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Entgeltgruppen: 5 Regelungen & 4 Tipps

Im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) wird das Gehalt in Entgeltgruppen festgelegt. Deine Qualifikationen spielen bei der Zuordnung eine entscheidende Rolle. Wir erklären die wichtigsten Fakten zu den Entgeltgruppen und welche Regelungen gelten. Außerdem haben wir Tipps zur Eingruppierung.

Für Beschäftigte im öffentlichen Dienst regelt nicht der Arbeitsvertrag die Konditionen der Zusammenarbeit, sondern meist der Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD). Die TVöD Tabelle bestimmt dabei die Höhe deines Gehalts.

Abhängig vom Tätigkeitsbild der Stelle und deinen Qualifikationen wirst du einer von insgesamt fünfzehn Entgeltgruppen zugeordnet.

Die Entgeltgruppen sind wiederum unterteilt in Stufen, die du durchlaufen musst, um eine Gehaltserhöhung zu erhalten. Hier erfährst du Wissenswertes zu den Entgeltgruppen und die wichtigsten Regelungen.

Wichtige Informationen zu den Entgeltgruppen des TVöD

Wissenswertes zu den Entgeltgruppen des TVöD

Die Entgeltgruppen des TVöD sind ein komplexes Thema. Wir erklären, welche Beschäftigten zum öffentlichen Dienst gehören und wie die Entlohnung funktioniert.

Zudem zeigen wir, welche TVöD Tabelle für die verschiedenen Beschäftigungsgruppen gilt.

Öffentlicher Dienst und seine Entgeltgruppen

Der öffentliche Dienst (öD) wird umgangssprachlich auch als Staatsdienst bezeichnet. Er ist das Tätigkeitsfeld von Beamten und anderen Beschäftigten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Richtern und Soldaten.

Daneben zählen auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dazu, die bei öffentlich-rechtlichen Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen beschäftigt sind.

Beschäftigte im öffentlichen Dienst erhalten ihr Gehalt anhand von Entgeltgruppen, denen sie zugeordnet werden. Für Bund und Kommunen gilt der Tarifvertrag öffentlicher Dienst und die dazugehörige TVöD Tabelle.

In anderen Einrichtungen findet häufig der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes der Länder (TV-L) Anwendung – mit Ausnahme von Hessen, wo der TV-H gilt.

Die TVöD Tabelle besteht aus fünfzehn Entgeltgruppen. Entgeltgruppe E 1 entspricht dem geringsten Anforderungs- und Gehaltsprofil, Entgeltgruppe E 15 ist für Beschäftigte mit universitärem Hochschulabschluss vorgesehen.

Weiter unten findest du die wichtigsten Regelungen zu den einzelnen Entgeltgruppen.

Welche Stufen es im TVöD gibt

Das Gehalt richtet sich nicht allein nach der Entgeltgruppe, sondern ist auch von der Stufenzuordnung abhängig. Die Entgeltgruppen enthalten jeweils sechs Stufen, die aus zwei Grundentgeltstufen (Stufen 1 und 2) und vier Entwicklungsstufen (Stufen 3 bis 6) bestehen.

Nur in den Entgeltgruppen E 1 und E 15Ü gibt es lediglich fünf Stufen.

Ausschlaggebend für die Einstufung ist deine einschlägige Berufserfahrung und die Dauer deines Beschäftigungsverhältnisses im öffentlichen Dienst. Die Regelungen zu den Stufen sind so gehalten, dass sie einen gewissen Gehaltsspielraum ermöglichen.

Entgelt nach der TVöD Tabelle

Für Beschäftigte im öffentlichen Dienst gelten Entgelttabellen, die bei der Entlohnung herangezogen werden. Die TVöD Tabelle kommt dabei am häufigsten zur Anwendung, daneben gibt es für verschiedene Beschäftigtengruppen weitere Entgelttabellen.

Für den Bund und die Kommunen gibt es jeweils eine eigene TVöD Tabelle, die in regelmäßigen Abständen angepasst wird.

Darüber hinaus gibt es weitere Entgelttabellen des TVöD, zum Beispiel für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst oder im Pflegedienst. Auch für den TV-L und andere kommunale Tarifverträge gibt es eigene Tabellen.

Öffentlicher Dienst – diese TVöD Tabellen existieren:

  • TVöD Tabelle – Bund
  • TVöD Tabelle – Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA)
  • TVöD SuE – Sozial- und Erziehungsdienst
  • TVöD-P – Pflegepersonal
  • TVöD-S – Sparkassen

Öffentlicher Dienst – diese Entgelttabellen gelten außerdem für viele Beschäftigte:

  • TV-L – Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder
  • TV-H – Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen

Regelungen für Entgeltgruppen und Stufen im öffentlichen Dienst

Regelungen und Stufen

Im Gegensatz zur freien Wirtschaft kannst du dein Gehalt im öffentlichen Dienst nicht frei verhandeln. Abhängig von der Tätigkeit und deinen Qualifikationen wirst du einer festen Entgeltgruppe zugeordnet.

Lediglich durch die Stufenzuordnung hast du einen gewissen Spielraum bei der Gehaltsverhandlung. Hier erfährst du die wichtigsten Regelungen zur Eingruppierung im TVöD und was du bei den Stufen beachten solltest.

Bei der Eingruppierung im TVöD gilt Tarifautomatik

Beschäftigte im öffentlichen Dienst sind automatisch in eine bestimmte Entgeltgruppe eingruppiert. Dies liegt nicht im Ermessen des Arbeitgebers, sondern erfolgt nach den Regelungen, die in Paragraph 12 TVöD festgelegt sind.

Die Eingruppierung findet anhand von Tätigkeitsmerkmalen statt, die in der Stellenbeschreibung festgelegt sind. Die Stellenbeschreibung ist die Grundlage für die Stellenbewertung. Für gewöhnlich legt die Personalabteilung die Entgeltgruppe für eine bestimmte Stelle fest.

Tätigkeitsmerkmale sind die tariflichen Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe. Häufig handelt es sich dabei um unbestimmte Rechtsbegriffe oder Berufsbezeichnungen. Es wird unterschieden zwischen allgemeinen Tätigkeitsmerkmalen und speziellen Tätigkeitsmerkmalen.

Diese allgemeinen Tätigkeitsmerkmale gibt es zum Beispiel:

  • Einfache Tätigkeit
  • Selbständige Leistungen
  • Maß der Verantwortung
  • Bürodienst
  • Wissenschaftliche Hochschulbildung

Spezielle Tätigkeitsmerkmale können sein:

  • Bachelor Ingenieurswesen
  • Meisterin oder Meister
  • Technikerin oder Techniker Elektrotechnik
  • Master Betriebswirtschaftslehre

Enthält eine Stellenbeschreibung spezielle Tätigkeitsmerkmale, die zur Ausübung der Tätigkeit erforderlich sind, darf die Stelle nicht nach allgemeinen Tätigkeitsmerkmalen bewertet werden.

Ist beispielsweise für die übertragenen Aufgaben ein Hochschulstudium der Chemie eine erforderliche Voraussetzung, findet die Zuordnung anhand dieses Merkmals statt.

Sind laut der Stellenbeschreibung für die Ausübung der Tätigkeit keine speziellen Tätigkeitsmerkmale erforderlich, werden die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale der Stelle zu mehreren Arbeitsvorgängen zusammengefasst.

Für die einzelnen Arbeitsvorgänge werden dann Zeitanteile bestimmt. Diese sind für die Bewertung der Stelle ausschlaggebend.

Dieses Vorgehen wird als Tarifautomatik bezeichnet. Hiernach wirst du automatisch in die Entgeltgruppe eingruppiert, deren Tätigkeitsmerkmale deiner Beschäftigung entsprechen. Das gilt aber nur für langfristig ausgeübte Tätigkeiten, vorübergehend übernommene Tätigkeiten werden nicht berücksichtigt.

Vorsicht: Vorgesetzte dürfen nicht gegen die Tarifautomatik verstoßen. Die Entgeltgruppe muss zwingend zu den auszuübenden Tätigkeitsmerkmalen der Stelle passen. Eine abweichende Vereinbarung ist ungültig, auch wenn diese im Arbeitsvertrag festgeschrieben wurde.

Zuordnung zu den einzelnen Entgeltgruppen

Zuordnung zu den einzelnen Entgeltgruppen

Welcher Entgeltgruppen des TVöD du zugeordnet bist, hängt von deinen Qualifikationen ab. Je besser deine Ausbildung und je mehr Vorwissen du hast, desto höher wirst du eingruppiert.

Deine Qualifikationen entscheiden darüber, welche Stelle du überhaupt besetzen darfst.

Für alle Stellen im öffentlichen Dienst gibt es eine Stellenbeschreibung, die ausschlaggebend für die Eingruppierung ist.

Wurde für eine Stelle zum Beispiel als Tätigkeitsmerkmal ein Hochschulstudium festgeschrieben, reicht eine Ausbildung nicht aus. Deine sonstigen Qualifikationen für die Stelle sind dann unerheblich.

In diese vier Bereiche lassen sich die Entgeltgruppen grob unterteilen:

  • Entgeltgruppen E 1 bis E 4: An- und Ungelernte
  • Entgeltgruppen E 5 bis E 9a: Beschäftigte mit mindestens zwei- oder dreijähriger Ausbildung
  • Entgeltgruppen E 9b bis E 12: Beschäftigte mit Fachhochschulabschluss oder Bachelor
  • Entgeltgruppen E 13 bis E 15: Beschäftigte mit Hochschulabschluss oder Master

Wie Beschäftigte eingestuft werden

Im öffentlichen Dienst hängt dein Gehalt nicht allein von der Eingruppierung in eine der fünfzehn Entgeltgruppen ab. Entscheidend ist auch die Stufe, die du bei der Einstellung zugewiesen bekommst.

Innerhalb jeder Entgeltgruppe gibt es fünf bis sechs Stufen, die über die Höhe deines Gehalts entscheiden. Je höher die Stufe, desto mehr Gehalt erhältst du. Welche Stufe gilt, hängt von deiner Berufserfahrung ab.

In den Entgeltgruppen E 2 bis E 15 des TVöD gilt bei der Einstufung:

  • Stufe 1: Beschäftigte ohne einschlägige Berufserfahrung
  • Stufe 2: Beschäftigte mit einschlägiger Berufserfahrung von mindestens einem Jahr
  • Stufe 3: Beschäftigte mit einschlägiger Berufserfahrung von mindestens drei Jahren
Wichtig

In der Entgeltgruppe E 1 müssen Einstellungen zwingend in der Eingangsstufe 2 erfolgen.
Die Wahl der Stufe bietet einen gewissen Spielraum beim Gehalt.

Bei schwierig zu besetzenden Stellen gibt es die Möglichkeit, neuen Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern eine höhere Stufe anzuerkennen, um die Stelle durch ein höheres Gehalt attraktiver zu machen.

Der TVöD erkennt in der Regel nur Arbeitszeiten an, die unmittelbar zuvor in einem Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst geleistet wurden. Zur Deckung des Personalbedarfs kann von dieser Regelung abgewichen werden.

Zeiten einer vorherigen Tätigkeit können ganz oder teilweise bei der Stufenzuordnung berücksichtigt werden, wenn diese für die Ausübung der Stelle erforderlich sind.

Reguläre Stufenlaufzeit

Reguläre Stufenlaufzeiten

Der Tarifvertrag TVöD schreibt eine reguläre Stufenlaufzeit vor. Dabei handelt es sich um Zeiträume, nach denen du in eine nächsthöhere Stufe aufsteigen kannst.

Dieser Vorgang wird auch als Stufenaufstieg bezeichnet. Eine Änderung der Entgeltgruppe findet nicht statt.

Für den Aufstieg in eine höhere Stufe ist die Verweildauer in der Stufe einer Entgeltgruppe entscheidend. Die Tätigkeit musst du ununterbrochen ausgeführt haben, damit der Zeitraum berücksichtigt werden kann.

Arbeitsunterbrechungen wie zum Beispiel Mutterschutz, Elternzeit oder Arbeitsunfähigkeit sind davon ausgenommen.

Von Stufe zu Stufe verlängert sich die Stufenlaufzeit um ein Jahr:

  • Stufe 2 nach einem Jahr in Stufe 1
  • Stufe 3 nach zwei Jahren in Stufe 2
  • Stufe 4 nach drei Jahren in Stufe 3
  • Stufe 5 nach vier Jahren in Stufe 4
  • Stufe 6 nach fünf Jahren in Stufe 5
Die reguläre Stufenlaufzeit gilt in allen Entgeltgruppen außer Entgeltgruppe E1. Dort wird die jeweils nächste Stufe erst nach vier Jahren erreicht.

Leistungsabhängiger Stufenaufstieg

Neben der regulären Stufenlaufzeit gibt es den leistungsabhängigen Stufenaufstieg. Bei überdurchschnittlichen Leistungen kann deine Stufenlaufzeit verkürzt werden, sodass du schneller in eine höhere Stufe aufsteigst.

Liegen deine Leistungen erheblich unter dem Durchschnitt, kann die Stufenlaufzeit jedoch auch entsprechend verlängert werden.

In den Stufen 2 und 3 gibt es keinen leistungsabhängigen Stufenaufstieg. Erst in den Stufen 4 bis 6 hat deine Leistung Einfluss auf die Stufenlaufzeit. Es gibt keine genauen Grenzen der Verkürzung oder Verlängerung.

Besonders leistungsstarke Beschäftigte können bereits nach kurzer Zeit in eine höhere Stufe aufrücken, während manche leistungsschwache Beschäftigte dauerhaft in einer Stufe bleiben.

Hilfreiche Tipps zur Eingruppierung

Hilfreiche Tipps zur Eingruppierung

Nicht immer ist es einfach, eine Stelle eindeutig einer bestimmten Entgeltgruppe zuzuweisen. Schon bei der Einstellung solltest du deswegen darauf achten, ob die Zuordnung zu den Tätigkeitsmerkmalen der Stelle passt.

Schwierigkeiten gibt es aber vor allem dann, wenn sich im Laufe der Zeit deine Tätigkeiten ändern. Unsere Tipps zeigen dir, worauf du bei der Eingruppierung achten solltest.

Bestehe bei der Einstellung auf die richtige Eingruppierung

Beim Einstieg in den öffentlichen Dienst solltest du dich vorab mit dem Tarifvertrag TVöD vertraut machen. Überprüfe anhand der in der Stellenanzeige genannten Tätigkeitsmerkmale, welche Entgeltgruppe für die Stelle in Frage kommt.

Bestehe bei der Vertragsverhandlung auf eine richtige Eingruppierung, denn diese hat großen Einfluss auf dein Gehalt.

Habt ihr eine Probezeit oder Anlernzeit vereinbart, hat dies keinen Einfluss auf deine Entgeltgruppe. Früher war es im öffentlichen Dienst durchaus üblich, dass für die Dauer der Einarbeitung eine schlechtere Entgeltgruppe zugewiesen wurde.

Diese Praxis ist jedoch unzulässig. Denn für die Eingruppierung ist allein entscheidend, welche Stelle du dauerhaft ausüben wirst.

Prüfe regelmäßig, ob die Entgeltgruppe noch passt

Heutzutage gibt es kaum noch eine Stelle, die sich nicht im Laufe der Zeit verändert. Deswegen ist es wichtig, dass du regelmäßig deine Entgeltgruppe überprüfst.

Deine Entgeltgruppe sowie die Stufe findest du auf der aktuellen Gehaltsabrechnung. Lass dir außerdem von der Personalabteilung die Stellenbeschreibung geben, auf der die Tätigkeitsmerkmale deiner Stelle aufgelistet sind.

Haben sich deine Tätigkeiten geändert oder sind neue hinzugekommen, solltest du dies in der Stellenbeschreibung ändern lassen.

Lasse prüfen, ob die veränderten Tätigkeitsmerkmale eine Höhergruppierung rechtfertigen. Hierzu kannst du dich beispielsweise an die Personalabteilung, den Personalrat oder einen Fachanwalt wenden.

Diese Gründe rechtfertigen den Wechsel in höhere Entgeltgruppe

Gründe für einen Wechsel in höhere Entgeltgruppen

Der Aufstieg in eine höhere Entgeltgruppe kann dein Gehalt deutlich steigern. Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten für einen Aufstieg.

Wird dir insgesamt und auf Dauer ein neuer Aufgabenbereich übertragen, handelt es sich um eine neue Stelle. Entsprechen die Tätigkeitsmerkmale dieser Stelle einer höheren Entgeltgruppe, ist diese für dich maßgeblich.

Bei der zweiten Möglichkeit handelt es sich nicht um die Übertragung eines neuen Aufgabengebietes, sondern um die Veränderung deines bisherigen Aufgabenbereichs.

Entsprechen die Tätigkeitsmerkmale deiner Stelle für mindestens sechs Monate einer höheren Entgeltgruppe, hast du Anspruch auf eine Höhergruppierung und eine rückwirkend höhere Vergütung.

Indem du deine Qualifikationen verbesserst, kannst du den Weg für eine Höhergruppierung ebnen. Mache dazu eine Weiterbildung oder eine neue Ausbildung. Auch neu erworbene Fähigkeiten können deine Chancen verbessern.

Setzte deine Höhergruppierung durch

In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass Stellenbeschreibungen veraltet sind und die Stellenbewertung nicht mehr zur ausgeübten Tätigkeit passt. Ist dies der Fall, musst du einen Antrag auf Höhergruppierung bei deinem Arbeitgeber stellen.

Dabei ist es wichtig, dass nicht du als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer neu bewertet wirst, sondern die Stelle an sich. In dem Antrag musst du begründen, was gegen deine bisherige Eingruppierung spricht und inwiefern die von dir ausgeübten Tätigkeiten einer höheren Entgeltgruppe entsprechen.

Die Entscheidung über die Höhergruppierung wird in der Regel von einer zuständigen Person der Personalabteilung getroffen. Direkte Vorgesetzte können deinen Antrag zwar unterstützen, auf die Entscheidung haben sie jedoch keinen Einfluss.

Wird dein Antrag abgelehnt, gibt es kein Widerspruchsverfahren. In diesem Fall bleibt dir nur der Gang zum Arbeitsgericht, um eine Eingruppierungsfeststellungsklage einzureichen.

Im Rahmen der Darstellungs- und Beweislast verlangt das Gericht eine nachprüfbare Begründung, warum die von dir ausgeübten Aufgaben den Tätigkeitsmerkmalen der höheren Entgeltgruppe entsprechen.

Wichtig

Du kannst dich nicht auf die Eingruppierung in eine bestimmte Entgeltgruppe von Beschäftigten eines anderen Arbeitgebers berufen. Ebenso ist der Vergleich mit Beschäftigten des eigenen Arbeitgebers unerheblich, auch wenn die ausgeübten Aufgaben vergleichbar sind.

Wurde eine Höhergruppierung zu Unrecht vollzogen, muss der Arbeitgeber dies nicht wiederholen.

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