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Scheidung einreichen: 6 Tipps & 5 Fallstricke + Kosten

Geht eine Ehe in die Brüche, kann die Scheidung im schlimmsten Fall zu einem teuren Rosenkrieg ausarten. Ebenso können sich Eheleute aber auch einvernehmlich scheiden. Wir zeigen dir, welche Vorschriften es gibt und welche Tipps und Fallstricke du bei der Ehescheidung beachten solltest.

Eine Ehe ist laut Scheidungsrecht (BGB § 1565 Abs. 2 Satz 1) gescheitert, wenn die Lebensgemeinschaft der Eheleute nicht mehr besteht oder es nicht zu erwarten ist, dass sie wiederhergestellt werden kann.

Vor der Scheidung kommt das Trennungsjahr

Vor der Scheidung kommt das Trennungsjahr

Nur selten können sich Eheleute sofort nach der Trennung scheiden lassen.

Damit aus der Trennung auch wirklich eine Scheidung wird, müssen die Ehepartner zuerst ein Trennungsjahr durchmachen.

Dazu gehört das Auflösen der häuslichen und wirtschaftlichen Gemeinschaft. Doch es gibt auch Ausnahmen.

Der Gesetzgeber unterscheidet hierbei zwischen vier Szenarien:

  • Fall 1: Scheidung mit einer Trennungszeit unter einem Jahr

Auch wenn beide Eheleute die Scheidung wollen, ist diese nur in besonderen Ausnahmefällen in einer Trennungszeit von weniger als einem Jahr möglich. Dafür muss ein Ehegatte einen sogenannten Härtegrund darlegen, der es ihm unzumutbar macht, noch länger verheiratet zu bleiben.

Ein solcher Härtegrund kann Gewalt oder Missbrauch in der Ehe sein, aber auch ein uneheliches Kind des anderen oder Drogenmissbrauch. Auch wenn es Mut erfordert, ist eine Scheidung in solchen Fällen meist der richtige Schritt.

  • Fall 2: Einvernehmliche Scheidung nach dem Trennungsjahr

Leben die Ehegatten bereits ein Jahr getrennt (nicht zwingend in verschiedenen Wohnungen) und wollen beide die Scheidung, ist eine einvernehmliche Scheidung möglich. Du und dein Ex-Partner müssen dann vor Gericht keine Gründe angeben, die zur Abwicklung der Ehe geführt haben.

  • Fall 3: Streitfall nach einem Jahr der Trennung

Ist bereits ein Jahr seit der Trennung vergangen, können beide Ehegatten einen Scheidungsantrag auch ohne das Einverständnis des Anderen stellen.

Hierbei müssen sie dem Gericht jedoch das Scheitern der Ehe begründen. Hat der jeweils andere Ehegatte den Scheidungsgrund verursacht, muss ihm dies sogar nachgewiesen werden, wenn er es abstreitet.

  • Fall 4: Scheidung nach drei Jahren der Trennung

Eine Ehe gilt in jedem Fall nach drei Jahren der Trennung als gescheitert, wenn ein Partner einen Scheidungsantrag stellt. Hierbei spielen weder die Gründe für die Trennung noch Uneinigkeiten eine Rolle.

Dann beginnt das Trennungsjahr

Dann beginnt das Trennungsjahr

Ein Trennungsjahr beginnt, wenn die Ehegatten ihre häusliche Gemeinschaft auflösen. Hierzu müssen sie nicht unbedingt räumlich getrennt leben.

Sie sollten dennoch jeweils einen eigenen Bereich in der Wohnung oder im Haus haben und ihre Finanzen trennen.

Wenn beide Partner eine einvernehmliche Scheidung vereinbaren, reichen ihre Aussagen über den Beginn der Trennung vor dem Familiengericht aus.

Streitet ein Ehepartner die Trennung jedoch ab, muss der andere Ehegatte den Beginn des Trennungsjahres nachweisen (beispielsweise mit einem Auszug oder einem Anwaltsschreiben). Während des Trennungsjahres können die Ehepartner übrigens auch einen Versöhnungsversuch starten

Hier findest du Tipps zum Verzeihen lernen.

Kosten einer Scheidung

Kosten einer Scheidung

Was kostet eine Scheidung? Auf diese Frage gibt es keine pauschale Antwort.

Denn sowohl für die Gerichtskosten als auch für die Kosten eines Rechtsanwalts ist der sogenannte Streitwert, auch Gerichts- oder Verfahrenswert genannt, von zentraler Bedeutung.

Diesen bestimmt in der Regel der Familienrichter und richtet sich nach dem Einkommen der Eheleute und in manchen Fällen auch nach deren Vermögen.

Den Streitwert berechnest du in der Regel aus dem monatlichen Einkommen von dir und deinem Ehepartner. Hierzu musst du dein Nettoeinkommen und das deines Ehegatten mit drei multiplizieren. Auch Kindergeld oder Sozialhilfeleistungen mit Lohnersatzfunktion gelten hierbei als Einkommen.

Zusätzlich kann eventuelles Vermögen (sowohl Geld- als auch Sachwerte) den Streitwert erhöhen. Jedem Ehepartner steht hierbei ein Freibetrag von 30.000 Euro zu. Von dem weiteren Vermögenswert fließen dann fünf Prozent in die Berechnung des Streitwertes ein.

Gerichtskosten

Das Gericht berechnet die Prozesskosten erst, wenn der Streitwert feststeht. Im Vorfeld eines Scheidungsantrags kann dir aber dein Anwalt schon eine Schätzung geben, wie hoch die Gerichtsgebühren ausfallen.

Anwaltskosten

Auch für einen Rechtsanwalt fallen Anwaltsgebühren an, die ebenfalls den Streitwert zur Grundlage nehmen. Der Anwalt verlangt einerseits Gebühren für das Ingangsetzen des Verfahrens (Verfahrensgebühr) und andererseits dafür, dass er dich mündlich vor Gericht vertritt (Terminsgebühr).

Einvernehmliche Scheidung ist günstiger

Einvernehmliche Scheidung ist günstiger

Ein wesentlicher Kostenfaktor bei einer Scheidung ist die Scheidungsart.

Bei einer einvernehmlichen Scheidung kannst du viel mehr Geld sparen als bei einer strittigen Scheidung.

Ein gerichtlich ausgetragener Streit verursacht nämlich höhere Gebühren, da sich der Arbeits- und Zeitaufwand für Gericht und Anwälte erhöht. Darum solltest du die einvernehmliche Variante wann immer möglich bevorzugen.

Die Scheidungsfolgen wie Unterhalts- oder Sorgerechtsfragen kannst du dann kostengünstig in einer sogenannten Scheidungsfolgenvereinbarung gemeinsam mit deinem Ehepartner absprechen. Damit die Vereinbarung rechtsgültig ist, müsst ihr bei einem Notar eine Beurkundung einholen.

Scheidung einreichen: Ohne Anwalt geht es nicht

Scheidung einreichen: Ohne Anwalt geht es nicht

In Deutschland kannst du eine Scheidung nicht selbst einreichen. Dazu muss ein Familienrechtsanwalt einen Scheidungsantrag erstellen und beim zuständigen Amtsgericht einreichen.

Ohne Rechtsanwalt geht also gar nichts. Bei einer einvernehmlichen Scheidung genügt es allerdings, wenn nur ein Ehepartner sich anwaltlich vertreten lässt.

Scheidungsantrag

Für den Scheidungsantrag musst du dem Rechtsanwalt verschiedene Informationen bereitstellen:

  • Kopie der Heiratsurkunde oder des Familienstammbuchs
  • Kopie der Geburtsurkunde
  • Notarielle Scheidungsfolgevereinbarung (falls bereits getroffen)
  • Eventueller Versorgungsausgleich (ein solcher regelt die Rentenansprüche der Ehegatten)
  • Verfahrenskostenhilfeantrag (wenn nötig)
  • Personalausweis (für den Scheidungstermin)

Scheidung online einreichen

Scheidung online einreichen

Mittlerweile kannst du deine Scheidung auch online bei einem Rechtsanwalt beantragen. Hierbei ersetzen E-Mails oder Telefongespräche allerdings lediglich das persönliche Gespräch im Anwaltsbüro.

Über das Internet lassen sich so alle Dokumente bequem von zuhause aus vorbereiten. Das kann vor allem für Menschen hilfreich sein, die nach der Trennung mit einem seelischen Tief oder Antriebsschwäche zu kämpfen haben.

Vor dem Familiengericht musst du dann jedoch trotzdem persönlich erscheinen. Zwar kannst du so viel Zeit sparen, die Kosten bleiben aber meist dieselben.

Außerdem solltest du in jedem Fall ein Telefongespräch führen. Einerseits, um zu beurteilen, ob die Chemie stimmt. Andererseits, um nachzuhaken, ob du es wirklich mit einem Anwalt zutun hast. Denn einige Portale im Internet vermitteln lediglich an externe Anwaltskanzleien und berechnen dir dafür dann eine Vermittlungsgebühr.

Im Streitfall solltest du deine Scheidung nicht online einreichen, da es einfach zu viele Punkte gibt, die du persönlich mit deinem Anwalt besprechen solltest.

Ablauf einer Scheidung

Ablauf einer Scheidung

Egal ob streitige oder einvernehmliche Scheidung: Ist der Scheidungsantrag erst einmal beim Gericht eingegangen, setzt dieses einen mündlichen Verhandlungstermin an.

Bei einem Streitfall fordert das Gericht oft auch eine Stellungnahme vom Ehepartner, der den Antrag nicht gestellt hat.

Während der Verhandlung befragt der Familienrichter dich und deinen Ex-Partner zu den Voraussetzungen eurer Scheidung.

Gibt es zudem keine Scheidungsfolgenvereinbarung, werden auch die Folgen der Scheidung (Unterhalt, Sorgerecht, Aufteilung des Hausrats) in der Verhandlung geklärt. Werdet ihr euch allerdings nicht einig, können weitere Termine folgen.

Beide Ehegatten haben bis zum Schluss des Verhandlungstermins sogar noch die Möglichkeit, den Scheidungsantrag zurückzuziehen, beziehungsweise anzufechten. Tun sie das nicht, gibt es einen Scheidungsbeschluss. Gegen diesen kann jeder der Ehepartner innerhalb eines Monats Beschwerde einlegen.

So lange dauert eine Scheidung

Die Dauer eines Scheidungsprozesses hängt davon ab, ob sich die Eheleute einerseits über die Scheidung selbst und andererseits über die Scheidungsfolgen einig sind.

Ist beides der Fall, kannst du mit einer Dauer von ungefähr vier Monaten für die Bearbeitungszeit und das Verfahren selbst rechnen (exklusive Trennungsjahr).

In Streitfällen kann sich die Trennungszeit auf bis zu drei Jahre verlängern, wenn der Antragssteller die Scheidung nicht begründen kann. Der anschließende Prozess kann sich ebenfalls über mehrere Jahre in die Länge ziehen.

Scheidungsfolgen sind Verhandlungssache

Im Zuge einer Ehescheidung müssen die Partner zahlreiche Angelegenheiten für die Zukunft klären. Das sind die sogenannten Scheidungsfolgesachen.

Eheleute können sie entweder einvernehmlich mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung im Vorfeld einer Scheidung klären oder im Extremfall im Gerichtsverfahren ausstreiten. In letzter Konsequenz trifft schließlich das Familiengericht eine Entscheidung.

Zu den Scheidungsfolgen zählen:

  • Aufteilung des gemeinsamen Vermögens
  • Wohnrecht bei einem Eigenheim oder Wohnung
  • Aufteilung von Hausrat
  • Umgangs- und Sorgerecht für gemeinsame Kinder
  • Unterhalt (Kindes- und Ehegattenunterhalt)
  • Namensänderungen
Namensänderung nach der Scheidung

Grundsätzlich kannst du nach einer Scheidung ohne Probleme deinen alten Namen, beziehungsweise deinen Geburtsnamen, wieder annehmen. Dabei spielt es keine Rolle, ob du nach der Heirat einen Doppelnamen oder den Namen deines Ehegatten angenommen hast.

Für die Namensänderung musst du einen Antrag beim Standesamt stellen und diesem einen rechtskräftigen Scheidungsbeschluss vorlegen.

Schwieriger ist die Namensänderung von gemeinsamen Kindern. Sind diese in der Ehe geboren, ist das nämlich nicht möglich. Einzige Ausnahme: Du heiratest erneut und änderst auch deinen Namen nochmals.

Unterhalt nach der Scheidung

Unterhalt nach der Scheidung

Grundsätzlich muss sich jeder Ehepartner nach der Scheidung selbst versorgen. Der Anspruch auf eventuellen Trennungsunterhalt endet spätestens mit der Scheidung.

Ist ein Ehepartner aufgrund seiner Lebenssituation besonders durch die Trennung benachteiligt, kann er dennoch verschiedene Arten von Unterhalt für die Zeit nach der Scheidung einfordern.

Die bekannteste Unterhaltsform ist der Betreuungsunterhalt. In den ersten drei Jahren nach der Geburt eines Kindes muss der Ehepartner, bei dem das Kind lebt, nicht arbeiten gehen und bekommt dafür Betreuungsunterhalt.

Wer sich auch danach der Betreuung des Kindes widmen muss – etwa durch eine Krankheit des Kindes – dessen Unterhaltsanspruch kann sich verlängern.

Weitere mögliche Unterhaltsformen sind:

  • Altersunterhalt
  • Unterhalt wegen Krankheit
  • Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit
  • Aufstockungsunterhalt (wenn der eigene Verdienst nicht zum Leben ausreicht)
  • Ausbildungsunterhalt (Finanzierung einer Erstausbildung nach oder während der Scheidung)

Tipps für das Scheiden lassen

Tipps zum Scheiden lassen

Eine Scheidung für alle so problemfrei wie möglich zu vollziehen, ist keine einfache Aufgabe.

Doch wer ein paar Tipps beherzigt, spart sich langwierige Streitigkeiten, und Geld obendrein.

Überdenke die Scheidung

Der Gesetzgeber hat das Trennungsjahr nicht umsonst im Vorfeld einer Scheidung zu einer Notwendigkeit gemacht.

Es soll den Ehepartnern Zeit geben, ihre Trennung zu überdenken. Und das solltest du auch tun. In jeder Beziehung gibt es Hoch und Tiefs und vielleicht ist die Entscheidung für eine Auflösung der Ehe auch verfrüht gewesen.

Im Trennungsjahr kannst du mit deinem Ehepartner einen Versöhnungsversuch starten und wieder in einer Zeit von bis zu drei Monaten zusammenleben. Klappt es innerhalb dieser Frist dann doch nicht mit euch, dann bleibt das Trennungsjahr unangetastet.

Die Frist, zu der du den Scheidungsantrag stellen kannst, verlängert sich also nicht. Wenn du dich fragst, ob du einen solchen Versöhnungsversuch starten solltest, folge deiner Intuition. Im Zweifel ist es noch einmal einen Versuch wert.

Tipps für leichteres Entscheiden findest du hier.

Einvernehmliche Scheidung: Vermeide Streit

Einvernehmliche Scheidung: Vermeide Streit möglichst

Auch wenn die Verlockung groß ist, dem Ehepartner nichts mehr zu gönnen – eine streitige Scheidung hat erhebliche Nachteile.

Der Größte davon: Die Kosten sind im Vorfeld kaum zu kalkulieren.

Denn der Scheidungsprozess kann sich je nach Uneinigkeit der Parteien über mehrere Jahre hinziehen.

Das kostet dich nicht nur viel Energie und Zeit, sondern treibt auch die Gebühren für Anwalt und Gericht in die Höhe. Je weniger ihr also streitet, desto günstiger wird die Scheidung.

Bei einer einvernehmlichen Scheidung ist meist sogar nur ein statt zwei Anwälten nötig. Wer festgefahrene Konflikte lösen will, sollte mit Mediation nach einer Einigung suchen. Hierbei vermittelt und schlichtet ein unabhängiger Vermittler zwischen zerstrittenen Parteien.

Trefft eine Scheidungsfolgenvereinbarung

Eine einvernehmliche Scheidung kannst du mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung in trockene Tücher bringen.

In einer solchen treffen beide Ehepartner eine Vereinbarung zu den Folgen einer Scheidung, wie zum Beispiel Fragen zum Unterhalt, zur Aufteilung des Hausrats, oder zu Sorge- und Umgangsrecht für ein gemeinsames Kind.

Eine Scheidungsfolgenvereinbarung muss notariell beurkundet sein. Alternativ könnt ihr zwar auch im laufenden Gerichtsprozess eure Vereinbarungen protokollieren, doch dann bleibt natürlich die Gefahr, dass sich ein Ehepartner spontan doch noch umentscheidet.

Informiere dich frühzeitig

Bei manchen Scheidungen lässt sich ein Streit leider nicht vermeiden. Ein solcher kann schließlich auch von deinem Ehepartner ausgehen. In solchen Fällen solltest du dich bereits frühzeitig mit deinem Anwalt zusammensetzen.

Er kann dich nämlich am besten über deine Möglichkeiten beraten. Besonders bei einem feindseligen Ex-Partner ist das wichtig, um auf der Höhe des Geschehens zu bleiben.

Beantrage eine Verfahrenskostenhilfe

Können weder du noch dein Ehepartner die Kosten für Anwalt und Gericht aufbringen? Dann kannst du einen Antrag auf sogenannte Verfahrenskostenhilfe beantragen. Hierbei übernimmt die Gerichtskasse alle anfallenden Gebühren.

Je nach finanzieller Situation musst du die Kostenhilfe unter Umständen später in Raten zurückzahlen. Hat der Ehepartner dagegen ein hohes Einkommen, muss er für die Verfahrenskosten zuerst aufkommen, bevor die Gerichtskasse einspringt.

Fürchte dich nicht um das Sorgerecht

Nicht um das Sorgerecht fürchten

Du hast Verlustängste und fürchtest, dass du das Sorgerecht für ein gemeinsames Kind verlieren könntest und zögerst deshalb mit einer Scheidung?

Tatsächlich ist der Verlust des Sorgerechts nur in nachgewiesenen Fällen der Kindeswohlgefährdung möglich.

Ansonsten behalten beide Ehepartner das gemeinsame Sorgerecht. Nach der Scheidung wird lediglich zwischen einem betreuenden und nicht betreuenden Elternteil unterschieden.

Liegen keine Ursachen vor, die das Wohl deines Kindes gefährden, solltest du im Umkehrschluss auch davon absehen, das alleinige Sorgerecht zu beantragen.

Fallstricke bei der Scheidung

Fallstricke bei der Scheidung

Scheidungen sind ein hoch emotionaler Prozess. Daher solltest du dich frühzeitig über mögliche Fallstricke informieren, die dich ins Abseits manövrieren könnten. Wir zeigen dir ein paar der typischen Fehler.

Emotionale Belastung unterschätzen

Trotz all der Formalien, die eine Scheidung mit sich bringt, ist es immer noch eine Trennung zweier Lebenspartner.

Und eine solche bringt meist viele Emotionen mit sich. Will sich nur ein Ehepartner scheiden, ist das für den anderen oft schwer zu ertragen.

Dann braucht es vor allem Zeit, einen solchen Schicksalsschlag zu verarbeiten. Denn wer noch zu sehr gekränkt oder verletzt ist, riskiert emotionale statt rationale Entscheidungen vor Gericht.

Viele Menschen versuchen dann, es ihrem Ex-Partner noch einmal so schwer wie möglich zu machen. Und das schadet allen Beteiligten und verursacht viel Stress.

Wenn du also merkst, dass du stark unter der Trennung zu leiden hast, suche dir auf jeden Fall Unterstützung. Entweder bei deinem Hausarzt, einem Psychologen oder einer von vielen Beratungsstellen oder Selbsthilfegruppen. Um die Trauer führt kein Weg herum, doch du kannst auch lernen, wieder nach vorn zu schauen.

Hier lernst du, wie du eine Trennung vermeiden kannst.

Gemeinsames Haus bei der Scheidung sofort verkaufen

Gemeinsames Haus bei der Scheidung sofort verkaufen

Gerade bei einem gemeinsamen Hausbau fließt meist das gesamte Vermögen in eine Immobilie.

Wollen die Ehegatten das Eigenheim dann unter sich aufteilen, müssen sie es oft überstürzt zu einem niedrigen Preis verkaufen.

Ist die Scheidung unvermeidbar, solltest du dich deshalb mit deinem Noch-Ehepartner darüber verständigen, das Haus erstmal zu behalten, bis ihr die Immobilie zu einem marktgerechten Preis verkaufen könnt.

Im Notfall solltet ihr das Eigenheim provisorisch in verschiedene Wohnbereiche zwischen euch aufteilen.

Der Ehevertrag verliert seine Gültigkeit

Nicht alles im Ehevertrag Vereinbarte ist in jedem Fall rechtsgültig. Habt ihr beispielsweise im Falle der Scheidung einen Verzicht auf Unterhalt vereinbart, ist das nur bis zur Geburt eines Kindes bindend.

Denn hierdurch ändert sich die Situation der Eheleute grundlegend und der Ehevertrag wird unwirksam. Absichern kannst du dich für solche Fälle nur durch eine Aktualisierung des Ehevertrags.

Geschieden ein gemeinsames Konto weiterführen

Schon im Trennungsjahr gilt: Die Ehepartner müssen getrennt voneinander wirtschaften. Das bedeutet auch, dass ihr kein gemeinsames Konto mehr führen solltet.

Jeder sollte seine eigenen Ein- und Ausgaben haben. Ansonsten kann dies bei der Scheidung zum Problem werden. Außerdem kann der Ehepartner so immer aus Rache noch das gemeinsame Konto leerräumen.

Einen Rosenkrieg anzetteln

Vielleicht hast du lange Zeit auf eine Versöhnung gehofft und bist jetzt enttäuscht. Eventuell hat dir dein Ehepartner auch gute Gründe gegeben, ihn zu hassen. Doch wirtschaftlich ist ein Rosenkrieg nicht sinnvoll, da sich der Scheidungsprozess so nur in die Länge zieht und mehr Kosten verursacht.

Sind zusätzlich noch Kinder involviert, leiden auch sie unter dem Streit ihrer Eltern. Zwar solltest du bei der Scheidung ruhig für deine Ansprüche einstehen, verzichte aber auf unnötige persönliche Angriffe auf deinen Partner. Ebenso solltest du an einer konstruktiven Lösung für euch beide interessiert bleiben.

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