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Reiseversicherung: 10 Tipps für beste Konditionen

Reiseversicherung abschließen

Reiseversicherungen werden häufig unterschätzt. Wer sich innerhalb der Europäischen Union aufhält, ist durch das Sozialversicherungsabkommen geschützt. Anders sieht es jedoch im außereuropäischen Ausland aus.

Erkrankungen können hier zu einer finanziellen Katastrophe werden. Wir klären dich über die wichtigsten Aspekte einer Reiseversicherung auf.

10 wertvolle Ratschläge zu Reiseversicherungen

Reiseversicherung mehr als nur Krankenversicherung

Bei Reiseversicherungen denken die meisten Verbraucher an eine Reisekrankenversicherung. Das ist nicht weiter verwunderlich, wird diese Police doch am stärksten beworben.

Diesem Baustein kommt auch mit Recht mit Abstand die größte Wichtigkeit zu.

Reiseversicherungen umfassen allerdings auch

  • Reiserücktrittsversicherung
  • Reiseabbruchversicherung
  • Gepäckversicherung
  • Entschädigung bei Flugverspätung
  • Auslandshaftpflichtversicherung
  • Unfallversicherung bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel
  • Mallorcapolice für Mietwagen

Es ist natürlich fraglich, ob alle diese Versicherungen wirklich sinnvoll sind, oder ob die eine oder andere Police eher überflüssig ist. Im Folgenden beleuchten wir darum auch den tatsächlichen Nutzwert der Versicherungen im Einzelnen.

Unbedingt eine Reisekrankenversicherung abschließen

Fernreisen steigen seit Jahren in der Gunst deutscher Urlauber. Thailand, Afrika, Dominikanische Republik oder die USA erfreuen sich großer Beliebtheit.

Wer eine solche Reise plant, denkt an genügend Akkus für die Kamera oder an eine Kreditkarte, mit der er weltweit kostenlos Bargeld abheben kann. Das Risiko einer Erkrankung oder eines Unfalls und die damit einhergehenden Kosten spielen bei der Reiseplanung hingegen kaum eine Rolle.

Die USA sind das Geburtsland des Skateboards. Warum also nicht einmal vor Ort das flinke Brett auf Rollen testen?

Wer sich allerdings gleich zu viel zu traut, riskiert einen Unfall und möglicherweise einen Armbruch und damit ungeahnte Kosten für die Behandlung. USA-Reisende erzählen immer wieder, dass es in Krankenhäusern und Arztpraxen bislang chaotisch zugeht.

Die Preisgestaltung für die Behandlung hängt vom Arzt oder vom Krankenhaus ab. Bereits die Behandlung in der Notaufnahme kann mit einem fünfstelligen Betrag zu Buche schlagen.

Die Behandlungskosten für einen Armbruch mit einer Nacht im Krankenhaus können sich durchaus auf 18.000 US-Dollar belaufen.

Es kann vorkommen, dass ein Tourist oder Geschäftsreisender im Ausland so sehr erkrankt, dass ein Rücktransport nach Deutschland notwendig wird. Die Kosten für diesen Transport richten sich unter anderem danach, ob ein normaler Linienflug ausreichend ist oder ob eine spezielle Maschine mit entsprechend medizinischer Ausstattung notwendig ist.

Für einen Rücktransport aus Thailand muss der Patient mit 80.000 Euro rechnen, aus Mallorca wird es mit 12.000 Euro deutlich günstiger.

Unabhängig davon, ob es sich um eine ärztliche Behandlung vor Ort handelt oder um einen krankheitsbedingten Heimflug, ohne Reiseversicherung können dem Patienten massive Kosten entstehen. In Frankreich gilt das europäische Sozialversicherungsabkommen – eigentlich.

Französische Ärzte stehen leider in dem Ruf, Patienten aus dem europäischen Ausland nur gegen Barzahlung als Privatpatienten zu behandeln. Die Reisekrankenversicherung greift auch in diesem Fall und übernimmt die deutlich höheren Kosten.

Kein Leistungsanspruch besteht jedoch, wenn der Auslandsaufenthalt der Behandlung eines bereits vorhandenen Krankheitsbildes dient.

Es gibt ebenfalls Leistungsbeschränkungen, wenn im Rahmen einer Schwangerschaft die Möglichkeit besteht, dass die Entbindung in die Reisezeit fällt. Einige Versicherer schließen den Versicherungsschutz für Entbindung ab dem achten Monat der Schwangerschaft aus.

Voraussetzungen einer Reiseversicherung beachten

Voraussetzungen einer Reiseversicherung beachten

Eine Reisekrankenversicherung ist unverzichtbar. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um einen Tagesausflug nach Straßburg oder um eine vierwöchige Rundreise durch Nordamerika handelt.

Erkrankungen und Unfälle warten nicht, bis sich der Betroffene auf deutschem Boden befindet.

Bei der Auswahl des geeigneten Versicherers kann unter Umständen die Entfernung zum Wohnort ausschlaggebend sein.

Einige Versicherer definieren eine Reise mit einer Entfernung vom Wohnort von 50 Kilometer, andere sehen einen Grenzübertritt als Voraussetzung für eine Leistungspflicht an.

Dauer der Reiseversicherung festlegen

Jahrespolicen sind meist günstiger. Reisekrankenversicherungen sind sowohl für eine einzelne Reise als auch in Form eines Jahresvertrages möglich. Selbst für eine vierköpfige Familie fällt die Prämie für eine Jahrespolice im Vergleich zu den Reisekosten marginal aus.

Allerdings gilt es zu beachten, wie lange der Versicherungsschutz für die einzelne Reise bei einem Jahresvertrag gültig ist. In den meisten Fällen ist er auf eine Dauer von 42 Tagen begrenzt. Es gibt allerdings auch Anbieter, die einen deutlich längeren Schutz gewährleisten.

Für Personen, die sich längerfristig – mehr als 42 Tage oder sogar ein Jahr und mehr – im Ausland aufhalten, bieten sich Spezialpolicen an. Diese werden gerade dann notwendig, wenn sowohl eine Versicherung im Gastland als auch das Aufrechterhalten der Krankenversicherung in Deutschland nicht möglich oder nicht gewünscht ist.

Reiserücktrittsversicherung bei Frühbuchungen abschließen

Reiserücktrittsversicherung: sinnvoll etwa bei Erkrankung oder Jobverlust

Langfristige Buchungen des Urlaubs sind heute an der Tagesordnung. Dies gilt nicht nur für Pauschaltouristen, die sich einen Frühbucherrabatt sichern wollen. Camper buchen ebenfalls früh, um sich die schönsten Stellplätze zu sichern.

Und wer auf eigene Faust fliegt, weiß, dass der Flugpreis häufig um so günstiger ausfällt, je weiter das Abflugdatum in der Ferne liegt.

Das Risiko, welches sich in diesem Fall auftut, liegt darin, dass ein unvorhergesehenes Ereignis den Antritt der Reise unmöglich machen kann.

Ein solches Ereignis kann beispielsweise in einer Erkrankung liegen, aber auch im Verlust des Arbeitsplatzes und der notwendig werdenden Jobsuche.

Kinder, gerade kleine Kinder, werden leichter krank als Erwachsene. Eine starke fiebrige Erkältung kann durchaus Grund sein, dass eine Reise nicht angetreten wird. Eltern sollten dieses Risiko in Betracht ziehen und die Reiserücktrittsversicherung in die Police integrieren.

Die Leistungen für die Stornogebühren orientieren sich an der Frist, die zwischen Reiserücktritt und Reisedatum liegt und sinkt, je näher das Abreisedatum liegt.

Das Amtsgericht München fällte im Jahr 2016 ein absurdes Urteil. Ein Ehepaar hatte eine Reise gebucht, der Ehemann verstarb eine Nacht nach Buchung der Reise, die Versicherung hatte den Vertrag angenommen.

Die Witwe forderte die Stornokosten von der Versicherungsgesellschaft zurück, der Fall landete vor Gericht. Das AG München urteilte: „Die Klägerin zeigte nachvollziehbarerweise eine akute Belastungsreaktion – mithin einen psychischen Schock. Dies ist jedoch keine psychische Störung im Sinne eines regelwidrigen Zustandes." Der Versicherer wurde von der Leistung freigestellt (Amtsgerichts München: Aktenzeichen 233 C 26770/14).

Dieses Urteil ist jedoch nicht die Regel, vielmehr sehen die Versicherungsbedingungen bei allen Anbietern den Tod eines Reisenden als Leistungsgrund.

Wann eine Reiseabbruchversicherung sinnvoll ist

Die Reiseabbruchversicherung ist schon etwas exotischer anzusehen. Sie kommt unter anderem zum Tragen, wenn der Urlauber die Reise aufgrund von

  • Einer unerwarteten schweren Ersterkrankung
  • Schweren Unfallverletzung
  • Schwangerschaft
  • Tod
  • Schwerwiegendem Schaden am heimischen Eigentum durch Feuer, Wasserrohrbruch oder Elementarereignis

vorzeitig beenden muss.

Einige Versicherer dehnen die Leistungsbandbreite noch aus. Angenommen, ein Student muss eine Klausur wiederholen und dafür den Urlaub abbrechen. In diesem Fall greift die Police ebenso, wie in dem Fall, dass eine arbeitslose Person die Einladung zu einem Vorstellungsgespräch während des Urlaubs erhält und ebenfalls vorzeitig nach Hause fahren muss. Erstattet werden:

  • Nicht genutzte Reiseleistungen und zusätzliche Rückreisekosten bei einem der oben genannten Gründe.
  • Nicht genutzten Reiseleistungen aufgrund einer Unterbrechung wegen stationären Krankenhausaufenthaltes bei Erkrankung oder Unfall.
  • Kosten für einen Leihwagen oder zusätzlichen Reisekosten, wenn das vom Versicherungsnehmer genutzte Kraftfahrzeug auf der Reise fahruntauglich wird und er die Reise deshalb nicht planmäßig fortsetzen kann.
  • Kosten für die Organisation der außerplanmäßigen Rückreise.

Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung deckt nur die Kosten bis zu einem gewissen Zeitpunkt. Dieser Zeitpunkt ist überschritten, wenn die Reisenden

  • Am Flughafen den Check- in passiert haben.
  • Den für die Reise geplanten Zug oder Bus betreten haben.
  • Mit dem eigenen Fahrzeug am Urlaubsort angekommen sind.

Beiträge einer Reiseabbruchversicherung

Die Reiserücktrittsversicherung sollte auch die Reiseabbruchversicherung beinhalten, da die Grenzen zwischen Rücktritt und Abbruch oft nur einen Schritt auseinander liegen, Beispiel: Check-in am Flughafen.

Die Beiträge für die Reiserücktrittsversicherung und die Reiseabbruchversicherung orientieren sich am Preis der Reise. Je nach Versicherer sind die Kosten auf 10.000 Euro oder 15.000 Euro maximiert.

Das Alter der Versicherungsnehmer spielt ebenfalls eine Rolle. Grund ist, dass das Risiko bei älteren Menschen, gesundheitsbedingt eine Reise stornieren zu müssen, größer ausfällt, als bei jüngeren Urlaubern.

Beide Policen sind entweder für eine einmalige Reise erhältlich oder als Jahrespolice für eine unbegrenzte Anzahl an Reisen. Allerdings beschränken die Versicherer bei einem Jahresvertrag die Reisedauer pro Reise, in der Regel auf 42 oder 56 Tage.

Entschädigung bei Flugverspätung für Vielflieger empfehlenswert

Entschädigung bei Flugverspätung

Auf den ersten Blick klingt ein solcher Baustein in der Reiseversicherung eher absurd. Flugreisende haben Anspruch auf Ausgleich seitens der Fluggesellschaft ab einer Verspätung von drei Stunden.

Ein Blick auf die Abflugtafeln des Frankfurter Flughafens zeigt auch an einem ganz normalen Werktag eine schier unglaubliche Anzahl von verspäteten Abflügen oder Ankünften. Man könnte fast glauben, dieser Zustand wird zur Regel.

Eine private Versicherung bei Flugverspätungen leistet meist ab einer Verspätung von zwei Stunden. Für den Passagier unter Umständen eine nette Kompensation, wenn er genau fünf Minuten vor Ablauf der Drei-Stunden-Frist dann doch noch abflog und die Fluggesellschaft „aus dem Schneider“ war.

Die Sinnhaftigkeit einer solchen Police steigt mit der Anzahl der Flüge, die ein Reisender im Laufe eines Jahres absolviert, hängt aber auch vom Flughafen ab. Was etwa für Frankfurt Gültigkeit besitzen mag, muss in Köln/Bonn nicht unbedingt der Fall sein.

Auslandshaftpflicht- und Auslandsunfallversicherung privat abschließen

Beide Policen greifen ausschließlich im Ausland, wenn der Versicherungsnehmer im Ausland einen Schaden verursacht oder bei Nutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels einen Unfall erleidet. Vor diesem Hintergrund lässt sich über den Sinn dieser zwei Policen durchaus streiten.

Wesentlich sinnvoller sind eine private Haftpflichtversicherung und eine private Unfallversicherung. Beide Verträge greifen üblicherweise weltweit. Die Unfallversicherung kennt keinerlei Einschränkung in Bezug auf Ort oder Ursache des Unfalls.

Dazu kommt, dass die Versicherungssummen der Haftpflichtversicherung und der Unfallversicherung deutlich über denen der Reisepolicen liegen.

Mallorcapolice für Mietwagen empfehlenswert

Hierbei handelt es sich zwar um eine „Reiseversicherung“, aber nicht um einen klassischen Bestandteil der Reiseversicherungen im herkömmlichen Sinn. Die Mallorcapolice ist in der Regel bereits ohne Mehrbeitrag in die Kfz-Haftpflichtversicherung integriert.

Sie übernimmt die Differenz bis zur Höhe der hiesigen Haftpflichthöhe, wenn der Versicherungsnehmer im Ausland mit einem Mietwagen einen Schaden verursacht und die Schadensansprüche des Geschädigten die Versicherungssumme der Haftpflichtversicherung des Mietwagens übersteigen. Dies gilt jedoch nur für die Haftpflichtversicherung.

In Bezug auf die Vollkasko kommt es auf den Autovermieter an, welche Risiken in welchem Umfang in der Fahrzeugmiete enthalten sind. Gerade bei den Billiganbietern kommt es immer wieder zu Diskussionen, weil diese darauf beharren, noch eine Kaskodeckung abzuschließen, auch wenn der Vermittler diese im Vertrag bereits ausweist.

Reiseversicherung für ausländische Gäste in Deutschland frühzeitig abschließen

Wer als Familie ein Au-pair beschäftigen möchte, muss sich auch mit diesem Thema befassen. Der Nachweis einer Krankenversicherung während des Aufenthaltes in Deutschland ist Voraussetzung für den Erhalt des Visums. Gleiches gilt für Studenten aus dem nicht-europäischen Ausland.

Vor der Immatrikulation steht die Vorlage der Bestätigung einer Reisekrankenversicherung für Deutschland bei der deutschen Botschaft oder dem Konsulat, um ein Visum zu erhalten. Reiseversicherungen für ausländische Gäste werden nicht nur von den klassischen Reiseversicherern, sondern auch von Nischenanbietern bereitgehalten.

Reiseversicherung der Kreditkarte allein reicht nicht

Reiseversicherung der Kreditkarte bietet nur begrenzten Schutz

Zahlreiche Kreditkarten bieten "umfangreiche" Versicherungspakete als kostenlosen Mehrwert. Es klingt zunächst ganz schön, dass diese Pakete in der Jahresgebühr, sofern denn eine anfällt, enthalten sind.

Auf der anderen Seite ist es leicht nachzuvollziehen, dass gerade bei kostenlosen Kreditkarten die Versicherungspakete niemals den Umfang haben können wie eine echte Reiseversicherung als "Stand-alone Lösung".

Die Unterschiede machen sich gerade in der Auslandskrankenversicherung bemerkbar. Mit diesem Thema ist nicht zu spaßen, und es stellt schon gar nicht ein mögliches Einsparpotenzial dar.

Der Satz "was nichts kostet, taugt auch nichts", mag an anderer Stelle überflüssig sein, hier passt er.

Leistungsbegrenzungen sind bei Kreditkarten-Reiseversicherungen in der Regel üblich. Vor dem Hintergrund der teilweise irrwitzigen Kosten, die eine ernste Erkrankung im Ausland mit sich bringt, sollten weder Urlauber noch Geschäftsreisende an der falschen Stelle sparen. Geschäftsreisende mögen noch durch ihren Arbeitgeber abgedeckt sein, Urlauber sind komplett auf sich selbst gestellt.

Reiseversicherung für einen Rundumschutz

Reiseversicherungen decken eine ganze Bandbreite von Risiken ab. Es ist nicht immer schlüssig, ob Versicherungsschutz wirklich in allen Bereichen notwendig ist. Unstrittig ist aber, dass eine Reisekrankenversicherung im Gepäck wichtiger als der Föhn ist.

Erkrankungen, gerade im außereuropäischen Ausland, können einen Urlauber an die Grenzen des Ruins bringen. Ganz hart formuliert: Wer auf diese Police verzichtet, handelt grob fahrlässig.

Reiserücktrittsversicherungen und Reiseabbruchversicherungen sind vor allem dann sinnvoll, wenn die Buchung lange im Voraus erfolgte, oder in Bezug auf Abbruch, wenn mögliche Unwägbarkeiten während des Urlaubs bereits im Vorfeld möglich sein könnten.

Die private Haftpflichtversicherung mit weltweiter Geltung stellt gegenüber der Auslandshaftpflichtversicherung, häufig bei Kreditkartenpaketen anzutreffen, auf jeden Fall die deutlich sinnvollere Lösung dar.

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