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BAföG: 5 wichtige Fakten & 8 Alternativen

Sobald du ein Studium oder eine Ausbildung beginnst, stellt sich die Frage der Finanzierung. Dafür kannst du in der Regel BAföG beantragen. Was Bafög ist und was du darüber wissen musst, erklären wir dir in diesem Artikel.

Wenn deine Eltern deine Ausbildung nicht finanzieren können, bieten sich Finanzierungsmöglichkeiten wie das BAföG an. Worum es sich bei BAföG genau handelt und wann du Anspruch darauf hast, erfährst du im Folgenden.

Was BAföG ist

Was BAföG ist

BAföG ist die Abkürzung für das Bundesausbildungsförderungsgesetz. Dabei handelt es sich um eine Finanzierungshilfe für junge Erwachsene und Jugendliche, die sich in einer sekundären Ausbildung befinden.

Wenn sich deine Eltern demnach deine Ausbildung oder dein Studium nicht leisten können, kannst du einen Antrag auf BAföG stellen.

Alle jungen Menschen sollen unabhängig von ihrer wirtschaftlichen und sozialen Lage die Möglichkeit haben, eine Ausbildung zu absolvieren, die ihren Interessen und Fähigkeiten entspricht.

Allerdings gibt es einige Aspekte, die bei der Beantragung beachtet werden müssen. Zum einen muss es sich um eine Ausbildung handeln, die förderungsfähig ist. Ebenso musst du die persönlichen Förderungsvoraussetzungen erfüllen.

Zusätzlich muss geklärt werden, ob der Ausbildungsbedarf nicht doch durch dein eigenes Vermögen, Einkommen oder das Einkommen deiner Eltern gedeckt werden kann. Falls du bereits verheiratet bist, besteht auch die Möglichkeit, dass deine Ehefrau oder dein Ehemann für die Ausbildungskosten aufkommt.

Mithilfe dieser Aspekte kannst du im Prinzip schon beantworten, ob du einen Anspruch auf BAföG hast. Ebenso erschließt sich daraus, wie hoch deine monatliche Förderung ist.

Reform des BAföG

Seit 2019 haben noch mehr Menschen durch die Reform einen Anspruch auf eine Förderung, weil die Freibeträge vom eigenen Einkommen angehoben wurden. Darunter fallen auch die Einkommensbeträge deiner Eltern, die diese nicht für deine Ausbildung einsetzen müssen.

Prüfe daher frühzeitig vor einem Studium oder einer Ausbildung, ob eine Förderung für dich möglich ist und setze dich gegebenenfalls mit dem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung in Verbindung.

Möchtest du zum Beispiel ein Studium in Aachen aufnehmen, gibt es dort in der Nähe zur Uni das zuständige Amt. Mittlerweile kannst du den Antrag auf BAföG auch komplett online ausfüllen und abschicken

Welche Ausbildungen gefördert werden

Welche Ausbildungen gefördert werden

Der Staat fördert deine erste Ausbildung an einer Hochschule, einer Akademie, einer berufsbildenden Schule oder an einem Kolleg. Seit 2019 kannst du auch bei einem Studium an einer privaten Berufsakademie gefördert werden.

Auch Schülerinnen und Schüler können ab der zehnten Klasse an einer weiterführenden und allgemeinbildenden Schule eine Förderung bekommen.

Dafür muss jedoch die Voraussetzung bestehen, dass sie aus zwingenden Gründen nicht mehr bei den Eltern wohnen.

Du kannst auch noch im Masterstudiengang BAföG erhalten. Sei dir jedoch bewusst, dass du nur solange gefördert wirst, wie die Regelstudienzeit dauert. Solltest du also länger für dein Studium brauchen, musst du auf Alternativen zurückgreifen.

Nachfolgend haben wir dir eine Liste mit den verschiedenen Ausbildungsarten zusammengestellt, bei denen du BAföG beantragen kannst.

  • Ab der zehnten Klasse: Weiterführende, allgemeinbildende Schulen (Gymnasien, Haupt-, Real- und Gesamtschulen)
  • Berufsfachschulen ab der zehnten Klasse (Voraussetzung: Der Besuch dieser Schule setzt eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraus)
  • Fach- und Fachoberschulklassen (Voraussetzung: Der Besuch dieser Schule setzt eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraus)
  • Fachschulklassen und Berufsfachschulklassen (Voraussetzung: Vermitteln in einem mindestens zweijährigen Bildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss)
  • Fach- und Fachoberschulklassen (Voraussetzung: der Besuch dieser Schule setzt eine abgeschlossene Berufsausbildung voraus)
  • Abendgymnasien, Abendhauptschulen, Abendrealschulen, Berufsaufbauschulen und Kollegs
  • Akademien und Höhere Fachschulen
  • Hochschulen
  • Private Berufsakademien

Hier findest du Tipps für ein berufsbegleitendes Studium.

Wer Anspruch auf BAföG hat

Wer Anspruch auf BAföG hat

Ob du einen Anspruch auf die Förderung hast, hängt auch von deinen persönlichen Voraussetzungen ab. Wichtig ist hierbei zum Beispiel deine Staatsangehörigkeit oder dein Aufenthaltsrechtlicher Status.

Ebenso zählen dein Alter, dein privates Vermögen und Einkommen sowie deine Eignung für die Wunschausbildung.

Du musst nicht zwingend die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, um BAföG zu erhalten.

Es reicht aus, wenn du Bürgerin oder Bürger der Europäischen Union oder nach Deutschland immigriert beziehungsweise geflüchtet bist.

Du bist grundsätzlich förderungsberechtigt, wenn du in Deutschland eine Perspektive auf einen dauerhaften Aufenthalt hast und du gesellschaftlich integriert bist.

Dazu benötigst du zum Beispiel ein Daueraufenthaltsrecht nach dem Freizügigkeitsgesetz / EU, eine Niederlassungserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG.

Wer nach Deutschland geflüchtet ist, kann als anerkannter Flüchtling nach der Genfer Flüchtlingskonvention, als anerkannter Asylberechtigter sowie als subsidiär schutzberechtigte Person ebenfalls BAföG beantragen.

Für nach Deutschland geflüchtete Personen, die bisher nur geduldet sind, gilt Folgendes: Du musst dich seit mindestens 15 Monaten ununterbrochen in Deutschland aufgehalten haben, um eine Berechtigung zur Förderung zu erhalten.

Wenn du dir unsicher bist, ob du bereits einen Anspruch auf BAföG hast, solltest du dich beim Amt für Ausbildungsförderung melden. Die Personen vor Ort beraten dich dann individuell.

Nicht jeder kann BAföG beantragen

Wenn du dein Studium oder deine schulische Ausbildung erst nach deinem 30. Lebensjahr beginnst, kannst du nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz nicht mehr gefördert werden. Handelt es sich um einen Masterstudiengang, musst du bei Beginn unter 35 Jahre alt sein.

Allerdings gibt es von dieser Regelung in manchen Fällen auch Ausnahmen. Das kann jedoch nur individuell festgelegt werden.

Tipp: Wenn du wissen möchtest, wie hoch deine Förderung durch BAföG sein könnte, kannst du dir deinen Bedarf online ausrechnen.

Dazu gibt es beispielsweise den BAföG-Rechner, bei dem du die relevanten Angaben eintragen kannst. So kannst du sehen, ob sich ein Antrag auf Ausbildungsförderung für dich lohnt.

Nimm deine Ausbildung ernst

Nimm deine Ausbildung ernst

Sei dir bewusst, dass du die nötigen Fähigkeiten zum Erreichen des Abschlusses haben musst. Nur so ist die Förderung durch BAföG sinnvoll und sachgemäß.

Meist reicht als Nachweis die Aufnahme an der jeweiligen Schule oder Hochschule, an der du deine Ausbildung absolvieren möchtest.

Allerdings musst du an einer Fachhochschule, Hochschule oder Akademie ab dem fünften Semester einen sogenannten Leistungsnachweis vorlegen, um weiterhin gefördert zu werden.

Diesen Nachweis reichst du dann beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung ein.

Je nach Hochschule oder Fach kann es auch sein, dass die Prüfungsordnung bereits vor dem dritten Fachsemester eine Zwischenprüfung oder eine andere Leistung als Nachweis vorschreibt.

Das Zeugnis der abgelegten Prüfung legst du dann ebenfalls beim Amt für Ausbildungsförderung vor, um die monatlichen Förderungen zu behalten.

Außerdem lohnt es sich, die Webseite bafoeg.de im Blick zu behalten, da du dort alle aktuellen Änderungen zu den Regelungen nachlesen kannst.

Wenn du außerdem wissen möchtest, wie du dir sinnvoll Ziele setzt, schau doch mal hier vorbei.

Wieviel BAföG du monatlich bekommen kannst

Wieviel BAföG du monatlich bekommen kannst

Die Höhe der monatlichen Zahlung ist abhängig davon, wie hoch dein Einkommen ist. Verdienen deine Eltern zum Beispiel recht gut, hast du unter Umständen keinen Anspruch auf BAföG.

Außerdem kommt die Höhe der Förderung auch auf die jeweilige Ausbildungsstätte an. In der folgenden Tabelle sind die Bedarfssätze aufgeführt.

AusbildungsstätteWenn du bei deinen Eltern wohnstZuschlag für Kranken- und Pflegeversicherung inklusiveWenn du nicht bei deinen Eltern wohnstHöchstsatz inklusive Zuschlag für Kranken- und Pflegeversicherung
1) Berufsfachschulen, weiterführende allgemeinbildende Schulen ab zehnter Klasse sowie Fach- und Fachoberschulen (Wenn der Besuch keine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt)Keine FörderungKeine Förderung632 €754 €
2) Fachschul- und Berufsfachschulklassen, die in einem mindestens zweijährigen Bildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln (Wenn der Besuch keine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt)262 €384 €632 €754 €
3) Abendhaupt- und Abendrealschulen, Berufsaufbauschulen, Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt474 €596 €736 €858 €
4) Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt sowie Abendgymnasien und Kollegs480 €602 €781 €903 €
5) Akademien, Hochschulen, Höhere Fachschulen511 €633 €812 €934 €

Übrigens zählt BAföG bei deiner Krankenversicherung nicht als Einkommen, falls du dir unsicher bist.

Wertvolle Spartipps für mehr Geld am Monatsende findest du außerdem in diesem Artikel.

Wann du mit der Rückzahlung beginnen musst

Wann du mit der Rückzahlung beginnen musst

Etwa fünf Jahre nach Ende der ersten geförderten Ausbildung erhältst du einen Rückzahlungsbescheid vom Bundesverwaltungsamt.

Dabei bezieht sich die Förderungshöchstdauer auf die Regelstudienzeit deines Bachelor-Studiengangs.

Hast du die Fachrichtung gewechselt, ist die Förderungshöchstdauer des zuletzt absolvierten Studiengangs relevant.

In dem Rückzahlungsbescheid wirst du darüber informiert, wie die Rückzahlung abläuft, wie hoch die Raten sind und wie lange die Rückzahlung insgesamt dauern wird. Du beginnst mit der Rückzahlung ein halbes Jahr, nachdem du den Bescheid erhalten hast.

Sorge dafür, dass das Bundesverwaltungsamt deine aktuelle Adresse kennt. Ansonsten musst du möglicherweise ein Bußgeld in Höhe von 25 Euro für die Ermittlung deiner Adresse zahlen.

Monatlich beträgt die Rate der Rückzahlung 130 Euro. Die Raten werden alle drei Monate abgebucht, sodass du vierteljährlich 390 Euro bezahlen musst. Insgesamt hast du für die gesamte BAföG-Rückzahlung 20 Jahre Zeit. Bei vierteljährlicher Rückzahlung bist du aber deutlich früher damit fertig.

Mittlerweile musst du nicht mehr als 10.010 Euro an das Bundesverwaltungsamt zurückzahlen. Das ist ein riesiger Vorteil des BAföG. Außerdem schenkt dir der Staat die Hälfte des Geldes, weshalb der Betrag auf die 10.010 Euro gedeckelt ist. 

Ein weiterer Vorteil ist, dass du keine Zinsen wie bei Studienkrediten zahlen musst und die Rückzahlung erst Jahre später beginnt. So kannst du während deines Studiums bereits ein wenig Geld zur Seite legen. Zusätzlich musst du mit BAföG weniger jobben und kannst dich so intensiv auf deine Ausbildung konzentrieren.

In deinem Bescheid steht auch, ob dir ein Teil dieses Betrags erlassen wird, wenn du alles auf einen Schlag zurückzahlst.

Die Rückzahlung kannst du im Übrigen nicht von der Steuer absetzen. Der Anteil, den du zurückzahlst, ist nämlich zinsfrei und daher nicht absetzbar.

Freistellung von der BAföG-Rückzahlung

Freistellung von der BAföG-Rückzahlung

Solltest du ein geringes Einkommen nach deinem Abschluss haben, kannst du dich in der Regel auch von der Rückzahlung freistellen lassen.

Dafür sorgt eine festgelegte Einkommensgrenze.

Die Freistellung von der Rückzahlung kannst du bis zu vier Monate rückwirkend beantragen.

Ebenso kannst du dich freistellen lassen, wenn du arbeitslos bist. Das heißt jedoch nicht, dass dir die Schulden erlassen werden. Das Bundesverwaltungsamt kommt auf dich zurück, sobald du wieder ein festes Einkommen hast, das über der Grenze liegt.

Wenn du ein eigenes Kind, ein Pflegekind oder das deiner Partnerin beziehungsweise deines Partners betreust, ein einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebst oder verheiratet bist, erhöht sich die Einkommensgrenze um einen festen Betrag.

Das Minimum der Raten beträgt außerdem 42 Euro und höchstens 130 Euro monatlich. Das heißt, dass du nichts zurückzahlen musst, wenn dein Freibetrag unter 42 Euro liegt. Die Freistellung gilt in der Regel für zwölf Monate.

Dafür musst du vorher postalisch oder online einen Antrag an das Bundesverwaltungsamt stellen. Werden Einkommensnachweise gefordert, so verschickst du diese per Post. 

Wichtig: Wenn sich dein Kind in einer Ausbildung befindet, welche nach dem SGB III oder nach BAföG gefördert werden kann, wird das nicht berücksichtigt. Dasselbe gilt für deine Lebenspartnerin beziehungsweise deinen Lebenspartner, wenn sie oder er eine Ausbildung macht. 

Alternativen zu BAföG

Alternativen zu BAföG

Wenn du die Voraussetzungen für eine Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz nicht erfüllst, kannst du auf Alternativen zurückgreifen.

Im Folgenden stellen wir dir einige Möglichkeiten vor, deine Ausbildung anderweitig zu finanzieren.

Wie du dein Fernstudium finanzierst, erklären wir hier.

Der Kfw-Studienkredit

Eventuell bist du auf der Suche nach Finanzierungsmöglichkeiten bereits auf den Begriff gestoßen. Mit dem Kfw-Studienkredit erhältst du eine monatliche Förderung in Höhe von bis zu 650 Euro.

Der Vorteil des Kredits gegenüber BAföG ist unter anderem, dass du zwischen 18 und 44 Jahre alt sein musst. Du kannst also auch noch nach deinem 35. Lebensjahr gefördert werden.

Darüber hinaus ist die Förderung unabhängig von deinem eigenen Einkommen sowie vom Einkommen deiner Eltern. Den Kredit kannst du außerdem jederzeit beantragen.

Du kannst den Kfw-Kredit auch gleichzeitig zum BAföG beantragen. Der Kredit hat nämlich keinen Einfluss auf die Höhe des BAföG-Satzes.

Finanzierung durch ein Stipendium

Finanzierung durch ein Stipendium

Ein Stipendium hat den Vorteil, dass es nicht zurückgezahlt werden muss. Dabei musst du nicht zur Bildungselite gehören, wenn du dich auf ein Stipendium bewerben möchtest.

Gib also nicht auf und versuche es auch, wenn deine Leistungen nicht zu den besten gehören. Wichtiger sind bei der Vergabe vielmehr dein Antrieb sowie deine persönliche Entwicklung.

So gibt es beispielsweise das Deutschlandstipendium, welches auch als "Stipendium für alle" bezeichnet wird.

Viele weitere Tipps und welches Stipendium zu dir passt, findest du hier.

Elternunabhängiges BAföG

Elternunabhängiges BAföG

Beantrage BAföG auch, wenn du dir eigentlich keine zu großen Hoffnungen auf eine Förderung machst. Solltest du einen Ablehnungsbescheid erhalten, brauchst du diesen nämlich für die Beantragung anderer Gelder.

Ist der Grund für die Ablehnung ein zu hohes Einkommen deiner Eltern, kannst du eine elternunabhängige Berechnung erwirken.

Das geht zum Beispiel, wenn der Aufenthaltsort deiner Eltern nicht bekannt ist oder sie tatsächlich beziehungsweise rechtlich gehindert sind, innerhalb des Landes Unterhalt zu leisten.

Gründe, warum dir elternunabhängiges BAföG gewährleistet werden kann, sind die folgenden:

  • … wenn du ein Abendgymnasium oder ein Kolleg besuchst.
  • … wenn du bei Beginn des Ausbildungsabschnitts das 45. Lebensjahr vollendet hast.
  • … wenn du bei Beginn des Ausbildungsabschnitts nach Vollendung deines 18. Lebensjahres fünf Jahre erwerbstätig warst.
  • … wenn du bei Beginn des Ausbildungsabschnitts nach Abschluss einer vorhergehenden und mindestens dreijährigen, berufsqualifizierenden Ausbildung drei Jahre oder bei einer kürzeren Ausbildung dementsprechend länger erwerbstätig warst.

Du nimmst einen Studi-Job auf

Du nimmst einen Studi-Job auf

Viele Studentinnen und Studenten haben neben ihres Studiums einen Nebenjob, um ihr Studium zu finanzieren. Das hängt natürlich auch davon ab, wieviel Zeit du neben dem Vollzeitstudium zum Arbeiten hast.

Viele greifen daher auf Nebenjobs in der Gastronomie oder im Einzelhandel zurück. Schau dich auch einmal an deinem Lehrstuhl um, ob studentische Hilfskräfte gesucht werden.

Solche Jobs helfen dir nicht nur finanziell, sondern auch beruflich weiter.

Nebenjob trotz BAföG

Wenn die Höhe der Förderung monatlich nicht ausreicht, darfst du dir zusätzlich ein wenig Geld dazuverdienen. Daher gibt es einen Freibetrag, den du innerhalb von 12 Monaten nicht überschreiten darfst.

Das heißt, wenn dein zusätzliches Einkommen durch einen Nebenjob unter diesem Freibetrag liegt, kannst du nebenbei jobben. Viele Studentinnen und Studenten führen zum Beispiel einen 450-Euro-Job neben dem Studium aus.

Da sich der Freibetrag immer wieder ändert, solltest du diesen am besten im Blick behalten und dich regelmäßig informieren.

Wohngeld für Studentinnen und Studenten

Dass du im Studium auch Wohngeld beantragen kannst, hast du vielleicht noch nicht gehört. Dabei ist das Wohngeld ein Zuschuss zur Miete, den du nicht zurückzahlen musst. 

Auch Studentinnen und Studenten haben einen Anspruch auf Wohngeld. Das gilt zum Beispiel, wenn du selbst oder ein Mitglied in deinem Haushalt kein BAföG bezieht.

Bestenfalls kannst du deine gesamte Miete vom Wohngeld bezahlen. Daher ist es umso verwunderlicher, dass kaum jemand über diese Option Bescheid weiß.

Studienkredite zur Finanzierung

Studienkredite zur Finanzierung

Beim Studienkredit ist im Gegensatz zu anderen Krediten ein hohes eigenes Einkommen keine Voraussetzung. 

Häufig nutzen Studentinnen und Studenten den Studienkredit zur Finanzierung ihrer Studienabschlussphase oder für Auslandssemester. Meistens hast du nämlich wenig Zeit, um neben deiner Bachelorarbeit noch einem Job nachzugehen. 

Manchmal ist solch ein Studienkredit auch sinnvoll, wenn du die Regelstudienzeit bereits überschritten hast.

Hartz IV für Studentinnen und Studenten

Wenn du offiziell ein Vollzeitstudium absolvierst, hast du einen Anspruch auf Hartz IV. Bei einem Teilzeitstudium ist dies aber nicht möglich.

Hartz IV zur Finanzierung deines Studiums ist besonders dann zu empfehlen, wenn du bereits ein Kind hast und alleinerziehend bist.

Kindergeld

Kindergeld statt BAföG

Hast du dein 25. Lebensjahr noch nicht erreicht, bekommen deine Eltern bis dahin Kindergeld. Der Betrag hängt davon ab, wie viele Geschwister du hast. 

Du kannst einen Antrag an die Familienkasse stellen, dass das Kindergeld bis zu deinem 25. Lebensjahr direkt an dich statt an deine Eltern überwiesen wird.  

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