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Fristlose Kündigung: 5+5 Tipps für Arbeitnehmer und Mieter

Fachredakteurin
Aktualisiert:

Egal ob im Job oder bei der Wohnung: Eine fristlose Kündigung ist ein schwerer Einschnitt, der nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen erlaubt ist. Wenn du eine fristlose Kündigung bekommst, ist schnelles Handeln wichtig. Wir geben Tipps für Mieter, Vermieter und Arbeitnehmer.

Wir erklären wir, wie es bei einem Mietvertrag oder einem Arbeitsvertrag zu einer fristlosen Kündigung kommen kann und welche Möglichkeiten du hast, dagegen vorzugehen. Außerdem verraten wir dir, wann Mieter oder Arbeitnehmer von sich aus fristlos kündigen können.

Fristlose Kündigung des Arbeitsvertrages

Wissenswertes zur fristlosen Kündigung des Arbeitsvertrages

Bei einem Arbeitsvertrag ist immer eine Kündigungsfrist vorgesehen, die beide Parteien einhalten müssen. Diese Kündigungsfrist dient dazu, dass beide Parteien sich auf die Änderungen einstellen und neue Möglichkeiten finden können.

Bei einer fristlosen Kündigung des Arbeitsvertrages fällt diese Kündigungsfrist weg. Das Arbeitsverhältnis endet also sofort. Dies ist nur bei besonders wichtigen Gründen möglich.

Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer können eine fristlose Kündigung aussprechen. In der Realität sind es aber meist die Arbeitgeber, die zu diesem Mittel greifen. 

Fristlose Kündigung des Arbeitsvertrages durch Arbeitgeber: Mögliche Gründe

Eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist immer dann möglich, wenn ein besonders schwerwiegender Kündigungsgrund vorliegt, der das Abwarten der Kündigungsfrist unzumutbar macht.

Wer sich zum Beispiel in den sozialen Netzwerken auf eine Weise äußert, die dem Arbeitgeber schadet, kann unter Umständen fristlos gekündigt werden. Dies sind weitere Beispiele für wichtige Gründe, die eine fristlose Kündigung zulassen:

  • Der Arbeitnehmer begeht Diebstahl, Betrug oder Veruntreuung im Job
  • Arbeitszeitbetrug oder -manipulation
  • Bei einer dauerhaften Arbeitsverweigerung
  • Der Arbeitnehmer begeht direkte oder indirekte Rufschädigung
  • Beleidigung von Vorgesetzten, Kollegen oder Kunden
  • Sexuelle Belästigung
  • Krankfeiern oder Selbstbeurlaubung (teilweise sogar schon die Androhung davon)
  • Die Weitergabe von Betriebsgeheimnissen
  • Drogenkonsum, unter Umständen auch außerhalb der Arbeitszeit

Der letzte Punkt gilt vor allem dann, wenn im Job Fahrzeuge oder Maschinen zu bedienen sind oder auf andere Weise erhöhte Verantwortung besteht.

Ob bei solchen Verhaltensweisen wirklich sofort eine fristlose Kündigung möglich ist, hängt vom Einzelfall ab. Zum Beispiel muss in vielen Fällen eine Abmahnung vorausgehen. Auch die Schwere der Pflichtverletzung und die Dauer der Betriebszugehörigkeit spielen eine Rolle.

Viele Kleinigkeiten genügen nicht als wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung. Bei wiederkehrenden kleineren Verfehlungen muss in jedem Fall mindestens eine Abmahnung vorausgehen.

Tipps für Arbeitnehmer nach einer fristlosen Kündigung

Tipps für Arbeitnehmer

Hast du eine fristlose Kündigung erhalten, können dir vielleicht die folgenden Tipps weiterhelfen. Dazu gehört auch, möglichst schnell zu handeln.

Prüfe den Grund für die Kündigung

Zunächst solltest du prüfen, ob die angegebenen Gründe in der Kündigung korrekt sind. Wenn nicht, solltest du sofort das Gespräch suchen und deine Sicht der Dinge klarstellen.

Genügt das nicht, um die Kündigung abzuwenden, solltest du dir möglichst schnell die Unterstützung eines Anwaltes oder einer Anwältin für Arbeitsrecht suchen.

Prüfe den Zeitpunkt der Kündigung

Arbeitgeber haben eine zweiwöchige Frist, um eine fristlose Kündigung auszusprechen. Diese beginnt ab dem Moment, an dem der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin von der Pflichtverletzung oder dem strafbaren Verhalten erfahren hat. Falls die fristlose Kündigung zu spät ausgesprochen wurde, kann sie unwirksam sein.

Prüfe die Einbeziehung des Betriebsrates

Wenn es in einem Unternehmen einen Betriebsrat gibt, dann muss dieser vor der Kündigung einbezogen werden. Der Betriebsrat kann dann innerhalb von drei Tagen Bedenken aussprechen.

Wenn du eine fristlose Kündigung erhalten hast, solltest du dich mit dem Betriebsrat in Verbindung setzen und prüfen, ob dieser im Vorfeld umfassend informiert wurde. Wenn nicht, ist die Kündigung vermutlich unwirksam.

Reiche rechtzeitig Klage ein

Wenn du die fristlose Kündigung deines Arbeitsvertrages für unwirksam hältst, dann kannst du eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen. Sichere dir dafür am besten juristische Unterstützung.

Wichtig ist eine rechtzeitige Einreichung: Die Klage muss innerhalb von drei Wochen erhoben werden. Wenn diese Frist verstreicht, gilt die Kündigung als wirksam, selbst wenn sie eigentlich nicht korrekt war.

Vermeide Sperrfrist beim Arbeitslosengeld

Vermeide Sperrfristen

Neben dem Jobverlust droht bei einer fristlosen Kündigung noch eine weitere Einschränkung: Wer aus eigenem Verschulden seinen Arbeitsplatz verliert, bekommt zumindest zeitweise kein Arbeitslosengeld. Schon aus diesem Gru

nd lohnt es sich in vielen Fällen, eine Klage einzureichen. Dort wird die Verhältnismäßigkeit geprüft und die Vorwürfe müssen bewiesen werden.

Oft wird die fristlose Kündigung dann zumindest in eine fristgemäße umgewandelt. In einem solchen Fall bekommst du bis zum Ende der Kündigungsfrist dein Gehalt und wirst in aller Regel nicht beim Arbeitslosengeld gesperrt.

Wenn Arbeitnehmer fristlos kündigen: mögliche Gründe

Nicht nur Arbeitgeber können ein Arbeitsverhältnis fristlos kündigen. Wenn ausreichend Gründe vorliegen, ist das auch von Arbeitnehmerseite aus möglich. Auch in diesem Fall müssen die Gründe schwerwiegend sein.

Mobbing, Diskriminierung, Beleidigung, Bedrohung oder sexuelle Belästigung durch den Arbeitgeber können eine fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer rechtfertigen.

Wenn wiederholt Arbeitsschutzvorschriften missachtet werden und dadurch eine Gefährdung vorliegt, ist eine weitere Arbeit nicht zumutbar.

Arbeitnehmer können außerdem fristlos kündigen, wenn von ihnen strafbare Handlungen verlangt werden.

Wenn das Gehalt wiederholt nicht oder zu spät gezahlt wird, kann das ebenfalls eine fristlose Kündigung rechtfertigen.

Wenn du überlegst, dein Arbeitsverhältnis fristlos zu kündigen, solltest du dich vorher anwaltlich beraten lassen. Im Einzelfall ist es nämlich nicht immer leicht zu entscheiden, ob der vorliegende Grund gewichtig genug ist.

Möglicherweise musst du den Arbeitgeber vorher abmahnen, damit dieser die Chance hat, die Missstände zu beseitigen.

Wichtig ist schnelles Handeln: Die Zwei-Wochen-Frist gilt auch bei der Eigenkündigung. Du musst also spätestens zwei Wochen, nachdem du von den Missständen erfahren hast, die Kündigung einreichen.

Achtung: Bei einer Eigenkündigung kannst du drei Monate lang vom Arbeitslosengeld gesperrt werden. Damit das nicht geschieht, solltest du klare Nachweise für das unzumutbare Verhalten des Arbeitgebers vorlegen können.

Fristlose Kündigung der Wohnung

Fristlose Kündigung der Wohnung

Nicht nur im Arbeitsverhältnis kann es zu fristlosen Kündigungen kommen. Genauso schwerwiegende Folgen hat die sofortige Kündigung eines Mietverhältnisses. Auch das ist aber nur aus schwerwiegenden Gründen möglich.

Wann Vermieter eine fristlose Kündigung aussprechen können

Für eine fristlose Kündigung muss ein wichtiger Grund vorliegen. Dieser muss so schwerwiegend sein, dass es nicht zumutbar ist, die reguläre Kündigungsfrist abzuwarten.

Der häufigste Grund für eine fristlose Kündigung der Wohnung ist der Mietrückstand. Die Kündigung ist gerechtfertigt, …

  • wenn du zwei Monate in Folge keine Miete bezahlt hast,
  • wenn du zwei Monate in Folge nur einen Teil der Miete gezahlt hast und die Außenstände höher sind als eine Monatsmiete,
  • du über mehr als zwei (nicht unbedingt zusammenhängende) Monate hinweg keine oder zu wenig Miete gezahlt hast und die Außenstände höher sind als zwei Monatsmieten

Bei einem solchen Mietrückstand ist keine vorherige Abmahnung nötig.

Es gibt aber noch weitere mögliche Gründe für die fristlose Kündigung einer Wohnung, dann jedoch meist mit der Pflicht zur vorherigen Abmahnung. Dies sind Beispiele für mögliche Gründe:

  • Andauernden Lärmbelästigung
  • Störung des Hausfriedens zum Beispiel durch Beleidigungen, Drohungen oder Drogenkonsum
  • Die Mieter gefärden die Wohnung zum Beispiel bei Verwahrlosung, Brandgefahr oder mangelndem Heizen
  • Die Wohnung wird vertragswidrig genutzt
  • Die Wohnung wird unerlaubt unter- oder weitervermietet

Tipps für Mieter nach einer fristlosen Kündigung

Tipps bei einer fristlosen Kündigung des Mietvertrags

Wenn du eine fristlose Kündigung für deine Wohnung bekommst, ist das natürlich ein Schock. Trotzdem solltest du jetzt nicht in Panik geraten. Die folgenden Tipps helfen dir.

Ein sofortiger Auszug ist nicht nötig

Auch nach einer fristlosen Kündigung der Wohnung wirst du nicht sofort auf die Straße gesetzt. Meistens räumt der Vermieter von sich aus eine Frist von mehreren Wochen ein.

Wenn keine Frist benannt ist, gilt eine "Ziehfrist" von zwei Wochen. Diese Zeit hast du in jedem Fall zur Verfügung, um eine neue Wohnung zu suchen oder gegen die Kündigung vorzugehen.

Zum Auszug zwingen kann dein Vermieter dich ohnehin nur durch eine Räumungsklage. Du hast also ein wenig Zeit, die du allerdings nicht überbeanspruchen solltest.

Zahlung der Rückstände macht fristlose Kündigung ungültig

Eine fristlose Kündigung wegen Mietrückstand ist besonders häufig. Um dies zu verhindern, solltest du dich bei finanziellen Problemen möglichst schnell um eine gute Lösung bemühen. Im Zweifel kann eventuell das Arbeits- oder Sozialamt helfen.

Wenn du innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung einer fristlosen Kündigung deine Schulden begleichst, wird die Kündigung unwirksam. Du kannst in diesem Fall also weiterhin in der Wohnung bleiben. Dies nennt man Schonfristzahlung.

Von dieser Regel gibt es jedoch zwei Ausnahmen:

1. Wenn der Vermieter gleichzeitig zur fristlosen Kündigung eine ordentliche Kündigung mitgeschickt hat, musst du die Wohnung auch nach Begleichen der Zahlungen verlassen. Allerdings nicht sofort, sondern erst nach Ablauf der Kündigungsfrist.

2. Wenn du in den letzten zwei Jahren schon einmal im Rückstand warst und erst nach Eingang einer fristlosen Kündigung gezahlt hast, kannst du die Schonfristzahlung nicht noch einmal nutzen.

Vorsicht vor Schadensersatz

Vorsicht vor Schadensersatz

Wenn die fristlose Kündigung rechtswirksam wird, werden im schlimmsten Fall Schadensersatzforderungen erhoben. Der Vermieter kann zum Beispiel Mietausfälle, Renovierungskosten oder Anwaltskosten einfordern.

Deshalb solltest du eine fristlose Kündigung nie auf die leichte Schulter nehmen, sondern in jedem Fall die Rechtswirksamkeit prüfen lassen.

Kündigung prüfen lassen

Nicht jede fristlose Kündigung der Wohnung hat auch vor Gericht Bestand. Du solltest dich deshalb unbedingt anwaltlich beraten lassen, wenn deine Wohnung fristlos gekündigt wurde.

Bei vielen Verfehlungen muss zum Beispiel vor der Kündigung eine Abmahnung erfolgen. Wenn es diese nicht gab, ist die fristlose Kündigung oft unwirksam.

Auf die Räumungsklage ankommen lassen

Wenn du dir sicher bist, dass die fristlose Kündigung unwirksam oder unbegründet ist, kannst du auch einfach abwarten. Der Vermieter muss nämlich eine Räumungsklage anstrengen, wenn du trotz Kündigung nicht ausziehst.

Das zuständige Amtsgericht prüft dann, ob die Kündigung gerechtfertigt war. Wenn nicht, wird die fristlose Kündigung unwirksam.

Allerdings solltest du dieses Mittel nicht leichtfertig wählen. Wenn die fristlose Kündigung nämlich Bestand hat, wird ein Gerichtsvollzieher mit der Zwangsräumung beauftragt.

Dann wird es unangenehm und teuer, denn der Vermieter kann die Kosten als Schadensersatz geltend machen. Wähle diesen riskanten Weg deshalb nur, wenn du dir sehr sicher bist, dass an den Vorwürfen nichts dran ist.

Fristlose Kündigung der Wohnung durch den Mieter

Tipps für den Mieter

Natürlich können auch Mieter die Wohnung fristlos kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein solcher Grund kann entweder den Zustand der Wohnung oder das Verhalten des Vermieters betreffen.
Auch hier gilt: Der Grund muss so schwerwiegend sein, dass es nicht zumutbar ist, bis zum Ablauf der Kündigungsfrist noch in der Wohnung zu verbleiben.

Fristlose Kündigung wegen Gesundheitsgefahr

Eine fristlose Kündigung ist gerechtfertigt, wenn die Wohnung gesundheitsgefährdend ist. Das ist zum Beispiel bei massivem Schimmelbefall, giftigen Baustoffen oder Einsturzgefahr der Fall.

Allerdings musst du die Gesundheitsgefahr nachweisen. Das geht meist nur über einen Sachverständigen und der ist teuer. Sollte sich herausstellen, dass der Zustand doch zumutbar ist, bleibst du auf den Kosten sitzen.

In den meisten Fällen musst du dem Vermieter eine Abmahnung schicken, damit dieser die Mängel beseitigen kann.

Lass dich vor der Kündigung von einem Mieterverein oder von einem Fachanwalt beraten. Dort erfährst du, wie du vorgehen kannst und ob dein Vorhaben Erfolg verspricht.

Fristlose Kündigung wegen Vertragsverletzung des Vermieters

Neben einer Gesundheitsgefährdung ist Fehlverhalten des Vermieters regelmäßig ein Grund für die fristlose Kündigung durch den Mieter. Beispiele für ein solches Fehlverhalten sind:

  • Beleidigung, sexuelle Belästigung, Bedrohung oder körperliche Angriffe durch den Vermieter
  • Betrug bei der Nebenkostenabrechnung
  • Unbefugtes Eindringen des Vermieters in die Wohnung
  • Wiederholtes oder anhaltendes Ausfallen der Heizung im Winter, wenn es die Wohnung praktisch nicht mehr nutzbar macht

Tipps für die Wohnungskündigung durch den Mieter

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Wohnungskündigung durch den Mieter: Drei Tipps

Wenn du deine Wohnung aus einem wichtigen Grund fristlos kündigen willst, solltest du diese Tipps beachten:

1. Wenn die Kündigung einmal ausgesprochen ist, musst du dich auch daran halten. Das heißt, du musst üblicherweise innerhalb von zwei Wochen ausziehen. Kündige deshalb erst, wenn du eine neue Wohnung gefunden hast.

2. Sollte der Vermieter die Annahme der Kündigung verweigern, solltest du ein Einschreiben mit Rückschein schicken. Dann bekommst du eine Bestätigung darüber, dass die Annahme verweigert wurde, und kannst es später beweisen.

3. Du musst in deiner fristlosen Kündigung die Gründe nicht angeben, solange du sie beweisen kannst. Allerdings kann es die Kommunikation vereinfachen, wenn du klar ausdrückst, was das Problem ist.

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