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Arbeitszeitgesetz: Die 5+5 wichtigsten Regelungen im Überblick

Das Arbeitszeitgesetz dient zum Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Es legt Höchstgrenzen für Arbeitszeit, Pausen, Ruhezeiten sowie Nacht- und Wochenendarbeit fest. Welche Regelungen jeweils gelten und welche Ausnahmen das Arbeitszeitgesetz ermöglicht, erfährst du hier.

Die im Arbeitszeitgesetz festgelegten Regelungen betreffen den Arbeitsschutz und gelten für fast alle Beschäftigten. Es handelt sich um ein Schutzgesetz, das die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gewährleisten soll.

Gleichzeitig bietet es viel Spielraum für individuelle betriebliche Lösungen. Im Folgenden erklären wir wesentliche Inhalte und Funktionen.

Was das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) regelt

Das ist das Arbeitszeitgesetz

Im Arbeitszeitgesetz findest du genaue Vorgaben für die Gestaltung der Arbeitszeit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.

Durch tarifliche und betriebliche Vereinbarungen kann im Ausnahmefall von den gesetzlichen Regelungen abgewichen werden. Aber auch hier gibt das Arbeitszeitgesetz den Rahmen vor.

Die wesentlichen Inhalte

Das Arbeitszeitgesetz regelt, wie viele Stunden du als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer maximal pro Tag arbeiten darfst.

In bestimmten Branchen oder durch saisonale Gegebenheiten kann eine Abweichung von den allgemeingültigen Regelungen nötig sein. In diesem Fall sieht das Gesetz auch viele Ausnahmen vor.

Neben den täglichen Höchstgrenzen enthält das Arbeitszeitgesetz Regelungen zu Pausen- und Ruhezeiten. Außerdem definiert es den Spielraum für eine flexible Gestaltung der Arbeitszeit.

Diese Inhalte regelt das Arbeitszeitgesetz:

  • Begrenzung der höchstzulässigen täglichen Arbeitszeit
  • Pausenzeiten während der Arbeitszeit
  • Ruhezeit zwischen den Arbeitstagen
  • Nacht- und Schichtarbeit
  • Arbeitsruhe an Sonn- und Feiertagen
  • Ausgleichszeiten bei Mehrarbeit und Überstunden
  • Ausnahmen für bestimmte Branchen

Hier erfährst du alles über die kurzfristige Beschäftigungen und ihre Regelungen.

Diese Funktionen hat das Arbeitszeitgesetz

Funktionen des Arbeitszeitgesetzes

Die Regelungen im Arbeitszeitgesetz haben zum Ziel, die Beschäftigten dauerhaft gesund und leistungsfähig zu erhalten.

Da das Gesetz dem Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern dient, wird es auch als Arbeitszeitschutzgesetz bezeichnet.

Eine zu hohe zeitliche Belastung kann schwere gesundheitliche Probleme zur Folge haben, zum Beispiel Burnout oder Depressionen.

Auch regelmäßig geleistete Überstunden und Mehrarbeit können sich negativ auf deinen Körper auswirken.

Deswegen enthält das Gesetz eindeutige Vorgaben, wie viele Stunden du maximal pro Tag arbeiten darfst und welche Ruhe- und Pausenzeiten du einhalten musst. Gleichzeitig ermöglicht das Arbeitszeitgesetz zahlreiche Ausnahmen, damit du deine Arbeitszeit bei Bedarf flexibel gestalten kannst.

In bestimmten Branchen kann es für die Ausübung deiner Tätigkeit notwendig sein, von den allgemeingültigen Regelungen abzuweichen. So zum Beispiel in der Landwirtschaft oder bei der Betreuung und Pflege von Menschen.

Das Arbeitszeitgesetz gibt dir einen klar definierten Rahmen vor, wann Ausnahmen möglich sind und wie der Freizeitausgleich aussehen muss. Der Schutz vor zeitlicher Überlastung steht dabei immer im Vordergrund.

Praxis-Tipp
Verstößt deine Arbeitgeberin oder dein Arbeitgeber gegen die gesetzlichen Vorgaben, ist der Betriebsrat die erste Anlaufstelle. Gibt es in deinem Unternehmen keinen Betriebsrat, solltest du dich an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden. Hier ist die Meldung oft sogar anonym möglich.

Für wen das Arbeitszeitgesetz nicht gilt

Das Arbeitszeitgesetz schützt fast alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor einer zu hohen zeitlichen Überlastung. Auch Auszubildende fallen unter die gesetzlichen Regelungen, wenn sie das 18. Lebensjahr erreicht haben. Welche Personengruppen nicht unter das Arbeitszeitgesetz fallen, erfährst du jetzt.

Bestimmte Personengruppen

Für diese Personengruppen gilt das Arbeitszeitgesetz nicht

Es gibt einige Funktionen und Bereiche, in denen das Arbeitszeitgesetz keine Anwendung findet.

In den meisten Fällen handelt es sich dabei um Personen in leitender Position oder Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in speziellen Beschäftigungsverhältnissen.

Diese Personengruppen sind vom Arbeitszeitgesetz ausgeschlossen:

  • Leitende Angestellte
  • Selbstständige und freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • Chefärztinnen und Chefärzte
  • Leiterinnen und Leiter von öffentlichen Dienststellen und deren Vertreterinnen und Vertreter
  • Beschäftigte im öffentlichen Dienst mit Entscheidungsbefugnis im Personalbereich
  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in häuslicher Gemeinschaft mit ihnen anvertrauten Personen leben und diese erziehen, pflegen oder betreuen
  • Personen aus dem liturgischen Bereich der Kirchen und Religionsgemeinschaften
  • Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter, Soldatinnen und Soldaten

Arbeitszeitregelung für Jugendliche und werdende Mütter

Das Arbeitszeitgesetz regelt nicht die höchstzulässige Arbeitszeit für Jugendliche und werdende Mütter. Auch stillende Mütter genießen einen besonderen Schutz und fallen nicht unter die normalen gesetzlichen Regelungen.

Die folgenden Regeln zur Arbeitszeit gibt das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) vor.

Arbeitsdauer

Pro Tag dürfen Jugendliche maximal acht Stunden arbeiten und pro Woche maximal 40 Stunden. Die tägliche Arbeitszeit darf auf 8,5 Stunden erhöht werden, wenn du einen Brückentag zwischen Feiertagen und Wochenenden durch Mehrarbeit ausgleichen willst.

Eine Erhöhung auf 8,5 Stunden ist außerdem zulässig, wenn du deine Arbeitszeit an anderen Werktagen der gleichen Woche verkürzt.

Pausenzeiten

Nach 4,5 Stunden Arbeitszeit müssen Jugendliche eine Ruhepause machen. Ab einer Arbeitszeit von 4,5 Stunden pro Tag müssen sie insgesamt mindestens 30 Minuten Pause machen, ab sechs Stunden pro Tag mindestens 60 Minuten.

Diese Zeit kann auf mehrere Pausen verteilt werden. Die Pause muss mindestens 15 Minuten dauern.

Ruhezeiten und Nachtarbeit

Regelungen bei Ruhezeiten und Nachtarbeit

Bei Jugendlichen muss zwischen zwei Arbeitstagen eine Ruhezeit von mindestens zwölf Stunden liegen. Im Normalfall dürfen Minderjährige zwischen acht Uhr abends und sechs Uhr am Morgen nicht beschäftigt werden.

Ausnahmen gibt es zum Beispiel in der Landwirtschaft, in Bäckereien und im Schaustellergewerbe.

Wochenende und Feiertage

Als jugendliche Person darfst du maximal an fünf Tagen in der Woche arbeiten. Die beiden freien Tage liegen hintereinander. Arbeiten an Samstagen und Sonntagen darfst du nur in bestimmten Branchen.

Bei Samstagsarbeit gilt, dass zwei Samstage im Monat arbeitsfrei sein müssen. Bei Sonntagsarbeit müssen zwei Sonntage arbeitsfrei sein.

Die Arbeit an gesetzlichen Feiertagen ist nur erlaubt, wenn Jugendliche in Branchen arbeiten, wo Sonntagsarbeit erforderlich ist. Vier Feiertage müssen aber grundsätzlich arbeitsfrei bleiben: 25. Dezember, 1. Januar, Ostermontag und 1. Mai.

Bestimmte Tarifverträge oder Vertriebsvereinbarungen können von diesen Regelungen abweichen. Allerdings gelten auch hier strikte Vorgaben, um Jugendliche bestmöglich vor zeitlicher Überlastung zu schützen.

Mutterschutz: Regelungen für Schwangere und stillende Frauen

Werdende Mütter und stillende Frauen genießen einen besonderen Schutz. Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) sieht vor, dass du während dieser Zeit weder Überstunden noch Nachtarbeit leisten musst.

Deine tägliche Arbeitszeit ist zudem auf 8,5 Stunden beschränkt. Als stillende Frau hast du außerdem Anspruch auf zusätzliche Pausen.

Arbeitszeitgesetz: Die wichtigsten Regelungen im Überblick

Im Arbeitszeitgesetz ist genau geregelt, wie du deine Arbeitszeit gestalten musst. Im Folgenden gehen wir auf die wichtigsten Regelungen ein und zeigen dir mögliche Ausnahmen.

Maximale Arbeitszeit

Maximale Arbeitszeit

Laut Arbeitszeitgesetz darfst du als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer maximal acht Stunden pro Tag arbeiten. Diese tägliche Höchstgrenze gilt für alle Werktage, also auch für den Samstag.

Daraus ergibt sich eine wöchentliche Höchstgrenze von 48 Stunden Arbeitszeit.

Ausnahmsweise darfst du die tägliche Arbeitszeit auf zehn Stunden ausweiten. Das ist jedoch an die Bedingung geknüpft, dass du innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen die zusätzlich geleistete Zeit wieder abbaust.

Über diesen Zeitraum hinweg betrachtet darf die wöchentliche Arbeitszeit nicht mehr als 48 Stunden pro Woche betragen.

Beispiel

Aufgrund eines wichtigen Auftrags arbeitest du eine Woche von Montag bis Samstag täglich zehn Stunden. Mit insgesamt 60 Stunden überschreitest du die wöchentliche Höchstarbeitszeit um zwölf Stunden.

Diese Mehrarbeit musst du innerhalb von sechs Monaten wieder ausgleichen. In diesem Zeitraum darfst du die Obergrenze von wöchentlich 48 Stunden nicht überschreiten.

Hinweis: Das Arbeitszeitgesetz gilt auch für Nebentätigkeiten. Übst du neben deinem Job eine weitere Arbeit aus, so darfst du insgesamt nicht mehr als 48 Stunden pro Woche arbeiten.

Ausnahmen durch Tarifverträge

Tarifverträge oder auf Tarifverträgen beruhende Betriebsvereinbarungen können Abweichungen vom Arbeitszeitgesetz erlauben. In den meisten Fällen handelt es sich um Branchen, in denen eine flexible Zeitgestaltung erforderlich ist.

So zum Beispiel im Gesundheitswesen oder bei anderen Tätigkeiten mit Bereitschaftsdienst.

Gehört zu deiner Tätigkeit regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst, so kann die tägliche Höchstgrenze auf über zehn Stunden ausgeweitet werden. Zudem kann ein anderer Ausgleichszeitraum vereinbart werden.

Es gibt weitere tarifvertraglich gebundene Öffnungsklauseln, die vor allem Beschäftigte in der Landwirtschaft, im öffentlichen Dienst oder in öffentlichen Religionsgemeinschaften betreffen.

Auch für Beschäftigte in der Behandlung, Betreuung und Pflege von Menschen gibt es oft eigene tarifvertragliche Regelungen zur Arbeitszeit.

Auch wenn Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen Ausnahmen vom Arbeitszeitgesetz erlauben, steht der Gesundheitsschutz der Beschäftigten stets an oberster Stelle.

Deswegen darfst du auch hier die wöchentliche Arbeitszeit von maximal 48 Stunden im Durchschnitt von zwölf Kalendermonaten nicht überschreiten.

Wichtig: Bereitschaftsdienst zählt in vollem Umfang als Arbeitszeit und muss deswegen bei der Berechnung der maximalen wöchentlichen Arbeitszeit von 48 Stunden sowie der täglichen Höchstgrenze berücksichtigt werden.

Ausnahmen durch Bewilligung der Aufsichtsbehörde

Ausnahmen

In bestimmten Ausnahmefällen kann eine staatliche Aufsichtsbehörde eine Abweichung vom Arbeitszeitgesetz genehmigen.

Arbeitest du dauerhaft im Schichtbetrieb, kann deine tägliche Arbeitszeit erhöht werden.

Allerdings müssen dadurch zusätzliche Freischichten entstehen, damit du die Mehrarbeit wieder ausgleichen kannst.

Bei Bau- und Montagestellen sowie für Saison- und Kampagnenbetriebe (während der Saison) ist eine Erhöhung der täglichen Arbeitszeit auf über acht Stunden möglich. Das gilt auch für Situationen, die im öffentlichen Interesse sind. Die Verlängerung der täglichen Höchstarbeitszeit musst du jedoch durch eine entsprechende Verkürzung zu anderen Zeiten ausgleichen.

Wichtig: Bei einer Genehmigung durch eine Aufsichtsbehörde darf die wöchentliche Arbeitszeit von maximal 48 Stunden im Durchschnitt von sechs Monaten nicht überschritten werden.

Pausen

Pausen dienen deiner Erholung und sind wichtig für deine Leistungsfähigkeit. Deswegen schreibt das Arbeitszeitgesetz sogenannte Ruhepausen vor. Diese gesetzlich festgelegten Pausen liegen innerhalb eines Arbeitstages und zählen nicht zur Arbeitszeit dazu.

Diese Regelungen sieht das Arbeitszeitgesetz für Ruhepausen vor:

  • Nach sechs Stunden Arbeitszeit musst du eine Ruhepause machen.
  • Eine Ruhepause beträgt mindestens 15 Minuten.
  • Zwischen sechs und neun Stunden Arbeitszeit musst du insgesamt 30 Minuten Pause machen.
  • Ab neun Stunden musst du insgesamt für 45 Minuten Pause machen.

Wichtig: Obwohl das Arbeitszeitgesetz die Ruhepausen vorschreibt, gehören diese nicht zur Arbeitszeit. Sie werden deswegen auch nicht bezahlt. Trotzdem bist du verpflichtet, die Ruhepausen tatsächlich zu machen. Es ist nicht möglich, darauf zu verzichten und stattdessen früher nach Hause zu gehen.

Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen

Ruhezeit

Nach Beendigung deiner täglichen Arbeitszeit steht dir eine ununterbrochene Ruhezeit von elf Stunden zu. Erst danach darfst du deine Arbeit wieder aufnehmen.

Das Arbeitszeitgesetz sieht für gewisse Branchen eigene Regelungen vor und erlaubt die Verkürzung der Ruhezeit um eine Stunde.

Diese Verkürzung muss jedoch innerhalb eines Monats durch Verlängerung einer anderen Ruhezeit auf mindestens zwölf Stunden ausgeglichen werden.

In folgenden Bereichen kann die Ruhezeit auf zehn Stunden verkürzt werden:

  • Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen, zum Beispiel Krankenhäuser und Pflegeheime
  • Gaststätten und Beherbergungsbetriebe
  • Verkehrsbetriebe
  • Rundfunk
  • Landwirtschaft
  • Tierhaltung

Hinweis: Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen können regeln, dass die Ruhezeit auf neun Stunden verkürzt wird, wenn die Art der Arbeit dies erforderlich macht. Die Verkürzung der Ruhezeit musst du aber innerhalb eines festgelegten Ausgleichzeitraums wieder ausgleichen.

Nachtarbeit

Das Arbeitszeitgesetz definiert die Zeit von elf Uhr abends bis sechs Uhr in der Früh als Nachtzeit. Für Bäckereien und Konditoreien gilt der Zeitraum von zehn Uhr abends bis fünf Uhr in der Früh als Nachtzeit.

Beschäftigte, die mindestens an 48 Tagen pro Jahr während der Nachtzeit arbeiten, gelten als Nachtarbeiterinnen und Nachtarbeiter. Dazu reichen schon zwei Stunden Arbeitszeit aus, die während der Nachtzeit gearbeitet werden.

Für diese Beschäftigtengruppe ist die tägliche Arbeitszeit auf acht Stunden begrenzt.

Die tägliche Arbeitshöchstzeit kann in Ausnahmefällen auf maximal zehn Stunden verlängert werden, wenn im Zeitraum von einem Kalendermonat die tägliche Arbeitszeit von acht Stunden im Durchschnitt nicht überschritten wird.

Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen können abweichende Regelungen vorsehen.

Die tägliche Arbeitszeit zur Nachtzeit kann auf über zehn Stunden verlängert werden, wenn regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst anfällt. In diesem Fall kann auch der Ausgleichszeitraum verändert werden.

Sonntage und gesetzliche Feiertage

Ausnahmen an Sonn- und Feiertagen

Da Sonntage und gesetzliche Feiertage als Tage der Arbeitsruhe gelten, schreibt das Arbeitszeitgesetz ein Beschäftigungsverbot von null bis vierundzwanzig Uhr vor.

In mehrschichtigen Betrieben kann die Sonn- und Feiertagsruhe um bis zu sechs Stunden nach vorne oder hinten verschoben werden. Insgesamt muss der Betrieb aber für vierundzwanzig Stunden ruhen.

Es gibt zahlreiche Bereiche, in denen die Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können.

Deswegen erlaubt das Arbeitszeitgesetz viele Ausnahmen von der Sonn- und Feiertagsruhe.

In diesen Bereichen gilt zum Beispiel keine Sonn- und Feiertagsruhe:

  • Not- und Rettungsdienst
  • Feuerwehr und Polizei
  • Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen
  • Kirchen
  • Kulturbetriebe
  • Gaststätten und Beherbergungsbetriebe
  • Messen, Märkte und Sportveranstaltungen
  • Bäckereien und Konditoreien (für maximal drei Stunden)
  • Rundfunk, Presse und Nachrichtenagenturen
  • Verkehrs- und Versorgungsbetriebe

Mindestens fünfzehn Sonntage pro Jahr müssen beschäftigungsfrei bleiben. Außerdem muss den Beschäftigten für die Sonntagsarbeit ein Ersatzruhetag innerhalb von zwei Wochen gewährt werden.

Fällt deine Arbeitszeit auf einen gesetzlichen Feiertag, steht dir ein Ersatzruhetag innerhalb von acht Wochen zu.

Wichtig: Abweichungen von diesen Regelungen sind durch Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen möglich. In bestimmten Ausnahmefällen kann die Anzahl der arbeitsfreien Sonntage verringert werden.

Außerdem kann der Anspruch auf Ersatzruhetage entfallen, wenn du an gesetzlichen Feiertagen arbeiten musst.

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