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Kündigung Arbeitsvertrag: 5 Fristen & 5 Tipps (+Vorlagen)

Bei der Kündigung deines Arbeitsvertrags musst du bestimmte gesetzliche Vorgaben erfüllen. Im Folgenden erfährst du, wie du rechtssicher und fristgerecht kündigst. Außerdem haben wir hilfreiche Tipps sowie Vorlagen als Muster für das Kündigungsschreiben.

Unzufriedenheit, ein schlechter Verdienst oder grobe Pflichtverletzungen – Gründe für die Kündigung deines Arbeitsvertrags gibt es viele.

Wir erklären den Unterschied zwischen einer ordentlichen und einer außerordentlichen Kündigung und was du jeweils beachten musst. Zudem haben wir zwei Vorlagen als Muster für dein Kündigungsschreiben.

Unterschied ordentliche und außerordentliche Kündigung

Unterschied zwischen ordentlicher und außerordentlicher Kündigung

Die außerordentliche Kündigung – auch fristlose Kündigung genannt – unterscheidet sich von der ordentlichen Kündigung im Wesentlichen dadurch, dass keine Kündigungsfrist eingehalten werden muss.

Wer die Kündigung ausspricht, spielt keine Rolle. Denn diese Regelung gilt sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Darüber hinaus gibt es inhaltliche Unterschiede. Während du bei einer ordentlichen und fristgerechten Kündigung in der Regel keinen Kündigungsgrund nennen musst, erfordert die außerordentliche Kündigung einen gewichtigen Kündigungsgrund.

Bei Unterschlagung, Diebstahl, andauernder grundloser Arbeitsverweigerung oder tätlichen Übergriffen kann der Arbeitgeber beispielsweise eine außerordentliche Kündigung aussprechen, die sofort wirksam wird.

Aber auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, ihren Arbeitsvertrag aus triftigem Grund fristlos zu kündigen.

Mögliche Gründe für eine außerordentliche Kündigung durch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer:

  • Mobbing
  • Längeres Ausbleiben von Lohnzahlungen
  • Grobe Beleidigungen durch den Arbeitgeber
  • Sexuelle Belästigung oder Tätlichkeiten

Grundsätzlich ist die fristlose Kündigung nur dann zulässig, wenn es deinem Arbeitgeber beziehungsweise dir als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer nicht zumutbar ist, das Arbeitsverhältnis bis zum Ablauf der Kündigungsfrist fortzuführen.

Weiter unten findest du unsere Vorlage "Außerordentliche Kündigung Arbeitsvertrag", die du als Muster für dein Kündigungsschreiben nutzen kannst.

Kündigung Arbeitsvertrag – so kündigst du richtig

So kündigst du deinen Arbeitsvertrag richtig

Damit die Kündigung deines Arbeitsvertrags wirksam wird, musst du fristgerecht kündigen. Welche gesetzlichen Vorgaben es außerdem zu beachten gilt, zeigen wir im Folgenden.

Hier erfährst du alles Weitere zur gesetzlichen Kündigungsfrist.

Arbeitsverträge müssen schriftlich gekündigt werden

Das Bürgerliche Gesetzbuch schreibt vor, dass die Kündigung von Arbeitsverhältnissen in Schriftform zu erfolgen hat (§ 623 BGB).

Eine mündliche Kündigung ist nicht ausreichend und daher unwirksam. Auch die elektronische Form ist ausgeschlossen. Du kannst deinen Arbeitsvertrag also nicht per E-Mail, Fax, WhatsApp oder SMS kündigen.

Schriftform bedeutet, dass du das Kündigungsschreiben in Papierform abgeben oder einreichen musst. Wichtig ist, dass die Kündigung erst mit deiner eigenhändigen Unterschrift wirksam wird.

Dein Kündigungsschreiben muss diese Pflichtangaben enthalten:

  • Briefkopf mit deinem vollständigen Namen und deiner aktuellen Adresse
  • Anschrift des Arbeitgebers mit Firmennamen
  • Datum
  • Betreff mit Angabe des Endtermins
  • Anrede des richtigen Ansprechpartners (zum Beispiel Personalabteilung oder Geschäftsleitung)
  • Eindeutige Kündigungserklärung im einleitenden Satz
  • Kündigungsgrund (nur bei außerordentlicher Kündigung!)
  • Originalunterschrift

Zusätzliche freiwillige Angaben machen das Kündigungsschreiben persönlicher und sind nützlich. Gehst du im Guten, kannst du aus Gründen der Höflichkeit eine kurze Danksagung formulieren.

Die Bitte nach einer Empfangsbestätigung ist wichtig, damit du einen Nachweis für die firstgerechte Zustellung hast. Und der Hinweis auf ein Arbeitszeugnis gehört ebenfalls ins Kündigungsschreiben.

Kündigungsschreiben muss rechtzeitig zugestellt werden

Stelle dein Kündigungsschreiben rechtzeitig zu

Bei einer ordentlichen Kündigung musst du dich an die im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag vereinbarte oder die gesetzliche Kündigungsfrist halten.

Im Streitfall benötigst du einen Nachweis, dass dein Kündigungsschreiben fristgerecht beim Arbeitgeber eingegangen ist.

Gehe immer auf Nummer sicher, wenn du einen Arbeitsvertrag kündigen möchtest.

Beim Postversand solltest du dein Kündigungsschreiben als Einschreiben mit Rückschein verschicken, damit du einen Nachweis für die fristgerechte Zustellung hast.

Alternativ kannst du die Kündigung selbst beim Arbeitgeber einwerfen. Nimm einen oder mehrere Zeugen mit, die im Streitfall den fristgerechten Einwurf bestätigen können. Du kannst das Schreiben auch persönlich an eine zuständige Person übergeben.

Der Vorteil ist, dass du dir den Eingang gleich bestätigen lassen kannst.

Wichtig: Willst du deinen Arbeitsvertrag zu einem bestimmten Stichtag wirksam kündigen, muss das Kündigungsschreiben fristgerecht zugestellt werden. Es reicht nicht, wenn du das Schreiben am letzten möglichen Tag zur Post bringst.

Deinem Arbeitgeber muss die Kündigung am Stichtag bereits vorliegen.

Ordentliche Kündigung Arbeitsvertrag – diese Fristen gelten

Welche Fristen du bei einer ordentlichen Kündigung beachten musst, hängt davon ab, was in deinem Arbeitsvertrag steht.

Die dort vereinbarten Kündigungsfristen sind für dich verbindlich, auch wenn sie von den gesetzlichen Regelungen abweichen. Kommt ein Tarifvertrag zur Anwendung, sind die darin festgelegten Regelungen ebenfalls vorrangig gültig.

In allen anderen Fällen gilt die gesetzliche Kündigungsfrist. Nachfolgend zeigen wir dir die wichtigsten Fristen für die Kündigung eines Arbeitsvertrags und gehen zudem auf mehrere Sonderfälle ein.

Gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Gesetzliche Kündigungsfristen

Die gesetzliche Mindestkündigungsfrist für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beträgt laut Bürgerlichem Gesetzbuch (§ 622 BGB) vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats.

Wurde vertraglich nichts anderes vereinbart und kommt kein Tarifvertrag zur Anwendung, gilt für dich diese gesetzliche Kündigungsfrist. Vier Wochen entsprechen dabei einem Kalendermonat mit 28 Tagen.

Diese Regelung gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, auch bei einem Minijob. Nur während der Probezeit kannst du mit einer verkürzten Kündigungsfrist deinen Arbeitsvertrag kündigen.

Steht in deinem Arbeitsvertrag eine abweichende Kündigungsfrist, darf dennoch die gesetzliche Kündigungsfrist von vier Wochen nicht unterschritten werden. Eine Verlängerung ist aber zulässig, zum Beispiel zum Quartalsende oder Jahresende.

Vorsicht ist geboten bei Tarifverträgen. Hier sind sowohl verlängerte als auch verkürzte Kündigungsfristen zulässig.

Wichtig: Die Kündigungsfrist für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer darf nicht länger vereinbart werden als die Kündigungsfrist für Arbeitgeber. Dadurch soll verhindert werden, dass du gegen deinen Willen übermäßig lang an das Unternehmen gebunden wirst.

Diese Fristen gelten bei Kündigung durch den Arbeitgeber

Kündigt dein Arbeitgeber das mit dir bestehende Arbeitsverhältnis, muss er sich an die gesetzliche Kündigungsfrist halten. Diese ist abhängig von der Dauer deiner Betriebszugehörigkeit.

Im Arbeitsvertrag können abweichende Regelungen vereinbart werden. Diese dürfen aber nicht kürzer als die gesetzliche Kündigungsfrist sein. Eine längere Kündigungsfrist ist zulässig, weil dies deinem Schutz als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer dient.

Kommt bei deinem Arbeitsvertrag ein Tarifvertrag zur Anwendung, kann die Kündigungsfrist sowohl verlängert als auch verkürzt werden.

Mindestkündigungsfristen für Arbeitgeber, wenn im Tarifvertrag nichts anderes festgelegt wurde:

  • Bis 6 Monate (Probezeit): 2 Wochen zu einem beliebigen Zeitpunkt
  • 7 Monate bis 2 Jahre: 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende
  • Ab 2 Jahren: 1 Monat zum Monatsende
  • Ab 5 Jahren: 2 Monate zum Monatsende
  • Ab 8 Jahren: 3 Monate zum Monatsende
  • Ab 10 Jahren: 4 Monate zum Monatsende
  • Ab 12 Jahren: 5 Monate zum Monatsende
  • Ab 15 Jahren: 6 Monate zum Monatsende
  • Ab 20 Jahren: 7 Monate zum Monatsende
Ausnahme
In kleinen Unternehmen mit bis zu zwanzig Angestellten kann im Arbeitsvertrag vereinbart werden, dass die Mindestkündigungsfrist von vier Wochen ohne festen Kündigungstermin ausgesprochen werden darf.

Dadurch ist in den ersten beiden Jahren der Betriebszugehörigkeit eine Kündigung während des Monats möglich.

Fristen während der Probezeit

Fristen in der Probezeit

In der Regel wird für die ersten sechs Monate der Betriebszugehörigkeit eine Probezeit vereinbart, während der eine verkürzte Kündigungsfrist gilt.

Innerhalb der Probezeit ist jederzeit eine Kündigung mit einer Frist von zwei Wochen möglich.

Dabei spielt es keine Rolle, wer den Arbeitsvertrag kündigt. Die verkürzte Kündigungsfrist gilt sowohl für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber.

Während der Probezeit besteht außerdem das beidseitige Recht auf eine außerordentliche Kündigung. Bei groben Regelverstößen können beide Parteien den Arbeitsvertrag fristlos kündigen.

Hier erfährst du, wie du in der Probezeit richtig kündigst.

Besondere Fristen für Auszubildende, Schwangere oder in Elternzeit

Nach der Probezeit kann der Arbeitgeber Auszubildenden grundsätzlich nur aus wichtigem Grund kündigen. Auszubildende können mit einer Frist von vier Wochen ihren Ausbildungsvertrag kündigen, wenn sie ihre Berufsausbildung aufgeben oder eine andere Ausbildung beginnen möchten.

Für Schwangere und junge Mütter (bis vier Monate nach der Entbindung) gilt ein besonderer Kündigungsschutz. Sie können nicht vom Arbeitgeber gekündigt werden. Die gleiche Regelung gilt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Elternzeit.

Ihnen kann acht Wochen vor und während der Elternzeit nicht gekündigt werden.

Weitere Tipps zum Mutterschutz findest du hier.

Aushilfstätigkeiten und befristete Arbeitsverhältnisse

Fristen bei Aushilfstätigkeiten

Bei Aushilfstätigkeiten und befristeten Arbeitsverhältnissen gelten besondere Regelungen. In beiden Fällen kann von der gesetzlichen Kündigungsfrist abgewichen werden.

Ist die Aushilfstätigkeit von Beginn an auf maximal drei Monate ausgelegt, kann die Kündigungsfrist verkürzt werden. Das gilt für einen Minijob genauso wie für andere Anstellungsarten.

Entscheidend ist, dass die Tätigkeit tatsächlich nur für einen vorübergehenden Zeitraum vorgesehen ist.

Bei befristeten Arbeitsverhältnissen kannst du dich nicht auf gesetzliche Kündigungsfristen berufen. Da sie entweder zweckgebunden oder zeitlich begrenzt sind, können sie nicht ordentlich gekündigt werden. Mit Erreichen des Zwecks oder mit Ablauf der Befristung enden sie automatisch.

Arbeitgeber sind lediglich dazu verpflichtet, dich spätestens zwei Wochen vor der Beendigung schriftlich darüber zu informieren. Im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag kann jedoch ausdrücklich vereinbart werden, dass eine ordentliche Kündigung möglich ist.

Zudem besteht bei groben Pflichtverstößen das Recht auf eine außerordentliche Kündigung.

Tipps für eine professionelle Kündigung

Ist der Entschluss gefasst, dein Arbeitsverhältnis zu beenden, musst du ihn in die Tat umsetzen. Damit die Kündigung deines Arbeitsvertrags reibungslos und fristgerecht abläuft, gilt es einiges zu beachten. Unsere Tipps zeigen dir, wie du professionell und richtig kündigst.

Kündige persönlich

Kündige persönlich

Im Eifer des Gefechts neigen wir dazu, überstürzt zu handeln. Hast du das Kündigungsschreiben deiner Chefin oder deinem Chef erst auf den Tisch geknallt, gibt es kein Zurück mehr.

Experten raten dazu, vor der schriftlichen Kündigung persönlich zu kündigen, um den Arbeitgeber nicht vor den Kopf zu stoßen.

Im persönlichen Gespräch lassen sich manche Dinge klären. Nicht selten können Missverständnisse aus dem Weg geräumt werden, was deine Kündigung überflüssig machen kann.

Auch wenn dein Entschluss unabänderlich fest steht, solltest du deinen Arbeitsvertrag immer professionell beenden.

So sorgst du für einen sauberen Schlussstrich und hinterlässt keine verbrannte Erde.
Das Kündigungsschreiben kannst du zu dem Gespräch bereits mitnehmen oder es direkt im Anschluss verfassen.

Gehe darin am besten kurz auf das Gespräch ein und formuliere in etwa so: „… wie heute persönlich besprochen, möchte ich hiermit das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis fristgerecht zum nächstmöglichen Termin beenden.“

Vorsicht

Vor allem in Management-Positionen kann es sein, dass dir deine Chefin oder dein Chef nach der Kündigung den Zutritt zu deinem Arbeitsplatz verwehrt.

Dies ist oft der Fall, wenn du Zugang zu firmensensiblen Daten hast oder zu einem Mitbewerber wechselst. Lösche deswegen alle persönlichen Informationen vom Rechner, bevor du die Kündigung aussprichst.

Verfasse ein korrektes Kündigungsschreiben

Verfasse ein Kündigungsschreiben

Damit deine Kündigung wirksam wird, benötigst du ein korrektes Kündigungsschreiben. Sowohl inhaltlich als auch bei der Zustellung gibt es mehrere Vorgaben, die du unbedingt beachten solltest.

Aus deinem Kündigungsschreiben muss dein Kündigungswunsch bereits nach den ersten Zeilen eindeutig hervorgehen.

Wichtig ist außerdem die Angabe des Enddatums oder alternativ die Formulierung "zum nächstmöglichen Zeitpunkt". Beides ist zulässig. Das Kündigungsschreiben ist nur wirksam, wenn du es eigenhändig unterschrieben hast.

Weiter oben findest du eine Auflistung, welche Pflichtangaben dein Kündigungsschreiben enthalten muss. Außerdem findest du dort Informationen zu freiwilligen Angaben, die du ebenfalls in dein Schreiben aufnehmen solltest.

Am besten verwendest du eine unserer beiden Vorlagen "Ordentliche Kündigung Arbeitsvertrag" oder "Außerordentliche Kündigung Arbeitsvertrag" als Muster für dein Kündigungsschreiben. Diese findest du weiter unten.

Auch bei der Zustellung gilt es einiges zu beachten. Damit deine Kündigung wirksam wird, muss das Kündigungsschreiben deinem Arbeitgeber fristgerecht zugehen. Es reicht nicht aus, dass du es am letzten möglichen Tag zur Post gibst.

Zum Stichtag muss das Schreiben einer verantwortlichen Person bereits vorliegen.

Ein falsch berechneter Kündigungszeitpunkt kann dein Kündigungsschreiben unwirksam machen. Indem du den Zusatz "oder zum nächstmöglichen Zeitpunkt" ergänzt, wird die Kündigung automatisch zur korrekten Kündigungsfrist wirksam.

Führe ein Kündigungsgespräch

Führe ein persönliches Kündigungsgespräch

Nachdem du deine Kündigung wirksam eingereicht hast, solltest du ein ausführliches Kündigungsgespräch mit einer dir vorgesetzten Person führen.

Je höher du in der Unternehmenshierarchie stehst, desto mehr Details rund um deinen Weggang gibt es in der Regel zu besprechen.

Bereite dich gut auf das Gespräch vor. Auch wenn du den wahren Kündigungsgrund bei einer ordentlichen Kündigung nicht nennen musst, solltest du eine souveräne Antwort für eventuelle Nachfragen parat haben.

Eine gute Erklärung wäre zum Beispiel, dass du bei deinem zukünftigen Arbeitgeber deine Karriereziele optimal umsetzen kannst.

Eine Abrechnung mit deiner alten Firma solltest du möglichst vermeiden. Lässt du deinem Frust freien Lauf, ist die Genugtuung nur von kurzer Dauer. Langfristig gesehen tust du dir damit keinen Gefallen, auch in Hinsicht auf ein gutes Arbeitszeugnis.

Sei vorsichtig bei Bleibe-Angeboten

Gutes Personal zu finden ist mit einem hohen Aufwand verbunden. Deswegen kann es passieren, dass dir dein Arbeitgeber nach der Kündigung überraschend ein Bleibe-Angebot macht.

Bessere Arbeitsbedingungen oder eine Gehaltserhöhung hören sich verlockend an. Dennoch solltest du deine Entscheidung nicht sofort rückgängig machen. Immerhin hattest du gute Gründe, deinen Arbeitsvertrag zu kündigen.

Außerdem ist das Vertrauensverhältnis nach einer Kündigung erstmal angekratzt.

Nimm dir ausreichend Bedenkzeit, bevor du dich entscheidest. Immerhin hast du durch deine Kündigung deine Wechselwilligkeit gezeigt, was das Vertrauen deiner Chefin oder deines Chefs in dich gestört hat.

Dieses Vertrauen musst du zurückgewinnen und zeigen, dass du den Job tatsächlich weitermachen möchtest.

Gestalte deinen Abgang mit Würde

Gestalte deinen Abgang mit Würde

Entgegen der weitverbreiteten Meinung wirst du nach einer ordentlichen Kündigung nicht automatisch von deiner Arbeit freigestellt.

Dies ist zwar häufig der Fall, wenn du zum Beispiel Zugang zu firmensensiblen Daten hast und zu einem Konkurrenzunternehmen wechselst.

In den meisten Fällen musst du aber bis zum letzten Tag der Kündigungsfrist arbeiten. Du solltest deinen Abgang mit Würde gestalten und bis zum letzten Arbeitstag gute Arbeit leisten.

Schließlich erhältst du weiter dein Gehalt und dein Arbeitgeber hat ein Recht darauf, dass du deine Nachfolge regelst.

Signalisiere mit deinem Auftreten deinen Respekt vor dem alten Arbeitgeber und würdige die dort verbrachte Zeit. Am letzten Arbeitstag solltest du eine E-Mail ins Haus schicken und dich für die gute Zusammenarbeit bedanken.

Weitere Tipps für ein gelungenes Kündigungsschreiben findest du hier.

Kündigung Arbeitsvertrag: Muster als Vorlagen

Im Folgenden findest du zwei Vorlagen als Muster für dein Kündigungsschreiben. Mit unseren Vorlagen kannst du deinen Arbeitsvertrag rechtssicher kündigen.

Vorlage: Ordentliche Kündigung Arbeitsvertrag

Mit dieser Vorlage kannst du deinen Arbeitsvertrag ordentlich kündigen. Welche Angaben davon zwingend erforderlich sind, findest du weiter oben beschrieben.

Vorlage: Ordentliche Kündigung Arbeitsvertrag
[Deine Kontaktdaten: Vorname, Nachname, Anschrift] [Name und Anschrift des Unternehmens, Ansprechpartner/in] [Ort, Datum]

Kündigung Arbeitsvertrag zum [Datum]

Sehr geehrte Frau/Sehr geehrter Herr [Nachname Ansprechpartner/in],

hiermit kündige ich meinen bestehenden Arbeitsvertrag ordentlich und fristgerecht zum [Datum] oder hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Ich bedanke mich bei Ihnen für die gute und kollegiale Zusammenarbeit und das mir entgegengebrachte Vertrauen.

Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt des Kündigungsschreibens sowie das Beendigungsdatum.
Außerdem bitte ich darum, mir ein qualifiziertes Arbeitszeugnis auszustellen und es an die oben genannte Adresse zu schicken.

Mit freundlichen Grüßen
[Deine eigenständige Unterschrift]

Vorlage: Außerordentliche Kündigung Arbeitsvertrag

Im Falle einer außerordentlichen Kündigung ist es wichtig, dass du einen gewichtigen Grund nennst, der eine fristlose Beendigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigt.

Vorlage: Außerordentliche Kündigung Arbeitsvertrag
[Deine Kontaktdaten: Vorname, Nachname, Anschrift] [Name und Anschrift des Unternehmens, Ansprechpartner/in] [Ort, Datum]

Fristlose Kündigung des Arbeitsvertrags vom [Datum]

Sehr geehrte Frau/Sehr geehrter Herr [Nachname Ansprechpartner/in],

hiermit kündige ich das bestehende Arbeitsverhältnis außerordentlich aus wichtigem Grund fristlos. Ich sehe mich durch gravierende Pflichtverletzungen Ihrerseits zu diesem Schritt gezwungen. Ein weiter bestehendes Arbeitsverhältnis wäre für mich nicht mehr tragbar.

Zur Begründung

Meine fristlose Kündigung möchte ich wie folgt begründen: [Kündigungsgrund erläutern]

Dieser Grund hatte zur Folge, dass ich in Sie als Arbeitgeber kein Vertrauen mehr haben kann. Die Erfüllung meiner aus dem Arbeitsvertrag hervorgehenden Pflichten muss ich deswegen mit sofortiger Wirkung einstellen.

Bitte bestätigen Sie mir schriftlich den Erhalt meiner Kündigung. Ferner bitte ich Sie darum, mir schnellstmöglich meine noch ausstehenden Überstunden und meinen Resturlaub auszubezahlen sowie ein qualifiziertes Arbeitszeugnis auszustellen.

Mit freundlichen Grüßen
[Deine eigenständige Unterschrift]

10 votes, average: 4,60 out of 510 votes, average: 4,60 out of 510 votes, average: 4,60 out of 510 votes, average: 4,60 out of 510 votes, average: 4,60 out of 5 (10 votes, average: 4,60 out of 5)
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