Familienstand: 5 Beispiele & 3 Tipps für den Lebenslauf
Der Familienstand gibt Auskunft darüber, ob du ledig, verheiratet, verwitwet oder geschieden bist. Daneben gibt es die eingetragene Lebenspartnerschaft, die früher eine Alternative zur Ehe für gleichgeschlechtliche Paare war. Im Folgenden erklären wir wichtige Regelungen und haben Tipps für die Angabe im Lebenslauf.
In Formularen musst du häufig deinen Familienstand angeben. Bei Bewerbungen ist die Angabe im Lebenslauf freiwillig, wird aber dennoch häufig gemacht. Hier erfährst du Wesentliches zum Familienstand und worauf du bei der Angabe im Lebenslauf achten solltest.
Wissenswertes zum Familienstand
Personenstandsdaten sind die wichtigsten Informationen zu allen in Deutschland lebenden Menschen, die von Standesämtern und Meldeämtern erfasst werden.
Neben deinem Namen, dem Geburtsort und -datum sowie weiteren familien- und namensrechtlichen Tatsachen gehört dazu auch dein Familienstand.
Diese Familienstände gibt es
Insgesamt gibt es sieben offizielle Familienstände in Deutschland. Jede Bürgerin und jeder Bürger gehört je nach Voraussetzung einer Kategorie an.
Beim Familienstand wird unterschieden zwischen:
- Ledig (LD)
- Verheiratet (VH)
- Verwitwet (VW)
- Geschieden (GS)
- Eingetragene Lebenspartnerschaft (LP)
- Lebenspartnerin oder Lebenspartner verstorben (LV)
- Lebenspartnerschaft aufgehoben (LA)
Warum der Familienstand erfasst wird
Das Standesamt erfasst die Personenstandsdaten im Geburtenregister, im Eheregister, im Lebenspartnerregister und im Sterberegister.
Zusätzlich werden deine Personenstandsdaten von den Meldeämtern im Melderegister dokumentiert.
Die zuständigen Ämter dürfen deine Daten untereinander austauschen und an andere öffentliche Stellen übermitteln.
Vor allem für das Bundeszentralamt für Steuern ist dein Familienstand von großer Bedeutung, da die Einstufung in die verschiedenen Steuerklassen davon abhängig ist.
Auf Fragebögen für die quantitative Forschung, zum Beispiel Zensusformulare oder Marktforschungsinstrumente, wird ebenfalls dein Familienstand erfragt. Auch für Krankenkassen ist die Information über deine Lebensverhältnisse sowohl in qualitativer als auch in quantitativer Hinsicht wichtig.
Hast du Kinder, entscheidet dein Familienstand darüber, ob du eine verantwortliche Bezugsperson bist. Als unverheirateter Vater musst du deine Rechte durch eine Vaterschaftsanerkennung sichern, während Verheiratete automatisch als Vater des Kindes gelten.
Der Familienstand hat eine besondere Bedeutung im Todesfall. Er gibt beispielsweise Auskunft darüber, ob jemand durch den Tod zur Witwe oder zum Witwer wurde und gegebenenfalls Anspruch auf Hinterbliebenenrente hat. Außerdem wird dadurch ersichtlich, wer für die Bestattung zuständig ist oder ein Anrecht auf das Erbe hat.
Beispiele für die Familienstände
Wie weiter oben beschrieben gibt es insgesamt sieben offizielle Familienstände. Da im Todesfall und bei einer Trennung die eingetragene Lebenspartnerschaft nahezu der Ehe gleichgestellt ist, haben wir diese Punkte zusammengefasst.
Ledig entspricht nicht liiert
Für die Zuordnung zum Familienstand ledig spielt es keine Rolle, ob du liiert bist und in einer festen Beziehung lebst. Du giltst ab deiner Geburt automatisch als ledig.
Erst durch die standesamtliche Trauung oder die Eintragung einer Lebenspartnerschaft ändert sich die Bezeichnung.
Auch eine Verlobung ändert nichts am Familienstand, egal wie lange diese andauert. Leben Gleichgeschlechtliche in normaler Lebenspartnerschaft miteinander, sind sie offiziell ledig.
Nur eine von einem öffentlichen Amt eingetragene Lebenspartnerschaft ist rechtlich gesehen ein eigener Familienstand.
Immer wieder gibt es Diskussionen wegen des Familienstandes ledig. Viele unverheiratete Eltern empfinden die Angabe in offiziellen Dokumenten als unzureichend, wenn sie gemeinsam mit ihren Kindern in einem Haushalt als Familie zusammenleben.
Für die Anerkennung der sogenannten wilden Ehe wurde 2015 beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages ein Gesuch eingereicht. Es wurde gefordert, den rein informativen Familienstand liiert einzuführen.
Die Petition wurde 2016 mit der Begründung abgelehnt, dass Formulare nicht den Zweck haben, einen nicht rechtsrelevanten Beziehungsstatus kundzutun.
Verheiratet sein bringt Rechte und Pflichten mit sich
Der Familienstand kann großen Einfluss auf die Höhe deiner Steuerzahlungen haben. In vielen Fällen kommen Verheiratete in den Genuss von steuerlichen Vorteilen, da sie nach der Hochzeit einer besseren Steuerklasse zugeordnet werden.
Bist du standesamtlich verheiratet, profitierst du vom Ehegattensplitting. Je weiter die Einkommen auseinanderliegen, desto größer ist die Steuerersparnis, da sich der Steuersatz an der Höhe des Einkommens orientiert.
Am größten ist die Ersparnis, wenn ein Ehepartner gar keine Einkünfte hat. Sind die Einkommen identisch, gibt es keinen Steuervorteil.
Ein weiterer Vorteil der Ehe ist die automatische Anerkennung beider Elternteile nach der Geburt. Bist du verheiratet, werdet ihr beide automatisch als Elternteile anerkannt. Das gilt jedoch nur für die Ehe zwischen Mann und Frau.
Für gleichgeschlechtliche Paare gibt es eigene Regelungen im Adoptions- und Abstammungsrecht.
Verheiratet zu sein bringt zahlreiche weitere Rechte mit sich, so zum Beispiel bei schwerer Erkrankung der Partnerin oder des Partners. Die Ehe ist aber auch mit vielen Pflichten verbunden, beispielsweise mit der Unterhaltspflicht und dem Versorgungsausgleich in der Rente.
Eingetragene Lebenspartnerschaft
Zwischen 2001 und 2017 konnten gleichgeschlechtliche Paare beim Standesamt eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen, um von ähnlichen Rechten wie in einer Ehe zu profitieren.
Mit den Jahren wurde die Lebenspartnerschaft immer mehr der Ehe gleichgestellt.
Am 1. Oktober 2017 wurde schließlich die Ehe für alle in Deutschland eingeführt. Seitdem heiraten auch homosexuelle Paare, was die eingetragene Lebenspartnerschaft überflüssig gemacht hat.
Viele Lebenspartnerschaften wurden danach in normale Ehen umgewandelt. Eine Pflicht dazu gibt es jedoch nicht, deswegen existiert der Familienstand eingetragene Lebenspartnerschaft weiter.
Verwitwet oder eingetragene Lebenspartnerschaft verstorben
Verstirbt deine Ehepartnerin oder dein Ehepartner, wandelt sich dein Familienstand in verwitwet um. Lebst du in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, lautet der Familienstand im Todesfall "eingetragene Lebenspartnerschaft verstorben".
In beiden Fällen hast du gegebenenfalls Anrecht auf Hinterbliebenenrente und bist nach dem Gesetz erbberechtigt. Der Familienstatus bleibt so lange erhalten, bis du wieder heiratest. Nach dem Tod deiner Partnerin oder deines Partners bist du also nicht wieder ledig.
Geschieden oder eingetragene Lebenspartnerschaft aufgehoben
Nach einer Scheidung lautet dein offizieller Familienstand geschieden. Eine eingetragene Lebenspartnerschaft wird dagegen nicht geschieden, sondern aufgehoben. Der korrekte Familienstand lautet "eingetragene Lebenspartnerschaft aufgehoben".
Viele würden sich nach einer Scheidung oder einer aufgehobenen Lebenspartnerschaft gerne wieder als ledig bezeichnen. Dies ist jedoch nicht möglich, da nach dem Gesetz nur diejenigen Menschen ledig sind, die nie verheiratet waren oder nie in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben.
Bis zu einer erneuten Heirat bleibt dein Familienstand unverändert. Erst durch eine standesamtliche Trauung giltst du als verheiratet. Die Scheidung einer früheren Ehe oder die Aufhebung einer Lebenspartnerschaft musst du danach nicht mehr angeben.
Diese Regelungen gelten beim Familienstand
Aus dem Familienstatus ergeben sich rechtliche Konsequenzen für dich, zum Beispiel im Sterbefall die Nachlassfolge oder die Unterhaltspflicht nach einer Scheidung.
Deswegen sind Standesämter sehr genau, wenn es um die Erfassung geht. Hier erfährst du die wichtigsten Regelungen zum Familienstand.
Wer ein Recht auf Information hat
Auch wenn der Familienstand in erster Linie deine Privatangelegenheit ist, bist du gegenüber bestimmten Stellen zur Auskunft verpflichtet.
Das Finanzamt benötigt deinen Familienstand, um die korrekte Steuerklasse für dich zu ermitteln. Alleinstehende zahlen in der Regel mehr Steuern als Verheiratete. Als alleinstehend gilt, wer den Familienstand ledig, verwitwet oder Lebenspartner verstorben hat.
Lebst du von deiner Partnerin oder deinem Partner getrennt, wirst du nach einem Jahr offizieller Trennung ebenfalls als alleinstehend eingestuft. Das Finanzamt verwendet dafür den Familienstand "dauerhaft getrennt lebend“, der jedoch nur steuerrechtlich relevant ist.
Dein Arbeitgeber hat das Recht zu wissen, welchen Familienstatus du hast. Diese Information ist für die Berechnung der Lohnsteuervorauszahlung wichtig. Bei der Bewerbung musst du diese Angabe aber noch nicht machen.
Für die gesetzliche Krankenkasse ist der Familienstand zum Beispiel wichtig, wenn du eine Familienversicherung für dich und deine Familie abschließen möchtest. Nur verheiratete Partnerinnen und Partner haben Anspruch auf kostenlose Mitversicherung.
Auch in vielen anderen Fällen hat dein familiärer Status Einfluss auf die Berechnung der Beitragshöhe.
Beantragst du bei einer Bank einen Kredit, ist die Angabe Pflicht. Die Information, ob du ledig, verheiratet oder geschieden bist, hilft bei der Einschätzung deiner finanziellen Verhältnisse. Im Falle einer Scheidung musst du beispielsweise nachweisen, ob du unterhaltspflichtig bist oder Zugewinnausgleich leisten musst.
Nach dem Tod deiner Partnerin oder deines Partners musst du zum Beispiel die Rentenkasse, das Nachlassgericht oder Versicherungen über deinen neuen Familienstand informieren.
Wie du den Familienstand nachweist
Bist du zur Auskunft deines Familienstandes verpflichtet, musst du diesen durch geeignete Dokumente nachweisen. Für jeden Familienstand gibt es einen eigenen Nachweis.
Willst du nachweisen, dass du ledig bist, benötigst du eine Geburtsurkunde. Du kannst eine beglaubigte Kopie beim Standesamt deines Geburtsortes beantragen.
Die Heiratsurkunde – auch Eheurkunde – ist der Beleg dafür, dass du verheiratet bist. Du erhältst das Dokument bei dem Standesamt, an dessen Sitz du geheiratet hast.
Bist du verwitwet oder ist deine eingetragene Lebenspartnerin oder dein eingetragener Lebenspartner verstorben, benötigst du als Nachweis eine Sterbeurkunde. Die Urkunde wird vom Standesamt am Sterbeort ausgestellt.
Bei einer Scheidung benötigst du als Nachweis das rechtskräftige Scheidungsurteil, das du beim zuständigen Familiengericht anfordern kannst. Dort erhältst du auch den Nachweis für die Aufhebung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.
Die rechtliche Lage bei Bewerbungen
Im Gegensatz zur weitverbreiteten Meinung musst du deinen Familienstand bei der Bewerbung um eine Arbeitsstelle nicht angeben. Früher war die Nennung im Lebenslauf durchaus üblich und wurde von den Personalverantwortlichen erwartet.
Spätestens mit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) im Jahr 2006 ist der Familienstand keine Pflichtangabe mehr im Lebenslauf. Denn aufgrund persönlicher Kriterien darf niemand vom Arbeitgeber benachteiligt werden.
Tipps für die Angabe im Lebenslauf
Obwohl du deinen Familienstand im Lebenslauf nicht nennen musst, entscheiden sich viele dafür. Wann die Angabe bei einer Bewerbung Sinn macht und worauf es dabei ankommt, verraten dir unsere Tipps.
Wäge Pro und Contra ab
Bei einer Bewerbung geht es darum, mit deinen eingereichten Unterlagen den bestmöglichen Eindruck beim potenziellen Arbeitgeber zu hinterlassen.
Deswegen solltest du genau abwägen, welche Vorteile oder Nachteile die Angabe des Familienstandes im Lebenslauf dir bringt.
Obwohl der Familienstand wenig mit deiner Eignung für eine Stelle zu tun hat, bietet er dennoch reichlich Interpretationsspielraum. Bist du über dreißig und ledig, könnte dir mangelnde Bindungsfähigkeit angedichtet werden.
Erfordert der Job jedoch Flexibilität und ist mit einem Ortswechsel verbunden, kann deine Ungebundenheit der entscheidende Vorteil sein.
Gibst du deinen Familienstatus an, unterstreicht das deine Ehrlichkeit. Konservative Personalverantwortliche erwarten insgeheim diese Information und werden misstrauisch, wenn die Angabe fehlt. Vertuschen macht sowieso nicht lange Sinn, denn nach der Vertragsunterzeichnung musst deinen Familienstand offenlegen.
Vertraust du zu hundert Prozent auf deine Fähigkeiten und möchtest nicht durch unnötige Angaben davon ablenken, lässt du den Familienstatus besser weg. Schließlich ist es keine Pflichtangabe. Das wirkt selbstbewusst und du erstickst eventuelle Vorurteile der Personalverantwortlichen im Keim.
Ob du den Familienstand im Lebenslauf angibst, ist abhängig von der Unternehmensphilosophie und dem Stellenprofil. Passt er dazu und unterstützt deine Bewerbung, dann gebe ihn an. Wirft er dagegen ein schlechtes Licht auf dich, solltest du ihn nicht im Lebenslauf nennen.
Wann du den Familienstand weglassen solltest
Da der Familienstand eine freiwillige Angabe in deiner Bewerbung ist, solltest du ihn nur angeben, wenn du dir davon Vorteile erhoffst.
In diesen Fällen solltest du den Familienstand in einer Bewerbung weglassen:
- Bist du eine verheiratete Frau Mitte dreißig, wird dir mit hoher Wahrscheinlichkeit ein baldiger Kinderwunsch unterstellt.
- Bewirbst du dich bei einer Versicherung um eine konservative Stelle, kann dir als ledigem Mann Mitte vierzig unterstellt werden, dass du sprunghaft bist und dich nicht festlegen möchtest.
- Bist du Mitte zwanzig und schon verheiratet, kann dies in einem jungen und modernen Unternehmen als zu konservativ eingestuft werden.
- Verlobt ist kein offizieller Familienstand und hat in einer Bewerbung nichts zu suchen. Möchtest du deinen Familienstand trotzdem angeben, verwende die offizielle Bezeichnung ledig.
- Die Familienstände verwitwet und geschieden werden dir nahezu immer negativ ausgelegt. In beiden Fällen wird dir eine geringere Belastbarkeit unterstellt, im Falle einer Scheidung giltst du zudem als streitfreudiger und illoyal.
Keinesfalls solltest du deinen Familienstatus im Lebenslauf mit "getrennt lebend" angeben. Zum einen ist dies kein rechtlich festgelegter Familienstand, zum anderen machst du damit unnötig auf einen häuslichen Konflikt aufmerksam, der dich viel Kraft kosten kann.
So entkräftest du mögliche Vorbehalte
Möchtest du als ledige Frau oder als Mutter deinen Familienstand im Lebenslauf angeben, kannst du durch eine geschickte Formulierung mögliche Vorbehalte entkräften.
Bist du noch jung, gehen Personalverantwortliche davon aus, dass du ledig bist und keine Kinder hast.
Als Frau über dreißig stellt sich dagegen die Frage, ob du zwar ledig bist, aber vielleicht trotzdem Kinder hast. Indem du als Familienstand ledig angibst und dahinter den Zusatz "keine Kinder“ anführst, verhinderst du Spekulationen.
Alleinerziehende werden nicht automatisch aussortiert, wenn die Qualifikationen passen. Deswegen kannst du im Lebenslauf angeben, dass du ledig bist und zum Beispiel ein Kind hast. In diesem Fall solltest du jedoch durch einen Zusatz deutlich machen, dass die Betreuung gesichert ist.
Verheirateten Frauen wird bei fehlender Angabe gerne unterstellt, dass sie Kinder verschweigen. Bist du Mutter zweier jugendlicher Kinder, solltest du die Anzahl der Kinder sowie deren Alter angeben.
Sind die Kinder kleiner, solltest du entweder komplett auf die Angabe des Familienstandes und der Kinder verzichten oder einen Hinweis zur gesicherten Betreuung machen.