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Zweitstudium: 6 Tipps zur Begründung & 4 Vorteile

Mit einem Zweitstudium kannst du dir zusätzliches Wissen aneignen und deine Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern. Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen sind jedoch oft nur wenige Plätze vorgesehen. Wir haben nützliche Tipps und zeigen dir, welche Vorteile ein Zweitstudium bietet.

Bei nicht zulassungsbeschränkten Studiengängen gibt es bei einem Zweitstudium keine Besonderheiten, es gelten die gleichen Zulassungsvoraussetzungen wie bei einem Erststudium.

Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen gelten besondere Regelungen. Wir verraten dir in unseren Tipps, worauf du beim Aufnahmeantrag für zulassungsbeschränkte Studiengänge achten solltest.

Die Stiftung für Hochschulzulassung (SfH) ist für die Vergabe von bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen zuständig. Für örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge sind die Hochschulen verantwortlich. In beiden Fällen werden Studienplätze nach einem Punktesystem vergeben.

Wichtige Informationen zum Zweitstudium

Wichtige Informationen zum Zweitstudium

Vielfach herrscht Verwirrung, was als Zweitstudium gilt und was nicht. Im Folgenden erklären wir, was darunter zu verstehen ist und welche Gründe es dafür geben kann.

Außerdem zeigen wir die damit verbundenen Kosten auf und mit welchen Hürden du bei der Aufnahme rechnen musst.

Was ein Zweitstudium ist

Ein Zweitstudium ist ein grundständiges Studium, das auf ein abgeschlossenes Erststudium folgt. Grundständig bedeutet, dass für das neue Studium kein vorheriger Studienabschluss notwendig ist.

Es gibt mehrere Konstellationen, die ein Studium zu einem Zweitstudium machen. Hierbei spielen mehrere Faktoren eine Rolle.

In diesen Fällen handelt es sich um ein Zweitstudium:

  • Du hast einen fertigen Bachelor und möchtest einen anderen Bachelor-Studiengang beginnen, der in keiner fachlichen Verbindung zum ersten Studiengang steht.
  • Du besitzt einen Master-Abschluss und möchtest ein Bachelor-Studium aufnehmen.
  • Du hast einen Master-Abschluss und möchtest einen anderen, nicht konsekutiven Master anfangen, der andere fachliche Inhalte als der erste Master hat.
Wichtig: Erst nachdem dir Abschlussnote und -zeugnis vorliegen, gilt dein erstes Studium offiziell als erfolgreich absolviert. Ab diesem Zeitpunkt wird aus deinem zweiten Studium unter den oben genannten Voraussetzungen ein Zweitstudium.

Was nicht als Zweitstudium gilt

Nicht jedes zweite Studium ist tatsächlich ein Zweitstudium. Es gibt mehrere Möglichkeiten, warum dein zweites Studium als Erststudium gilt.

In diesen Fällen handelt es sich um kein Zweitstudium:

  • Du hast einen Bachelor-Abschluss und machst danach einen Master im gleichen oder ähnlichen Studienfach.
  • Du studierst zwei oder mehr Bachelor- oder Master-Studiengänge gleichzeitig und hast noch keinen Abschluss erworben. In diesem Fall handelt es sich um ein Doppel- oder Mehrfachstudium, alle Studiengänge gelten als Erststudium.
  • Nach abgebrochenem erstem Studium gilt das zweite Studium als Erststudium.

Gründe für ein Zweitstudium nach dem Erststudium

Gründe für ein Zweitstudium nach dem Erststudium

Es gibt viele Gründe, warum du nach einem erfolgreich absolvierten Studium noch ein weiteres Studium machen möchtest.

Da das Zweitstudium mit einigen Hürden verbunden ist, viel Zeit in Anspruch nimmt und außerdem finanziert werden muss, solltest du dir diesen Schritt gut überlegen.

Diese Gründe können für die Aufnahme eines Zweitstudiums sprechen:

  • Nach Abschluss deines Erststudiums stellt sich heraus, dass du mit deiner Ausbildung schlechte Chancen auf dem Arbeitsmarkt hast.
  • Aufgrund äußerer Umstände hat sich der Arbeitsmarkt seit Studienaufnahme maßgeblich verändert.
  • Die im Studium erworbenen Kenntnisse sind für die Ausübung des angestrebten Jobs unzureichend.
  • Deine persönlichen Interessen haben sich grundlegend geändert.
  • Das Erststudium hat deine Erwartungen nicht erfüllt.

Bevor du dich für ein Zweitstudium entscheidest, solltest du die mit dem Studium verbundenen Kosten realistisch betrachten und abklären, ob du dir ein weiteres Studium überhaupt leisten kannst. Außerdem solltest du dich frühzeitig informieren, welche Voraussetzungen du an deiner Wunsch-Uni erfüllen musst.

Frage dich zudem, ob das Zweitstudium die erwünschte Wirkung haben wird und sich die Chancen auf deinen Traumberuf tatsächlich verbessern.

Erkundige dich nach dem zu erwartenden Gehalt in deinem angestrebten Beruf und setze es in Relation zu den Kosten und dem Verdienstausfall, die ein zusätzliches Studium mit sich bringt.

Legst du Wert auf Flexibilität und Selbstbestimmung im Studium, kommt für dich vielleicht auch ein Fernstudium infrage. Hier erfährst du alles über die Kosten eines Fernstudiums und findest Tipps zur Finanzierung.

Vorsicht: Ein Zweitstudium kann sich auch negativ auf deine Chancen am Arbeitsmarkt auswirken. Kannst du deine Entscheidung für das weitere Studium später gegenüber Unternehmen nicht plausibel begründen, wirst du womöglich in die Schublade „ewiger Student“ gesteckt oder giltst als überqualifiziert.

Kosten und Finanzierung eines Zweitstudiums

Kosten und Finanzierung der Gebühren für ein Zweitstudium

Ein Zweitstudium ist wie jedes andere Studium auch mit Kosten verbunden.

Neben den Aufwendungen für die Lehre an sich, wie zum Beispiel Lernmaterialien oder Seminarkosten, kommen noch die Kosten für Miete, Lebensmittel und dergleichen dazu.

In einigen Bundesländern musst du außerdem für ein Zweitstudium Studiengebühren bezahlen, beispielsweise in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz. Diese Gebühren liegen etwa zwischen 500 und 650 Euro pro Semester.

BAföG im Zweitstudium

Bei einem Zweitstudium hast du nur dann ein Recht auf BaföG-Förderung, wenn das neue Studium für dein Berufsziel eine zwingend notwendige Maßnahme ist.

Das ist zum Beispiel nach einem humanmedizinischen Studium der Fall, wenn du ein zusätzliches Studium benötigst, um als Kieferchirurgin oder Kieferchirurg arbeiten zu dürfen.

Kindergeld im Zweitstudium

Bist du älter als fünfundzwanzig Jahre, hast du keinen Anspruch auf Kindergeld mehr, zudem musst du dich selbst krankenversichern. Da deine Eltern dir bereits mit dem ersten abgeschlossenen Studium eine Ausbildung finanziert haben, hast du bei einem Zweitstudium keinen rechtlichen Anspruch auf Unterhalt.

Unterstützen deine Eltern dein neues Studium nicht, musst du dir eine andere Einnahmequelle suchen. Eine Möglichkeit sind Studentenjobs, die jedoch viel Zeit erfordern und dich vom Lernen abhalten können.

Tipp
Es gibt die Möglichkeit, einen Studienkredit bei einer Bank aufzunehmen oder ein Stipendium zu beantragen. Allerdings sind die Erfolgsaussichten auf einen Zuschlag bei einem Zweitstudium geringer als bei einem Erststudium.

Informiere dich unbedingt vorab über Konditionen und Anforderungen und leite alles rechtzeitig in die Wege.

Geld sparen: 15+1 Tipps für mehr Geld am Monatsende.

Hürden bei zulassungsbeschränkten Studiengängen

Hürden bei zulassungsbeschränkten Studiengängen

Willst du ein Studium in einem zulassungsbeschränkten Studiengang aufnehmen, musst du einige Hürden überwinden.

Denn in der Regel sind nur zwischen zwei und vier Prozent der Plätze für Studierende im Zweitstudium vorgesehen. Für die Zulassung musst du meist eine Begründung für deine Entscheidung abgeben.

Für bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge wird das Aufnahmeverfahren zentral durch die Stiftung für Hochschulzulassung (SfH) geregelt.

Bei einer örtlichen Zulassungsbeschränkung setzen die Hochschulen eigene Aufnahmekriterien fest.

Tipp
Hochschulstart.de ist das Informations- und Bewerbungsportal der Stiftung für Hochschulzulassung.

Hier findest du alle Informationen rund um bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge wie Humanmedizin, Tiermedizin, Zahnmedizin sowie Pharmazie und kannst online deine Bewerbung einreichen.

Bei einem Zweitstudium wird bei der Zulassung statt dem Abiturzeugnis die Abschlussnote deines Erststudiums herangezogen. Außerdem wird deine Motivation und die Begründung für den zweiten Studiengang bewertet.

Deine Chancen erhöhen sich, wenn das Zweitstudium für deine berufliche Zukunft von großer Bedeutung ist.

Die Bewertung erfolgt anhand eines Punktesystems. Je nach Bedeutungsgrad des angegebenen Grundes erhältst du mehr Punkte.

Zwingende berufliche Gründe haben die stärkste Gewichtung, aber auch wissenschaftliche Gründe verbessern deine Chancen erheblich. Weiter unten gehen wir bei unseren Tipps zur Begründung genauer auf die Gründe und ihre jeweilige Punktzahl ein.

Einige zulassungsbeschränkte Studiengänge kannst du auch an einer privaten Hochschule als Zweitstudium absolvieren. Die Aufnahmebedingungen sind zwar meist einfacher zu erfüllen, allerdings musst du mit teilweise hohen Studiengebühren rechnen.

Hinweis: Für ein Zweitstudium in einem nicht zulassungsbeschränkten Studiengang gelten die gleichen Zulassungsvoraussetzungen wie bei einem Erststudium. Hier musst du für die Zulassung keine besonderen Kriterien erfüllen.

Was soll ich studieren? Tipps und mögliche Fachbereiche für deine Studienwahl.

Zweitstudium begründen: Nützliche Tipps

Zweitstudium begründen: Nützliche Tipps

An staatlichen Hochschulen gibt es in fast allen Bundesländern eine Quote für Zweitstudierende, die sich für ein zulassungsbeschränktes Studienfach bewerben.

Wer zu einem Zweitstudium zugelassen wird, entscheidet je nach Studiengang die Stiftung für Hochschulzulassung (SfH) oder die Hochschule nach einem Punktesystem.

Die Punkte berechnen sich anhand der Abschlussnote deines Erststudiums und der Gewichtung deiner Begründung.

Hier erfährst du, welche Gründe du anführen kannst und wie viele Punkte du dafür erhältst. Die hier angegebene Punkteverteilung entspricht dem Bewertungssystem der SfH, an dem sich auch viele Hochschulen orientieren.

Abschlussnote des Erststudiums nachweisen

Bei einem Zweitstudium zählt bei der Zulassung nicht die Note deines Abiturzeugnisses, sondern die Abschlussnote deines Erststudiums. Weist du deine Abschlussnote nicht nach, wird dir der schlechteste Leistungsgrad zugrunde gelegt.

Je nach Abschlussnote erhältst du unterschiedlich viele Punkte, die in das Punktesystem mit einfließen. Je besser dein Abschluss ist, desto mehr Punkte erhältst du.

Diese Punkte werden dir für die Abschlussnote deines Erststudiums gutgeschrieben:

  • „ausgezeichnet“ und „sehr gut“: 4 Punkte
  • „gut“ und „voll befriedigend“: 3 Punkte
  • „befriedigend“: 2 Punkte
  • „ausreichend“ oder „nicht nachgewiesen“: 1 Punkt
Wichtig: Reiche mit dem Zulassungsantrag unbedingt das Abschlusszeugnis deines Erststudiums ein, auf dem deine Note ersichtlich ist. Möchtest du deine Note nicht offenlegen, benötigst du eine Bescheinigung des Prüfungsamtes über den erfolgreichen Abschluss.

Berufliche Gründe richtig angeben

Berufliche Gründe richtig angeben

In den meisten Fällen geben berufliche Gründe den Ausschlag, ob du ein Zweitstudium in einem zulassungsbeschränkten Studiengang aufnehmen kannst.

Je wichtiger es für deine berufliche Zukunft ist, desto mehr Punkte erhältst du. Deswegen ist es sehr wichtig, dass du bei der Begründung für das Zweitstudium den beruflichen Grund richtig angibst.

Berufsbegleitendes Studium: Infos, Tipps und Fallstricke zum erfolgreichen Abschluss.

Zwingende berufliche Gründe – 9 Punkte

Für zwingende berufliche Gründe werden die meisten Punkte vergeben. Allerdings fallen nur wenige Bewerberinnen und Bewerber in diese Kategorie. Denn ein zwingend beruflicher Grund ist nur gegeben, wenn für dein Berufsziel zwei erfolgreiche Studienabschlüsse vorgeschrieben sind.

Zwingende berufliche Gründe liegen in diesen Fällen vor:

  • Kieferchirurg/-in: Studium der Humanmedizin und der Zahnmedizin
  • Stabsapotheker/-in der Bundeswehr: Studium der Pharmazie und der Lebensmittelchemie
  • Ordensgeistliche: Studium der Theologie und des Lehramts

Besondere berufliche Gründe – 7 Punkte

Besondere berufliche Gründe liegen vor, wenn das Zweitstudium dein Erststudium in beruflicher Hinsicht signifikant bereichert. Das zweite Studium ist hier zwar keine Grundvoraussetzung für die Ausübung des angestrebten Berufs, aber deine Berufschancen werden dadurch erheblich verbessert.

Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn deine angestrebte Tätigkeit als Kombination zweier studiengangspezifischer Tätigkeitsfelder anzusehen ist.

Als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt in der Jugendhilfe ist ein Zweitstudium im Fach Pädagogik beispielsweise eine sinnvolle Ergänzung zum Erststudium Jura, da beide Bereiche in etwa gleich wichtig für die Ausübung der Tätigkeit sind.

Damit besondere berufliche Gründe anerkannt werden, musst du nachweisbar eine Tätigkeit anstreben, die mit einem der beiden Studiengänge allein nicht sinnvoll ausgeführt werden kann.

Sonstige berufliche Gründe – 4 Punkte

In den meisten Fällen sind sonstige berufliche Gründe ausschlaggebend für die Aufnahme eines Zweitstudiums. In diese Kategorie gehören alle Fälle, in denen ein weiteres Studium deine Berufschancen erheblich verbessert.

Im Unterschied zu den zwingenden und besonderen beruflichen Gründen muss hier das Zweitstudium keine sinnvolle Ergänzung zum Erststudium darstellen.

Wichtig ist nur, dass dein zweites Studium aufgrund der beruflichen Situation eindeutig zu bevorzugen ist.

Strebst du eine berufliche Neuorientierung an und kannst durch ein Zweitstudium deine Chancen auf dem Arbeitsmarkt erheblich verbessern, kannst du dich bei der Zulassung auf sonstige berufliche Gründe berufen.

Wissenschaftliche Gründe durch Nachweise belegen

Wissenschaftliche Gründe durch Nachweise belegen

Strebst du eine Tätigkeit in der Wissenschaft und Forschung an, kannst du bei der Begründung wissenschaftliche Gründe angeben.

Voraussetzung ist, dass du bereits forschend tätig warst und durch ein Zweitstudium dein Wissen aus dem Erststudium bereichern kannst.

Deine wissenschaftliche Arbeit während des Erststudiums musst du entsprechend nachweisen. Reiche dazu bei der Zulassung alle relevanten Informationen ein, die deine Qualifikationen belegen.

Beispiele für Tätigkeiten im wissenschaftlichen Bereich kann zum Beispiel die Mitarbeit in einer Forschungsgruppe oder eine Tätigkeit als studentische Hilfskraft in der Forschung sein.

Diese Punkte erhältst du für wissenschaftliche Gründe:

  • Es liegen wichtige wissenschaftliche Gründe für dein Zweitstudium vor, die durch deinen bisherigen wissenschaftlichen Werdegang gestützt werden: 7 Punkte
  • Die wissenschaftlichen Gründe sind von besonderem Gewicht und du kannst sie durch Leistungen belegen: 9 Punkte
  • Du forschst in einem Bereich von hoher wissenschaftlicher Bedeutung und kannst hervorragende Leistungen vorweisen, die von allgemeinem Interesse sind: 11 Punkte

Sonstige Gründe – nur im Ausnahmefall verwenden

Lässt sich deine Begründung für das Zweitstudium keiner der oben genannten Kategorien zuordnen, werden sonstige Gründe zugrunde gelegt. Deine Begründung kann hier sehr individuell ausfallen.

Du solltest sonstige Gründe nur im Ausnahmefall verwenden, da für diese Kategorie nur 1 Punkt vergeben wird.

Chancen auf einen Platz für ein Zweitstudium hast du mit dieser Begründung meist nur dann, wenn es kaum andere Bewerberinnen und Bewerber gibt. Mit einem überzeugenden Motivationsschreiben kannst du dich jedoch von der Konkurrenz abheben.

Hinweis: In Hamburg und Bremen gelten bei örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen für das Zweitstudium die gleichen Zulassungsvoraussetzungen wie für Erststudierende.

Ist die Abschlussnote deines Erststudiums besser als deine Abiturnote, fließt diese in die Bewertung mit ein. Ansonsten zählt der Notendurchschnitt deines Abiturzeugnisses. Es lohnt sich also, dir bei der Bachelorarbeit oder Masterarbeit besonders Mühe zu geben.

Nach Familienphase zusätzliche Punkte sichern

Hast du aus familiären Gründen deine frühere Berufstätigkeit aufgegeben oder aus Rücksicht auf familiäre Belange nach dem Abschluss des Erststudiums auf eine Berufstätigkeit verzichtet, kannst du dies bei der Begründung für das Zweitstudium anführen.

Strebst du nach einer Familienphase eine berufliche Wiedereingliederung an, erhältst du zusätzliche 2 Punkte. Die Punkte kannst du unabhängig von deiner sonstigen Begründung geltend machen und sie fließen zusätzlich in das Punktesystem ein.

Möglich ist dies allerdings nur, wenn dein Erststudium dir keinen Beruf ermöglicht, der deiner Familiensituation angemessen wäre.

Motivationsschreiben für dein Zweitstudium verfassen

Motivationsschreiben für dein Zweitstudium verfassen

Je weniger Punkte du durch deine Begründung und die Abschlussnote deines Erststudiums erhältst, desto wichtiger ist es, mit dem Motivationsschreiben zu überzeugen.

Ein gutes Motivationsschreiben macht deine persönliche Begeisterung für das Studienfach spürbar und zeigt, warum du die oder der Richtige für das Studium bist und welche besonderen Talente, Erfahrungen und Qualifikationen du mitbringst.

Gehe auch auf den Studienort und das Programm der Hochschule ein.

Lege dich auf eine schlüssige Begründung fest und überzeuge mit konkreten Argumenten und Fakten. Informiere dich vorab, welche Gründe dir am ehesten bei deinem Studienfach zum Studienplatz verhelfen.

Hier findest du wichtige Tipps zum Aufbau, Inhalt und Layout für dein Motivationsschreiben.

Diese Vorteile bietet dir ein Zweitstudium

Ein Zweitstudium bietet dir mehrere Vorteile und kann der Schlüssel zu einem erfolgreichen Berufsleben sein. Im Folgenden zeigen wir dir, welche Vorteile ein Zweitstudium mit sich bringt.

Bessere Karrierechancen

Im Zweitstudium erwirbst du zusätzliche Fähigkeiten und Kenntnisse, die sich in den meisten Fällen positiv auf deine Karrierechancen auswirken.

In einigen Branchen benötigst du zusätzliches Wissen, um dich von der Konkurrenz abzuheben und den angestrebten Beruf bestmöglich ausüben zu können.

Denn für manche Berufe benötigst du ein breit aufgestelltes Wissen aus verschiedenen Bereichen, das du dir nur in zwei Studiengängen aneignen kannst.

Berufliche Neuausrichtung

Nach einigen Jahren im Beruf bemerkst du vielleicht, dass dir deine Tätigkeit keinen Spaß bereitet oder dass die Arbeitsbedingungen in dem Berufsfeld viel zu schlecht sind. Ein Zweitstudium ermöglicht dir eine berufliche Neuausrichtung.

Die Entscheidung für ein Erststudium wird meist aus dem Bauch heraus getroffen und kann sich schon während der Studienzeit als Fehler herausstellen. Persönliche Schwerpunkte können sich aber auch im Laufe der Jahre grundlegend ändern, sodass dein Beruf einfach nicht mehr zu dir passt.

Bei einem Zweitstudium kannst du eine bewusste Wahl treffen und etwas studieren, das besser zu deinen Interessen und Vorstellungen der beruflichen Zukunft passt.

Entscheidungen treffen: Tipps und Methoden zum leichteren Entscheiden.

Erfahrungen und Leistungen aus Erststudium einbringen

Durch dein erfolgreich abgeschlossenes Erststudium verfügst du bereits über reichlich Erfahrung, was das Studieren betrifft. Du kennst dich mit dem Studienalltag aus und weißt, worauf es beim Lernen ankommt.

Beim Zweitstudium kannst du diese Erfahrungen nutzen und Fehler vermeiden, die du beim ersten Studium aus Unwissenheit begangen hast.

Weisen die beiden Studiengänge an einigen Stellen thematische Überschneidungen auf, kannst du dir bereits erbrachte Leistungen auf diesem Gebiet anerkennen lassen. Dadurch kannst du die Studiendauer verkürzen.

Steuerlicher Vorteil

Die Kosten deines Zweitstudiums kannst du als Werbungskosten bei der Steuererklärung angeben. Bei einem Erststudium ist dieser steuerliche Vorteil nicht möglich.

Per Verlustvortrag kannst du Ausgaben für Studiengebühren, Arbeitsmittel, Arbeitszimmer, Literatur, Fahrtkosten, Telekommunikationskosten, Studienfahrten und Seminare geltend machen.

Nach dem Studium wird der Verlustvortrag von deinem zu versteuernden Einkommen abgezogen. Daraus ergibt sich eine Steuerersparnis für dich.

Fernstudium steuerlich absetzen: Die besten Tipps zum Sparen.

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