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Arbeitnehmerüberlassung: 9 Vorteile & 6 Nachteile von Zeitarbeit

Zeitarbeit bezeichnet die Überlassung eines Arbeitnehmenden an einen dritten Betrieb und wird deshalb auch Arbeitnehmerüberlassung genannt. Bei uns erfährst du, welche Regelungen gelten, wieviel Geld du verdienen kannst sowie alle Vor- und Nachteile dieses Arbeitsmodells.

Anders als in "normalen Arbeitsverhältnissen" üblich, werden durch Arbeitnehmerüberlassung drei Parteien zusammengeführt: Der Arbeitgeber beziehungsweise der Verleiher, der Leiharbeitnehmer und der Entleiher.

Wissenswertes rund um die Arbeitnehmerüberlassung

Wissenswertes über Arbeitnehmerüberlassung

Wie du anhand des Namens schon erahnen kannst, bezeichnet Zeitarbeit Arbeiten auf Zeit.

Eine Zeitarbeitsfirma, auch Verleiher genannt, überlässt dich als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer dabei einem dritten Unternehmen. Dieses bezeichnet man als "Entleiher".

Deshalb wird Zeitarbeit auch Leiharbeit oder Arbeitnehmerüberlassung genannt – alle drei Begriffe bezeichnen dasselbe Arbeitsmodell.

Begriffe, die synonym verwendet werden können

Zeitarbeit: Leiharbeit, Arbeitnehmerüberlassung;
ferner: Mitarbeiterüberlassung, Personalleasing oder Temporärarbeit

Verleiher: Zeitarbeitsafirma, Leihfirma, Leiharbeitsfirma, (oft auch Personaldienstleister)

Was Zeitarbeit ist

Was Zeitarbeit ist

Eine Zeitarbeitsfirma hilft dir dabei, eine Arbeitsstelle zu finden und leiht deine Arbeitskraft dann quasi diesem dritten Unternehmen.

Folglich hast du den Anweisungen des Entleihers Folge zu leisten. Deinen Vertrag schließt du aber mit deinem Arbeitgeber, also dem Verleiher.

Dein Einsatz im entleihenden Betrieb kann nur einen Tag dauern, sich aber auch über mehrere Monate erstrecken.

Wie Zeitarbeit funktioniert

Als ersten Schritt trittst du normalerweise mit der Zeitarbeitsfirma in Kontakt. Hier bewirbst du dich, wie sonst auch, mit Lebenslauf und Anschreiben. Auch dein erstes Vorstellungsgespräch findet bei der Leiharbeitsfirma statt.

Allerdings stellen Leiharbeitsfirmen in der Regel schneller und einfacher Personal ein. Die Hürde, hier einen Vertrag zu bekommen, ist also meist nicht so hoch.

Nach der Unterzeichnung deines Arbeitsvertrages, erstellt der Arbeitgeber normalerweise ein umfassendes Profil mit Qualifikationen und Erfahrungswerten von dir.

Das Profil wird dann bei interessierten, entleihenden Firmen vorgestellt. Falls dieser Entleiher dich einstellen möchte, erhältst du eine Benachrichtigung vom Verleiher.

Nach deiner ersten Beschäftigung sucht die Zeitarbeitsfirma deinen Wünschen entsprechend weitere passende Stellen. Wirst du bei einem neuen Unternehmen eingesetzt, ist dein Verleiher dazu verpflichtet, dir dies vorab schriftlich mitzuteilen.

Ursprung und Geschichte der Zeitarbeit

Die erste Zeitarbeitsfirma hieß Manpower

Im US-amerikanischen Bundesstaat Milwaukee erkannten zwei Anwälte erstmals das Potenzial von Zeitarbeit, als sie vergeblich nach einer Sekretärin zur Kurzeinstellung suchten.

Die Suche nach der Sekretärin erwies sich als schwierig. Allerdings fanden sie dabei heraus, dass auch andere Unternehmen unter Personalengpässen litten.

Daraufhin gründeten sie 1948 die erste Zeitarbeitsfirma namens Manpower.

In Deutschland wurde 1960 das erste Büro für Zeitarbeit eröffnet. Im Jahr 1972 trat dann das Gesetz zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung in Kraft und legte somit den Grundsatz für die Zeitarbeit in Deutschland.

Vertrag für Arbeitnehmerüberlassung

Vertrag für Arbeitnehmerüberlassung

Deinen Vertrag schließt du nicht direkt mit dem Unternehmen, in dem du arbeitest, sondern mit dem Verleiher. In der Regel ist dieser unbefristet.

Der Verleiher muss dich vor der Überlassung explizit darüber informieren, dass es sich um Zeitarbeit handelt. Der Arbeitsvertrag muss die Art der Beschäftigung eindeutig als Arbeitnehmerüberlassung deklarieren.

Außerdem muss im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag deine konkrete Tätigkeit und dein Stundensatz festgehalten sein. Auch dein Name und der des Entleihers müssen enthalten sein.

Nach Beendigung deiner Beschäftigung im ersten entleihenden Betrieb, läuft dein Arbeitsvertrag beim Verleiher normalerweise weiter. Dieses sucht schließlich nach neuen Beschäftigung für dich.

Klebeeffekt: Festanstellung beim Entleiher

Gefällt dir deine Arbeit und strebst du eine langfristige Beschäftigung beim Entleiher an? Bedenke, dass du den Vertrag mit Zeitarbeitsunternehmen vorher kündigen musst. Wenn dein Zeitarbeitsverhältnis abgelaufen ist, darf dir der Verleiher nicht verbieten, beim ehemaligen Entleiher zu arbeiten.

Einige Zeitarbeitsfirmen agieren übrigens bewusst vermittlungsorientiert und streben diese Art der dauerhaften Vermittlung regelrecht an.

Wenn du nach deinem Einsatz als Zeitarbeiterin oder Zeitarbeiter beim entleihenden Unternehmen fest angestellt wirst, spricht man vom sogenannten "Klebeeffekt".

Findest du selbstständig während der Zeitarbeit eine neue Tätigkeit in einem anderen Betrieb, spricht man hingegen vom "Brückeneffekt".

Rechte und Pflichten

Rechte und Pflichten in Leiharbeit

In Bezug auf Leiharbeit gibt es verschiedene Rechte, die dir beim Entleiher und beim Verleiher zustehen. Auf der anderen Seite gibt es aber auch einige Pflichten, die du diesen beiden Parteien gegenüber erfüllen musst.

Weil es manchmal etwas verwirrend sein kann, was du nun woher bekommst und zu was du wem gegenüber verpflichtet bist, erklären wir dir das in diesem Kapitel genau.

Allgemeine Rechte und Pflichten beim Verleiher

Bevor er dich einstellen darf, muss ein Verleiher erst einmal eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung ("AÜG-Lizenz") von der Bundesagentur für Arbeit haben.

Da du als Leiharbeiterin oder Leiharbeiter bei einem Personaldienstleister angestellt bist, läuft deine Renten-, Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung darüber. Dieser ist an sämtliche bestehende Arbeits- und Sozialgesetze wie beispielsweise den gesetzlichen Kündigungsschutz gebunden.

Außerdem hast du das Recht auf bezahlten Urlaub und Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall. Deine Urlaubsanträge reichst du demnach beim Verleiher ein. Feedbackgespräche führt in der Regel ebenfalls der Verleiher mit dir.

Darüber hinaus muss die Leihfirma dir deine Fahrtkosten zahlen. Gemeint sind hier die Kosten von der Geschäftsstelle der Leiharbeitsfirma bis zum Einsatzort. Achtung – in deinem Vertrag oder dem Tarifvertrag kann in Einzelfällen etwas anderes stehen.

Nach Beendigung deiner Beschäftigung ist deine Leiharbeitsfirma außerdem verpflichtet, dir ein Arbeitszeugnis auszustellen. Der entleihende Betrieb ist wiederum verpflichtet der Firma Auskunft über deine Arbeitsleistung zu geben.

Leider hast du gegenüber dem Verleiher keinen generellen Anspruch auf Weiterbildung.

Allgemeine Rechte und Pflichten beim Entleiher

Rechte und Pflichten beim Entleiher

Als Zeitarbeitnehmerin oder Zeitarbeitnehmer unterliegst du dem Weisungsrecht des entleihenden Betriebes. Das heißt, du musst dich an dessen Betriebsordnung halten und er gibt dir deine Arbeitszeit sowie deinen Arbeitsort vor.

Dank dem Arbeitsschutzgesetz muss der Entleiher dir außerdem Zugang zu Gemeinschaftseinrichtungen oder -diensten unter den gleichen Bedingungen wie der vergleichbaren Stammbeschäftigten gewähren.

Dazu zählen zum Beispiel Einrichtungen wie die Kantine, Pausen- und Raucherräume und Beförderungsmittel. Eine Ausnahme besteht, wenn dies für den Entleiher einen verhältnismäßig zu hohen Arbeitsaufwand bedeuten würde.

Als Leiharbeiter oder Leiharbeitnehmer zählst du zur Belegschaft des Unternehmens, in dem du arbeitest, wenn du länger als sechs Monate eingesetzt wirst. Zusätzlich muss dieses Unternehmen öfter von Leiharbeit Gebrauch machen. Der Entleiher ist zudem verpflichtet, dich über freie Arbeitsplätze im Unternehmen zu informieren.

Arbeitnehmerüberlassungsgesetz

Arbeitnehmerüberlassungsgesetz

Im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) sind weitere Rechte und Pflichten in Bezug auf die Zeitarbeit festgehalten. Dort findest du zum Beispiel den Gleichstellungsgrundsatz.

Dieser besagt, dass du ab dem ersten Tag deines Einsatzes Anspruch auf die wesentlichen Arbeitsbedingungen hast, die für andere Arbeitnehmende im Entleihbetrieb gelten.

Dazu zählen Arbeitszeiten, Pausen- und Ruhezeiten, Überstunden, Nachtarbeit und arbeitsfreie Tage. Dieses Prinzip nennt sich auch Equal Treatment.

Zudem ist im AÜG eine Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten festgelegt. Das heißt, deine Beschäftigung bei ein und demselben Betrieb als Leiharbeiterin oder Leiharbeiter darf höchstens 18 Monate dauern. Durch bestimmte Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen kann diese Regelung aber übergangen werden.

Wird die Überlassungshöchstdauer überschritten, entsteht automatisch ein Arbeitsverhältnis bei deinem Entleiher. Als Zeitarbeitnehmerin oder Zeitarbeitnehmer kannst du aber durch eine sogenannte Festhaltenserklärung am Arbeitsverhältnis mit der Leiharbeitsfirma festhalten.

Du musst nicht jeden der angebotenen Jobs annehmen. Wenn eine Tätigkeit zu sehr von deinen Qualifikationen sowie der vorab im Vertrag festgelegten Tätigkeit abweicht, kannst du sie auch ablehnen.

Bei Streik im Betrieb darfst du grundsätzlich nicht eingesetzt werden. Es sei denn, der Entleiher stellt sicher, dass du nicht zum Streik brechen eingesetzt wirst.

Erfahre hier mehr über Entgeldgruppen.

Regelungen zum Lohn 

Regelungen zum Lohn bei Arbeitnehmerüberlassung

Dein Gehalt bezahlt dir stets dein Arbeitgeber, also die Leihfirma. Wie viel Geld du bekommst, wird bereits vor deinem Einsatz im Arbeitsvertrag festgehalten.

Allerdings kann dein Gehalt auch tariflich geregelt sein. Außerdem kannst du in der Zeitarbeit auch Zulagen bekommen.

Selbst dann, wenn es während der Anstellung als Zeitarbeitnehmerin oder Zeitarbeitnehmer zu einsatzfreien Zeiten kommt, hast du weiterhin einen Anspruch auf deinen Lohn.

Besitzt du einen unbefristeten Vertrag, ist der Entleiher dazu verpflichtet, dich weiterzubezahlen, auch wenn er dir aktuell keine Arbeit anbieten kann.

Zudem gibt es noch weitere Besonderheiten im Bezug auf Lohnanspruch während der Zeitarbeit – diese erfährst du jetzt.

Lohnuntergrenze

Lohnuntergrenze bei Arbeitnehmerüberlassung

Durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ist eine Lohnuntergrenze in Bezug auf Arbeitnehmerüberlassung festgelegt.

Wobei diese Mindeststundenentgelte den Mindestlohn nicht unterschreiten dürfen. Gibt es keine Lohnuntergrenze, gilt automatisch der gesetzliche Mindestlohn.

Übernimmst du als Leiharbeiterin oder Leiharbeiter Tätigkeiten, für die aktuell ein abweichender Branchenmindestlohn festgelegt ist, bekommst du stattdessen diesen Branchenmindestlohn ausgezahlt.

Dies regelt das Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG).

Gleichstellungsgrundsatz

Du hast laut Gleichstellungsgrundsatz Anspruch auf dasselbe Arbeitsentgelt, das für einen vergleichbaren Arbeitnehmer gezahlt wird. Entsprechende Tarifverträge können allerdings den Gleichstellungsgrundsatz umgehen. Aber keine Angst – auch ein Tarifvertrag darf den Mindestlohn nicht unterschreiten.

Vom Gleichstellungsgrundsatz über einen Tarifvertrag darf nicht abgewichen werden, wenn du in den letzten sechs Monaten schon fest beim Entleiher oder einem verbundenen Konzernunternehmen angestellt warst. Dies regelt die 2011 eingeführte Drehtürklausel.

Die Drehtürklausel schützt dich davor, dass ein Unternehmen dich entlässt und dann günstiger wieder als Zeitarbeiterin oder Zeitarbeiter einsetzt. Denn sie besagt, dass du nach mindestens sechsmonatiger Beschäftigung in einem Unternehmen (auch in Zeitarbeit) Anspruch auf dasselbe Gehalt hast. 

Equal Pay

Equal Pay

Arbeitest du länger als neun Monate bei demselben Unternehmern, gilt auch die Regelung aus dem Tarifvertrag nicht mehr. Hier greift nun grundsätzlich der Equal Pay Grundsatz.

Das heißt, dir steht dasselbe Gehalt wie der Stammbelegschaft des Entleihers zu.

Dadurch hast du auch Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen, Sonder- und Entgeltfortzahlungen oder Verpflegungszuschüsse, Zuschläge, Boni sowie Zulagen. Erhalten Stammmitarbeitende Sachleistungen wie zum Beispiel ein Diensthandy, muss für dich ein Wertausgleich in Euro erfolgen.

Eine Ausnahme kann sich durch Branchenzuschlagstarife ergeben. Voraussetzung dafür ist, dass sich dein Gehalt nach einer bis zu sechswöchigen Einarbeitung regelmäßig bis hin zu diesem Arbeitsentgelt steigert.

Oder aber du innerhalb einer 15-monatigen Beschäftigung beim selben Entleiher mindestens einmal das vergleichbare Arbeitsentgelt erreichst.

Spätestens danach ist dein Arbeitgeber aber verpflichtet, dir ein gleichwertiges Gehalt zu dem deiner festangestellten Kolleginnen und Kollegen zu zahlen.

Typische Branchen mit Zeitarbeit

Typische Branchen mit Zeitarbeit

Laut der Bundesagentur für Arbeit üben Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter oft besonders anspruchslose Tätigkeiten aus. Demnach soll jede oder jeder zweite als Helferin oder Helfer tätig sein.

Grundsätzlich ist Zeitarbeit in vielen Branchen möglich. Anfangs fand sie aber vor allem im Produktionsgewerbe Anwendung.

Auch heute wird Leiharbeit laut der Bundesagentur noch primär in diesem Gewerbe, nämlich in der Metall- und Elektrobranche, angewendet.

Weitere Branchen und Bereiche, in denen oft Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verliehen werden, sind:

  • Automobilbranche
  • Logistik
  • Verkehr
  • Schutz und Sicherheit
  • Verkauf
  • IT Branche
  • Pflege
  • Dienstleistung

Der Verleih von Leiharbeiterinnen oder Leiharbeitern in das Baugewerbe ist untersagt. Unter bestimmten Bedingungen ist Arbeitnehmerüberlassung aber zwischen Betrieben, die beide im Baugewerbe agieren, erlaubt. 

Wer von Zeitarbeit besonders profitiert

Von Zeitarbeit profitieren

Zeitarbeit kommt oft zum Einsatz, wenn Festangestellte in Elternzeit oder lange krank sind. Aber auch dann, wenn unerwartet Zusatzaufträge reinflattern oder bestimmte Projekte mehr Personal erfordern.

Arbeitnehmerüberlassung kann vor allem für Geringqualifizierte eine Chance darstellen. Auch Arbeitssuchende können durch Zeitarbeit sinnvoll die Zeit bis zur nächsten Festanstellung überbrücken.

In der folgenden Liste findest du Personengruppen, die besonders von Arbeitnehmerüberlassung profitieren.

  • Ungelernte
  • Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger
  • Berufsrückkehrerinnen und Berufsrückkehrer
  • Migrantinnen und Migranten
  • Menschen, die neue Branchen austesten wollen
  • Menschen kurz vor dem Renteneintritt
Fazit: Insgesamt ist Zeitarbeit eine moderne, spannende, schnelle und praktische Jobalternative für viele Personengruppen.

Vorteile der Arbeitnehmerüberlassung

Vorteile der Arbeitnehmerüberlassung

Zeitarbeit bietet dir nicht nur eine Chance und Aussicht auf eine Festanstellung. Sie hat noch viele weitere Vorteile, wie du durch die untenstehende Liste erkennen kannst.

  • Der Bewerbungsprozess ist einfacher
  • Die Einstellungshürde ist niedriger
  • Du erhältst meist einen unbefristeten Vertrag
  • Du kannst Kontakte knüpfen
  • Du kannst Berufserfahrung sammeln
  • Du bewirbst dich einmal, hast aber die Chance auf mehrere Jobs
  • Du kannst für deinen weiteren Lebensweg wertvolle Erfahrungen sammeln
  • Du kannst neue Branchen und deine Möglichkeiten austesten
  • Dein Personaldienstleister kann als persönlicher Karriereberater dienen – gemeinsam könnt ihr deine persönlichen Stärken herausarbeiten

Nachteile der Arbeitnehmerüberlassung

Natürlich ist Zeitarbeit auch mit einigen Nachteilen verbunden. Diese findest du hier:

  • Du bekommst verhältnismäßig weniger Geld
  • In der Regel bekommst du keine Überstundenvergütung (nur einen Freizeitausgleich)
  • Viele Arbeitsplatzwechsel bedeuten auch, dass du dich ständig in verschiedenen Punkten (wie Arbeitszeit; -umgebung, -weg) umorientieren musst
  • Dadurch dass du ihn dir nicht selbst aussuchen kannst, kann dein Arbeitsweg lang sein 
  • Die Bindung zum Unternehmen fehlt
  • Teambuilding erschwert sich
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