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Die ersten eigenen vier Wände: Ratgeber für Studierende

Fachredakteur
Aktualisiert:

Die ersten eigenen vier Wände

Hotel Mama ist bequem und einfach, doch die eigene Unabhängigkeit wird irgendwann wichtiger. Spätestens, wenn du die Zusage für einen Studienplatz in einer anderen Stadt erhältst, heißt es: Raus aus dem Kinderzimmer und rein in die eigene Wohnung oder ins WG-Zimmer.

Doch mit den ersten eigenen vier Wänden wartet nicht nur Freiheit, sondern auch jede Menge Verantwortung auf dich. Damit bei den ersten Schritten in die räumliche Unabhängigkeit nichts schief geht, haben wir die wichtigsten Infos und zahlreiche hilfreiche Tipps für dich zusammengestellt.

Welche Wohnformen gibt es?

Welche Wohnformen gibt es?

Noch bevor du dich fragst, wo du die passende Wohnung findest, musst du erstmal entscheiden, wie du überhaupt wohnen möchtest. Dabei spielen neben den Angeboten auf dem Wohnungsmarkt, persönlichen Vorlieben und Erwartungen natürlich auch finanzielle Aspekte eine entscheidende Rolle.

Um den eigenen Ansprüchen gerecht zu werden und eine bezahlbare Unterkunft zu finden, benötigst du Geduld und Zeit.

Doch oft ist die Zeit zwischen der Zusage – für eine konventionelle Universität oder Hochschule ebenso wie bei einer Umschulung und bei einem Fernstudium – und dem Semesterstart knapp und du konkurrierst mit tausenden Studenten, die ebenfalls eine Wohnung suchen. Deshalb ist ein organisiertes Vorgehen umso wichtiger.

Auch wenn deine erste Wohnung deinen persönlichen Vorlieben entsprechen soll und du dich dort wohlfühlen sollst, muss die Wohnung natürlich vor allem bezahlbar sein.

Bevor du dich also auf Wohnungssuche begibst oder dich für eine Wohnform entscheidest, solltest du deine finanziellen Mittel gut durchkalkulieren. Neben der eigentlichen Miete kommen noch viele weitere Kosten auf dich zu und schließlich brauchst du auch noch Geld zum Leben.

Wenn du von zu Hause ausziehst, gibt es zahlreiche Wohnformen, für die du dich entscheiden kannst. Wie alles im Leben hat jede Variante seine Vor- und Nachteile, die es abzuwägen gilt.

Wohngemeinschaft (WG)

Wohngemeinschaft (WG)

Eine Wohngemeinschaft ist wohl der Inbegriff des studentischen Wohnens. Wenn du nicht gerne alleine bist und kein üppiges Budget zur Verfügung hast, ist eine WG ideal für dich. Du hast zwar dein eigenes Zimmer, in das du dich zurückziehen kannst, teilst aber die Küche, das Bad und manchmal auch einen größeren Gemeinschaftsraum mit deinen Mitbewohnern.

Neben der Wohnung teilt ihr euch natürlich auch die häuslichen Pflichten. Diese sollten im Vorfeld klar geregelt sein und eingehalten werden, um harmonisch miteinander zu leben.

Doch auch wenn du dich bereits für das Leben in einer WG entschieden hast, stehen dir noch weitere Entscheidungen bevor. Mit wie vielen Menschen möchtest du dir eine Wohnung teilen? Möchtest du rein aus Kostengründen in einer Zweck-WG wohnen, in der ihr euch zwar die Wohnung teilt, aber sonst nicht viel miteinander zu tun habt?

Oder möchtest du neben einer neuen Wohnung auch gleich neue Freunde finden und mit deinen Mitbewohnern kochen, feiern und bis früh morgens am Küchentisch reden? Wenn deine Freunde in derselben Stadt studieren, könnt ihr auch eine neue WG gründen. Dann sucht ihr nicht nur nach einem einzelnen Zimmer, sondern nach einer WG-tauglichen Wohnung.

Zeige dich kooperativ

In einer WG bist du selten allein – mit allen Konsequenzen

Egal ob du in einer 2er- oder 6er-WG lebst, mit Fremden oder mit Freunden, solltest du dir im Klaren darüber sein, dass du selten alleine sein wirst. Wenn du mit den richtigen Menschen zusammen wohnst, hat das WG-Leben viele Vorteile. Stimmt die Chemie zwischen den Mitbewohnern nicht, ist Ärger vorprogrammiert.

Unabhängig davon gibt einige Dinge, die du beachten solltest, wenn du in eine WG ziehst. Wie im Familien- und Sozialleben sonst auch, solltest du kompromiss- und hilfsbereit sein, Verständnis für deine Mitbewohner aufbringen und deren Bedürfnisse und Ansichten respektieren.

Abgesehen davon solltest du aber auch eine klare und eigene Lebensvorstellung besitzen und bei Bedarf deine Grenzen ziehen. Zwar solltest du dich in einer Wohngemeinschaft arrangieren. Das heißt aber nicht, dass du alles gutheißen und zu allem ja sagen musst.

Ziehst du in eine bestehende WG, solltest du vorher die Regeln und Ordnungs- und Sauberkeitsvorstellungen deiner künftigen Mitbewohner abklopfen und dich fragen, ob du dich damit arrangieren kannst.

Wenn du endlich eine passende WG gefunden oder sogar schon einen Besichtigungstermin hast, hast du zwar die erste Hürde gemeistert, doch schon direkt danach wartet die nächste auf dich.

Da die WG-Zimmer in den Universitätsstädten knapp und begehrt sind, kommen auf ein Zimmer oft hunderte Bewerber. Damit du das Zimmer in deiner Wunsch-WG auch bekommst, solltest du einige Dinge beachten.

Vor allem solltest du so schnell wie möglich handeln, wenn du ein Angebot entdeckt hast, das dir zusagt. Schneller als glaubst stehen sonst schon andere Umzugskisten in deinem favorisierten WG-Zimmer.

Am besten rufst du gleich persönlich an und stellst dich kurz vor. Das hebt dich von den anderen Bewerbern ab, die vielleicht nur eine Mail schreiben.

Aufgrund der Fülle von Anfragen kann es zudem sein, dass eine Mail ungeöffnet im Papierkorb verschwindet, weil jemand vor dir schon passend erschien. Nachmittags bekommst du von den Lichtverhältnissen und dem Geräuschpegel der Wohnung den besten Eindruck.

Wenn du eine weite Anreise hast, empfiehlt es sich natürlich mehrere Besichtigungstermine auf einen Tag zu legen. Dabei solltest du aber für jeden Tag ausreichend Zeit einplanen und dich darauf einstellen, mit vielen anderen Bewerbern in einer Schlange stehen und ein Casting durchlaufen zu müssen.

Wenn du dich in der neuen Stadt noch nicht auskennst, solltest du auch mal die Wohngegend erkunden, um herauszufinden, ob du dich dort wohlfühlen kannst.

Auf das WG-Casting solltest du dich ähnlich wie auf ein Vorstellungsgespräch vorbereiten. Nicht selten wirst du bei WG-Besichtigungen nach deinen Stärken und Schwäche gefragt oder wie du das WG-Leben bereichern kannst.

Wenn du beispielsweise etwas zum Hausstand dazu steuern kannst, ist das definitiv ein Vorteil. Dennoch solltest du vor allem mit deiner Persönlichkeit punkten und herausstellen, wieso du der perfekte Mitbewohner bist.

Andererseits darfst du auch ruhig Fragen stellen, um etwas über die Persönlichkeit deiner künftigen Mitbewohner und das Zusammenleben in der WG herauszufinden.

Denn auch wenn du dringend ein Zimmer brauchst, solltest du von einem Einzug Abstand nehmen, wenn du mit den anderen Mitbewohnern nicht richtig warm wirst oder dir das Zimmer, die Wohnung oder die Gegend nicht zusagen. Wenn die Chemie stimmt und dir auch die Räumlichkeiten zusagen, solltest du das auch deutlich vermitteln, ohne zu übertreiben.

Wenn du nicht mit 20 anderen durch die WG läufst, solltest du schon ein persönliches Gespräch mit deinen potenziellen Mitbewohnern führen, während sie dir die Wohnung zeigen. Gute Gesprächsthemen sind das WG-Leben, deine Hobbys und eventuell Gemeinsamkeiten. Das erhöht deine Chancen auf das Zimmer.

Ganz wichtig ist, dass du immer authentisch und bei der Wahrheit bleibst. Es nützt nichts, wenn du am Ende das Zimmer bekommst, dich dafür aber so verstellt hast, dass dich deine Mitbewohner nach dem Einzug nicht mehr wiedererkennen und du merkst, dass dich die Katze deiner neuen Mitbewohnerin doch stört.

Kosten für ein WG-Zimmer

Kosten für ein WG-Zimmer

Im Gegensatz zu einer kompletten Wohnung sind WG-Zimmer in der Regel vergleichsweise günstig. Der Preis hängt dabei natürlich von der Größe der gesamten Wohnung, deines Zimmers, der Lage, dem Zustand und der Stadt ab.

Mit durchschnittlich knapp 300 Euro geben Studenten circa ein Drittel ihres monatlichen Budgets für die Miete aus. Dabei variieren die Mietpreise zwischen den Städten sehr stark. Besonders groß ist das Ost-West-Gefälle.

Während um Leipzig in den letzten Jahren ein regelrechter Hype ausgebrochen ist und der Wohnraum auch dort zunehmend knapper und damit teurer wird, bekommt man in vielen Städten der neuen Bundesländer noch viel Wohnraum für verhältnismäßig wenig Geld. Ganz anders sieht es da in Großstädten wie München, Frankfurt oder Hamburg aus.

Während du im Jahr 2017 in Chemnitz ein circa 18 qm großes WG-Zimmer für 222 Euro bekamst, musstest du in Hamburg schon das Doppelte, in Frankfurt 484 Euro und in München sogar 528 Euro für die Miete inklusive Nebenkosten zahlen.

Top 5 der teuersten WG-Städte

  1. München: 528 Euro 
  2. Frankfurt am Main: 484 Euro 
  3. Hamburg: 444 Euro 
  4. Stuttgart: 431 Euro 
  5. Berlin: 424 Euro 

Top 5 der günstigsten WG-Städte

  1. Chemnitz: 222 Euro  
  2. Freiberg: 228 Euro  
  3. Magdeburg: 249 Euro  
  4. Hildesheim: 259 Euro  
  5. Saarbrücken: 287 Euro  

Aufstellung: Studenten-WG.de

Ausdauer bei der Suche beweisen

Der wichtigste Tipp ist aber wohl der, dass du dich nicht unterkriegen lassen sollst. Das gilt natürlich nicht nur für die Suche nach einer geeigneten WG, sondern unabhängig von der Wohnform für jede Wohnungssuche.

Die unzähligen Anfragen, Besichtigungen und Absagen können frustrierend sein. Vor allem, wenn du unter Zeitdruck bist. Bleib positiv. Immerhin lernst du so die Stadt schon etwas kennen und weißt, was du willst und was du nicht willst und natürlich vor allem mit wem du zusammen leben möchtest und mit wem nicht. Im Notfall musst du für die Übergangszeit vielleicht von deine ursprünglichen Plänen und Vorstellungen abweichen und bei der Lage vielleicht einen Kompromiss eingehen und eventuell an den Stadtrand ziehen.

Und mal ehrlich: ein Zimmer ohne Balkon ist immer noch besser als gar keins. Mit einem Dach über dem Kopf, WLAN und genügend Zeit findest du sicher bald deine Traum-WG. Vielleicht findest du unter deinen Kommilitonen auch neue Freunde und ihr gründet selbst eine WG.

Checkliste für die richtige WG

  • Wie ist das Zimmer geschnitten? Ist es groß genug für deine Möbel?
  • Um welche Art von WG handelt es sich und was möchtest du? Zweck-WG oder freundschaftliches Zusammenleben?
  • Ist die WG ruhig oder wird oft gefeiert?
  • Sind die Wohnung und das Zimmer hell genug?
  • Wie viele Mitbewohner gibt und mit wie vielen möchtest du zusammen leben?
  • Liegt die WG nah an der Uni? Gibt es eine gute Verkehrsanbindung und Einkaufsmöglichkeiten?
  • Wirken die Mitbewohner sympathisch und gepflegt?
  • Ist die Wohnung sauber?
  • Kannst du dich mit den vorhandenen Regeln und Plänen identifizieren?
  • Passt die Miete in dein Budget?
  • Wie hoch sind die Nebenkosten?
  • Musst du einen Abstand bezahlen?
  • Wie wird die Mietzahlung geregelt?
  • Wer kommuniziert mit dem Vermieter?
  • Bist du Haupt- oder Untermieter?

Studentenwohnheim

Wohnen im Studentenwohnheim

Viele Studenten zieht es vor allem im ersten Semester ins Studentenwohnheim. Neben der günstigen Wohnmöglichkeit schätzen die Studenten dort das Sozialleben.

Wenn du auch außerhalb der Uni Kontakt zu anderen Studenten haben möchtest, das Gemeinschaftsleben und viele Leute um dich herum magst, gerne feierst und dich auch in einer lebendigen Umgebung konzentrieren und für die Uni lernen kannst, ist das Studentenwohnheim ideal für dich.

Studentenwohnheime haben zudem den Vorteil, dass du dich meist um nichts kümmern und nur mit deinen persönlichen Sachen einziehen musst. Die Zimmer sind in den meisten Fällen möbliert und die Miete beinhaltet sogar die Internetnutzung.

Die Ausstattung und Aufteilung ist von Wohnheim zu Wohnheim aber verschieden. Während du in manchen Wohnheimen ein eigenes Apartment mit Kochnische und Bad für dich alleine hast, gibt es auch solche, in denen sich auf dem Flur die Zimmer aneinanderreihen und du dir mit den anderen Studenten Gemeinschaftsräume, Küche und Bad teilst.

Studentenwerke vergeben Wohnheimplätze

Studentenwohnheime liegen meistens nicht nur in unmittelbarer Nähe zur Uni, sondern sind auch die günstigste Wohnform. In ganz Deutschland bieten allein das Deutsche Studentenwerk rund 193.000 Wohnheimplätze an, bei denen die durchschnittliche Bruttowarmmiete bei circa 240 Euro liegt.

Da es sich um einen Durchschnittswert handelt, solltest du beachten, dass in Großstädten die Miete teurer und die Nachfrage ungleich höher sein kann.

Laut dem Statistischen Bundesamt und den Deutschen Studentenwerken entschieden sich im Wintersemester 2017/18 von den 2.842.225 Studierenden an deutschen Universitäten und Hochschulen 342.649 für einen Platz im Wohnheim.

Da die Plätze im Studentenwohnheim sehr beliebt sind, sind sie auch schnell vergeben. Vor allem in beliebten Universitätsstädten sind die Warteliste oft sehr lang. Aus diesem Grund solltest du dich so schnell wie möglich und am besten vor dem Semesterbeginn mit dem Studentenwerk an deinem künftigen Hochschulort in Verbindung setzen und dich dort auf einen Platz bewerben.

Auf der entsprechenden Internetseite bekommst du zudem alle Informationen zum Bewerbungsverfahren und den Wohnheimen. Je nach Standort variieren die Vergabekriterien. In manchen Wohnheimen werden die verfügbaren Plätze ausgelost, in anderen gilt das Prinzip “first come first serve”.

Eigene Wohnung

Die eigene Wohnung: teuer aber ruhig

Die teuerste und ruhigste Variante ist eine eigene Wohnung. Wenn du nach dem ganzen Unitrubel deine Ruhe brauchst und zudem deine uneingeschränkten Freiheiten möchtest, ist eine eigene Wohnung für dich optimal.

Dabei solltest du aber bedenken, dass nicht nur die Miete teurer ist, sondern auch viele weitere Kosten auf dich zukommen. Wohnungen werden in der Regel nicht möbliert vermietet. Teilweise fehlt sogar eine Küche, die du dann selbst besorgen und einbauen musst.

Ist eine Küche vorhanden, wird nicht selten ein Abschlag fällig. Zudem muss natürlich nicht nur ein einzelnes Zimmer, sondern eine ganze Wohnung inklusive Haushalt eingerichtet werden.

Von großen Anschaffungen wie Küche, Waschmaschine und Staubsauger, über mittlere Anschaffungen wie Kaffeemaschine und Mikrowelle, bis hin zu vielen kleinen Utensilien wie Handtücher, Geschirr, Besteck und Mülleimer summieren sich Beträge.

Anders als im Wohnheim oder in einer WG wohnst du natürlich recht abgeschottet von deinen Kommilitonen. Aus diesem Grund solltest du in den Zeiten, in denen du an der Uni bist darauf achten,  Kontakte zu knüpfen und diese auch aufrechtzuerhalten.

Sicher freuen sich deine Freunde, wenn du nicht nur zu WG-Partys erscheinst, sondern sie auch mal in deine Wohnung einlädst.

In einer eigenen Wohnung kommen noch mehr Pflichten auf dich zu als in einer WG. Zwar erinnert dich niemand an den Putzplan, dafür erwarten dich als alleiniger Miete jede Menge Regeln und Pflichten. Auch die Suche kann sich schwerer gestalten als die Suche nach einem WG-Zimmer.

Vor allem kleine Wohnungen für Singles und 1-Zimmer-Wohnungen sind begehrt wie nie. Auch hier gilt wieder, dass der Wohnungsmarkt in den großen Metropolen und beliebten Universitätsstädten sehr angespannt ist.

Vermieter können sich vor Anfragen kaum retten und die meisten Wohnung sind schon wieder weg, bevor du überhaupt die Nummer des Vermieters gewählt hast.

Mietpreise für eine eigene Wohnung

Mietpreise für eine eigene Wohnung

Nach Erhebungen der Online-Wohnungsbörse Immowelt sind Singlewohnungen bis zu einer Größe von 40 qm besonders teuer. Im Jahr 2017 lag dort die durchschnittliche Wohnungsmiete pro Quadratmeter bei 9,10 Euro. Im Vergleich dazu bezahlte man bei einer Wohnung bis 80 qm einen Quadratmeterpreis von 6,90 Euro und bei einer Wohnung bis 120 qm 7,50 Euro.

Bei den Wohnungen bis 40 qm konkurrierst du nicht nur mit anderen Studenten, sondern auch mit berufstätigen Singles und Rentnern. München zählt nicht nur bei den WG-Zimmern, sondern auch in dieser Kategorie zu den teuerst Städten.

Bei einem Quadratmeterpreis von 19,70 (2016) musstest du für eine 40 qm große Wohnung in München 788 Euro Kaltmiete zahlen. In Chemnitz betrug der Quadratmeterpreis lediglich 5,20 Euro, was einer Kaltmiete von gerade einmal 208 Euro entsprach.

Top 5 der teuersten Singlewohnungen (bis 40qm)
  1. München: 788 Euro  
  2. Ingolstadt: 600 Euro  
  3. Frankfurt am Main: 580 Euro  
  4. Heidelberg: 556 Euro  
  5. Darmstadt: 544 Euro  
Top 5 der günstigsten Singlewohnungen (bis 40qm)
  1. Chemnitz: 208 Euro  
  2. Gelsenkirchen: 236 Euro  
  3. Cottbus: 244 Euro  
  4. Magdeburg: 252 Euro  
  5. Halle/Saale: 260 Euro  

Untermiete

Wohnen zur Untermiete

So, wie du deine Wohnung oder dein Zimmer während eines Auslandssemesters untervermieten kannst, kannst du auch selbst zur Untermiete wohnen.

Vor allem, wenn du noch kein passendes WG-Zimmer oder keine entsprechende Wohnung gefunden hast, aber zu weit weg zum Pendeln wohnst, ist die Untermiete eine gute Zwischenlösung.

So bist du vor Ort, kannst dich auf dein Studium konzentrieren, nebenbei die neue Stadt und entsprechende Wohngegenden erkunden und hast Zeit, dir eine passende und dauerhafte Bleibe zu suchen. Natürlich hast du dich auch als Untermieter an den Mietvertrag und die Hausordnung zu halten.

Manchmal vermieten auch Eigentümer leerstehende Zimmer unter. So kann es sein, dass du etwa ein Zimmer bei einer Familie oder älteren Leuten bekommst, denen das Haus nach dem Auszug der eigenen Kinder zu groß geworden ist.

Genau wie in einer WG ist es sehr verschieden, wie viel du mit deinen Vermietern zu tun hast. Während sich manche mit den Mieteinnahmen ein bisschen Geld dazu verdienen möchten, erhoffen sich vor allem ältere Menschen ein bisschen Gesellschaft und Leben im Haus.

Wohnen für Hilfe

Wohnen für Hilfe

Bei dieser Wohnform stellen Senioren, Alleinerziehende oder Menschen mit einer Behinderung ein freies Zimmer zu Verfügung und im Gegenzug hilfst du ihnen bei anfallenden Arbeiten oder Behördengängen oder leistest ihnen Gesellschaft.

Inzwischen gibt es in vielen Städten solche “Wohnen für Hilfe”-Projekte. Bei den Vermietern handelt es sich meist um ältere oder hilfsbedürftige Menschen, die die Gesellschaft von jungen Leuten schätzen und ihren Alltag nicht mehr alleine bewältigt bekommen.

Ähnlich wie zu Hause zahlst du gar keine oder nur eine sehr geringe Miete und übernimmst stattdessen unterschiedliche Arbeiten. Das können Haus- und Gartenarbeiten, Behördengänge oder das Einkaufen sein.

Es kann auch sein, dass du mal auf ein kleines Kind aufpassen oder mit dem Hund eine Runde spazieren gehen musst oder mit deinem Vermieter mal einen Ausflug unternimmst. Statt des Geldes steht hier der soziale Faktor im Vordergrund.

Doch keine Sorge, für Pflegetätigkeiten bist du auf keinen Fall zuständig. Es geht eher um alltäglich Hilfe und zwischenmenschenliche Interaktion. In der Regel musst du pro Quadratmeter persönlichem Wohnraum eine Stunde Arbeit im Monat leisten.

Individuelle Absprachen werden in einem Kooperationsvertrag geregelt. Wenn du neben deinem Studium nur sehr wenig Zeit und eventuell noch einen Nebenjob hast, könnt ihr zum Beispiel auch die Hälfte der Stunden vereinbaren und für die andere Hälfte zahlst du Miete. Nebenkosten wie Strom, Wasser und Gas musst du anteiligen zahlen.

Ablauf des Projektes

Am Projekt “Wohnen für Hilfe” nehmen inzwischen über 30 Städte teil. Auf der Website der Uni Köln findest du eine Liste alle WfH-Städte in Deutschland. Der AStA der Unis oder Non-Profit-Organisationen und Wohlfahrtsverbände sorgen für die Abwicklung und passende Matches.

Wenn dein Studienort auch dabei ist und du am Projekt teilnehmen möchtest, musst du einen Fragebogen ausfüllen, indem du zum Beispiel Fragen zu deinem Studium und deinen Hobbies beantworten musst. Zudem kannst du Präferenzen bezüglich deines Vermieters/Wohnpartners machen. Potenzielle Vermieter füllen ebenfalls einen Fragebogen aus.

Passen eure Angaben zusammen, könnt ihr euch kennenlernen und schauen, ob ihr auch wirklich zusammen leben könnt. Wir raten dir, am Projekt auch wirklich über eine offizielle Organisation teilzunehmen. So hast du Fragen oder Problemen immer einen Ansprechpartner.

Deine Pflichten als Mieter

Deine Unabhängigkeit und Freiheit bezahlst du aber auch mit einigen Pflichten. Denn eine eigene Wohnung bringt auch eine Menge Verantwortung mit sich. Einige Punkte sind natürlich auch auf alle anderen Wohnformen anzuwenden, bei denen du der Mieter eines Objekts bist.

Miete pünktlich zahlen

Deine erste Pflicht besteht darin, die Miete pünktlich zu zahlen. Wann genau du die Miete monatlich zahlen musst, ist im Mietvertrag festgehalten. Der Vermieter hat bei einem zweimonatigen Mietrückstand sogar das Recht, deinen Mietvertrag zu kündigen.

Im Unistress kann es schon mal vorkommen, dass du vergisst, die Miete zu überweisen. Damit dir das nicht passiert, kannst du einen Dauerauftrag einrichten und dir sicher sein, dass das Geld pünktlich bei deinem Vermieter ankommt.

Kaution hinterlegen

Viele Vermieter verlangen auch eine Kaution. Diese ist in den meisten Fällen so hoch wie drei Nettokaltmieten. Da dies vor allem für Studenten eine beachtliche Summe ist, kann die Kaution in manchen Fällen auch über die ersten drei Monate verteilt bezahlt werden, sodass du nicht sofort die ganze Summe zur Hand haben musst.

Die Kaution bekommst du im besten Fall zwar nach deinem Auszug wieder, bis dahin ist das Geld aber erstmal weg.

Schäden melden und richtig heizen

Wenn du Mängel in der Wohnung bemerkst, die bei deinem Einzug noch nicht da waren, musst du diese sofort dem Vermieter melden. Bist du für den entstandenen Schaden verantwortlich oder meldest diesen nicht, kann dich der Vermieter dazu auffordern, die entstandenen Kosten zu tragen.

Zudem bist du dazu verpflichtet, die Wohnung ausreichend zu heizen. Wenn du Nebenkosten sparen möchtest und wenig bis gar nicht heizt, sodass die Rohre bei extremer Kälte einfrieren oder es zu Schimmelbildung kommt, musst du auch in diesem Fall die Kosten tragen.

Hausordnung beachten

Da du in den meisten Fällen mit mehreren Parteien ein Haus bewohnen wirst, wird es eine Hausordnung geben, an die du dich als Mieter zu halten hast. Sollte die Hausordnung nicht im Flur hängen, frage explizit nach.

Dort sind beispielsweise Ruhezeiten vermerkt, in denen du deine handwerklichen Fähigkeiten lieber ruhen lassen solltest. Auch bei Partys solltest du die Nachtruhe beachten. Verstößt du gegen die Hausordnung, droht dir die Kündigung.

Untervermietung absprechen

Norwegen, Frankreich, Brasilien oder Neuseeland? Viele Studenten entscheidenden sich für ein Auslandssemester. Doch warum solltest du die Wohnung leer stehen lassen und Miete zahlen, obwohl du gar nicht da bist und andere Studenten dringend eine Unterkunft suchen?

Inzwischen ist es üblich, dass Studenten ihre Wohnung oder Zimmer dann zur Untervermietung anbieten. Im Grunde spricht da auch nichts gegen. Doch auch wenn du der Mieter bist und jemanden in deiner eingerichteten Wohnung leben lässt, musst du dies vorher mit dem Vermieter absprechen.

Bei der Zwischenmiete musst du rechtliche Regelungen kennen und beachten, wenn du deinem Vermieter keinen Grund für eine fristlose Kündigung liefern möchtest.

Kündigungsfrist einhalten

Dir hat es bei deinem Auslandssemester so gut gefallen, dass du am liebsten direkt dort bleiben möchtest? Oder zieht es für den Master in eine andere Stadt oder nach dem Studium wieder in die Heimat?

Dann solltest du allerdings beachten, dass du dich an die Kündigungsfrist zu halten hast. Wenn im Mietvertrag nichts anderes geregelt ist und du weniger als fünf Jahre in der Wohnung gelebt hast, gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Natürlich kannst du auch schon vorher aus- oder umziehen. Allerdings musst du trotzdem Miete zahlen.

Manche Vermieten kommen dir entgegen, wenn bereits vorher einen Nachmieter gefunden hast, mit dem der Vermieter auch einverstanden ist.

Wie und wo du die passende Unterkunft findest

Egal ob du nach einer eigenen Wohnung, einem WG-Zimmer oder einer Möglichkeit zur Untermiete suchst – es gibt unzählige Möglichkeiten, wie du fündig werden kannst. Je mehr Möglichkeiten du nutzt, desto schneller wirst du sicher fündig.

Egal ob du nach einer Wohnung für dich alleine, einem WG-Zimmer oder einem Zimmer zur Untermiete suchst – im Internet gibt es zahlreiche Plattformen, bei denen du deine Suchparameter genau auswählen kannst und so passende Angebote findest.

Dort solltest du regelmäßig reinschauen, da die meisten Angebote aufgrund der hohen Nachfrage nur kurz online sind.

Vor allem ältere Vermieter inserieren immer noch in lokalen Tageszeitungen. Auch wenn du das vielleicht old school findest, kann sich die Suche dort lohnen, da die Konkurrenz eventuell nicht so groß ist, wie auf den bekannten Online-Plattformen.
In speziellen Facebookgruppen werden auch oft die Inserate der Online-Plattformen geteilt. Die Anzahl der Gruppe für die verschiedenen Städte ist nahezu unerschöpflich.

Neben speziellen Gruppen, die auf die reine WG-Suche ausgelegt sind, werden Angebote auch oft in Erstie- oder Studienfachgruppen gepostet. Auch hier kann es nicht schaden, wenn du dich regelmäßig umschaust und verschiedenen Gruppen beitrittst.

Die meisten Inserenten und Vermieter können sich nach dem Einstellen des Angebotes vor Anfragen über das entsprechenden Kontaktformular kaum retten.

Um aus der Masse herauszustechen, kannst auch persönlich anrufen, falls eine Nummer hinterlegt ist und so schon beim ersten Gespräch einen guten Eindruck hinterlassen.

Wenn du dich für ein Zimmer im Wohnheim interessierst, musst du dich an das Studentenwerk an deinem Studienort wenden.

Auf der entsprechenden Website bekommst du alle Information und Ansprechpartner. Da die Zimmer begehrt und die Wartelisten lang sind, solltest du dich früh genug auf einen Platz bewerben. Oft kannst du dies schon bevor du die Zusage auf einen Studienplatz hast.

Nahezu jede Uni hat ein schwarzes Brett, an dem unzählige Zettel hängen. Nicht selten auch Wohnungsanzeigen.

Wenn du schon vor Ort bist, solltest du dort regelmäßig vorbeischauen. Andersherum kannst du dort natürlich auch selbst dein Gesuch aufhängen und darauf hoffen, dass sich jemand bei dir meldet.

Statt ausschließlich selbst zu suchen, kannst du auch dafür sorgen, gefunden zu werden.

Online und in der Tageszeitung kannst du Anzeigen schalten. Zudem solltest du so vielen Leuten wie möglich erzählen, dass du eine Wohnung suchst. Oft bekommst du etwas passendes auch über Beziehungen und über jemanden, der jemanden kennt.

Bei diesen drei Möglichkeiten bekommst du konkrete Angebote, die zu deinen Bedürfnissen passen und sparst dir so die nervenaufreibende Suche. Zudem ist die Konkurrenz bei den an denen an dich herangetragenen Angeboten deutlich geringer.

Bei Maklern gilt das Bestellerprinzip, was bedeutet, dass derjenige, der den Makler beauftragt auch seine Provision bezahlt. Wenn also ein Vermieter seine Wohnung in die Hände des Maklers gibt, muss er zahlen und nicht du. Bei Agenturen und Mitwohnzentralen musst du allerdings eine Provision zahlen, wenn die Suche erfolgreich war.

Achte deshalb vorher unbedingt auf die Kosten und lass dich auf keine Anbieter ein, die vorab eine Gebühr verlangen und anschließend tolle Angebote versprechen.

Tipps für die Besichtigung

Tipps für die Besichtigung

Hast du Glück und wirst zur Wohnungsbesichtigung eingeladen, verlangt der Vermieter meist eine Mieterselbstauskunft, in der auch ein Einkommensnachweis von dir verlangt wird. Da du als Student vermutlich kein geregeltes Einkommen haben wirst, solltest du eine Bürgschaft deiner Eltern vorweisen können.

Nicht selten verlangen Vermieter eine komplette Bewerbungsmappe. Darin sollten neben dem Einkommensnachweis ein kurzes Bewerbungs- beziehungsweise Motivationsschreiben, dein Lebenslauf, eine Schufa-Bonitätsauskunft und eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung enthalten sein.

Auch wenn nicht jeder Vermieter solch eine Mappe verlangt, kann es nicht schaden, wenn du die Unterlagen zumindest griffbereit hast.

Zum Besichtigungstermin solltest du in jedem Fall pünktlich und gepflegt erscheinen. Besonders in Großstädten werden oft offene Besichtigungstermine durchgeführt, bei denen du dir die Wohnung gemeinsam mit allen anderen Interessenten anschaust.

Deshalb solltest du aus der Masse herausstechen. Dabei helfen dir deine Bewerbermappe und ein freundliches und angemessenes Erscheinungsbild. Wenn du die Gelegenheit bekommst, solltest du dich mit deinem potenziellen Vermieter unterhalten und durch gezielte Fragen dein Interesse untermauern.

Checkliste für die Wohnungssuche

Checkliste für die Wohnungssuche

Auch wenn deine erste Wohnung sehr wahrscheinlich nicht deine letzte sein wird, solltest du dich dort natürlich wohlfühlen. Vier Wände machen nicht automatisch auch ein Zuhause.

Deine Wünsche und Vorstellungen müssen zwar auch mit deinem Budget vereinbar sein, doch vor allem wenn du in eine neue Stadt ziehst und auch im Studium alles ungewohnt und neu für dich ist, solltest du einen Rückzugsort haben, an dem du dich wohlfühlst.

Zwar ist die Wohnungssuche mit einem geringeren Budget kein Wunschkonzert und Vermieter bevorzugen oft berufstätige Mieter mit einem geregelten Einkommen. Trotzdem kann es nicht schaden, wenn du dir im Vorfeld einige Fragen stellst.

Anhand der Kriterien, die dir mehr oder weniger wichtig sind, kannst du bereits eine Vorauswahl treffen. Wenn du merkst, dass sich deine Vorstellungen nicht mit dem Angebot und deinem Budget decken, kannst du diese immer noch anpassen. Um eine Vorauswahl zu treffen, solltest du über folgende Fragen nachdenken:

  • Wie viel Geld steht dir für die Miete und Nebenkosten zur Verfügung?
  • Wie hoch ist die Kaution?
  • Möchtest du deine Ruhe in einer Wohnung für dich alleine oder möchtest du mit anderen zusammenwohnen?
  • Wie viel Platz benötigst du?
  • Kannst du dir auch vorstellen, im Dach- oder Erdgeschoss zu wohnen?
  • Ist dir ein Balkon oder gar ein Garten wichtig?
  • Nimmst du ein Haustier mit?
  • Brauchst du einen Keller oder einen Stellplatz für dein Auto?
  • Ist in der Wohnung eine Küche?
    • Wenn ja, muss dafür ein Abschlag bezahlt werden?
    • Wenn nicht, hast du genügend Geld, um eine Küche zu kaufen?
  • In welcher Gegend sollte die Wohnung liegen, damit du schnell in der Uni bist?
  • Welche Verkehrsanbindungen und Einkaufsmöglichkeiten sind dir wichtig

Abkürzungen in Wohnungsanzeigen

Wenn du das erste Mal Wohnungsanzeigen liest, kann es vorkommen, dass du dich wie ein Germanist in einer Vorlesung für höhere Mathematik fühlst.

2ZKB im NB, bezugsf.,WB mit EBK, im EG mit Gartant. & TG, HMS, WfL 45qm.

Hier handelt es sich um eine bezugsfertige 2-Zimmer-Wohnung mit Küche und Bad inklusive Einbauküche im Neubau. Die Wohnung liegt im Erdgeschoss, hat einen Gartenanteil, einen Tiefgaragenstellplatz und einen Hausmeisterservice und ist 45qm groß. Logisch oder?

Damit auch du bald die Wohnungsanzeigen übersetzen kannst, haben wir die gängigsten Abkürzungen für dich aufgelistet.

Art der Wohung
  • Z: Anzahl der Zimmer
  • Zi: Nur ein Zimmer
  • ZB: Zimmer mit Bad
  • ZKD: Zimmer mit Küche und Dusche
  • ZKB: Zimmer mit Küche und Bad
  • Man.: Mansarde
  • Bung.: Bungalow
  • App.: Appartment
  • ET-Whg.: Etagenwohnung
  • AB: Altbau
  • NB: Neubau
  • BJ: Baujahr
  • EB = Erstbezug
Lage der Wohnung im Haus
  • UG: Untergeschoss/Souterrain
  • EG: Erdgeschoss
  • OG: Geschoss
  • DG: Dachgeschoss
  • Part: Parterre
  • HP: Hochparterre
Ausstattung der Wohnung
  • Du.: Dusche
  • DB: Duschbad
  • BW/BaWa: Badewann
  • WB: Wannenbad
  • WoKü: Wohnküche
  • EBK: Einbauküche
  • KoNi: Kochnische
  • BLK: Balkon
  • DT: Dachterrasse
  • Terr.: Terrasse
  • Gartant.: Gartenanteil
  • Gart.: Garten
  • WiG: Wintergarten
  • Kel.: Keller
  • WM/WaMa: Waschmaschine
  • TG: Tiefgarage
  • Gge. Garage
  • Stlp.: Autostellplatz
  • ren.: renoviert
  • rep.-bed.: reperaturbedürftig
  • bezugsf. = bezugsfertig
  • bzb. = beziehbar
  • ZH: Zentralheizung
  • E-hzg.: Elektroheizung
  • OH/ öZH = Ofenheizung/Ölzentralheizung
  • NSP = Nachtspeicherheizung
Kosten
  • WM: Warmmiete
  • KM: Kaltmiete
  • MM: Monatsmiete
  • JM = Jahresmiete
  • MS = Mietsicherheit
  • MV = Mietvertrag
  • HK = Heizkosten

Der Mietvertrag – was du beachten musst

Der Mietvertrag – was du beachten musst

Endlich hast du die lang ersehnte Zusage und würdest am liebsten sofort einziehen. Doch egal ob eigene Wohnung, WG-Zimmer, Studentenwohnheim, Untermiete oder Wohnen für Hilfe – zuerst muss der Mietvertrag unterschrieben werden.

Vor lauter Freude solltest du auf keinen Fall versäumen, den Mietvertrag gründlich durchzulesen und darauf zu achten, ob er den Absprachen entspricht. Denn einmal unterschrieben, hast du dich vertraglich an die Einhaltung gebunden. Bei ungültigen Klauseln musst du nicht zwingend auf das Streichen bestehen, sondern kannst dich auf das Gesetz verlassen, nach dem diese ohnehin ungültig sind.

Wenn du unsicher bist und dir auch niemand aus deinem sozialen Umfeld weiterhelfen kann, kannst du dich an den Mieterschutzbund wenden.

Mit dem Mietvertrag wird grundsätzlich festgehalten, dass der Mieter dem Vermieter eine bestimmte Summe zahlt und der Vermieter ihm im Gegenzug die Wohnung zur Nutzung überlasst. Neben der Miete gibt es aber noch einige Punkte, die ebenfalls im Mietvertrag festhalten werden und die du vor der Unterschrift unbedingt prüfen solltest.

Die Miete

Grundsätzlich hast du dich natürlich schon für die Wohnung mit einem entsprechenden Mietpreis entschieden. Dennoch solltest du darauf achten, dass die vereinbarte Miete auch genau so im Vertrag steht.

Zudem gibt es für alle größeren Städte eine Mietspiegel, der dir die ortsüblichen Mieten anzeigt. So kannst du besser einschätzen, ob die verlangte Miete gerechtfertigt ist oder nicht. Bei Neuvermietungen ist es aber nicht unüblich, dass die Miete über dem ortsüblichen Durchschnitt liegt.

Bei Gemeinden mit Mietpreisbremsen darf die Miete bis zu zehn Prozent darüber liegen, bei Gemeinden ohne Mietpreisbremse liegt es im Ermessen des Vermieters.

Außerdem solltest du darauf achten, ob es sich bei der Miete um eine Inklusivmiete handelt oder ob noch Nebenkosten auf dich zukommen. In diesem Fall solltest du prüfen, ob die Angaben realistisch sind. Dafür kannst du dir eine frühere Nebenkostenabrechnung vom Vermieter zeigen lassen.

Index- oder Staffelmiete?

Bei einem Indexmietvertrag steigt die Miete parallel mit dem Anstieg der Lebenshaltungskosten, wohingegen bei einer Staffelmiete die Kaltmiete in vorher vereinbarten Staffeln steigt. Eine ordentliche Mieterhöhung seitens des Vermieters ist auch dann nicht möglich, wenn das Mietniveau oder der Preisindex über die Vereinbarungen hinaus steigen.

Gleichzeitig kann es natürlich auch sein, du irgendwann deutlich mehr Miete zahlst, als bei einem normalen Mietvertrag und die Miete über dem ortsüblichen Mietspiegel liegt.

Beschreibung der Wohnung

Die Wohnungsgröße sollte ebenfalls im Mietvertrag aufgeführt und stimmig sein. War es zuletzt noch rechtens, dass die Wohnung um bis zu zehn Prozent kleiner sein darf als im Mietvertrag angegeben, muss der Vermieter nun vor allem bei Mietpreiserhöhungen die exakte Größe angeben.

Zudem solltest du prüfen, ob die mitvermieteten Bestandteile, die im Vertrag festgehalten sind, auch tatsächlich Bestandteil der Wohnung sind und keine Mängel aufweisen.

Sind im Mietvertrag eine Einbauküche oder ein Fahrradkeller aufgeführt und hast du dich vielleicht aus diesem Grund für die Wohnung entschieden, hast du auch Anspruch darauf.

Angaben zum Mieter

Im Mietvertrag müssen alle Personen stehen, die auch in der Wohnung leben. Selbst minderjährige Kinder müssen für die Nebenkosten aufgeführt werden, auch wenn sie natürlich keine Vertragspartner sind. Interessant werden diese Angaben bei Wohngemeinschaften.

Üblicherweise gibt es dort drei Varianten von Mietverträgen. Die Entscheidung darüber trifft der Vermieter.

In den meisten Fällen gibt es in WGs einen Hauptmieter, der alle anderen Bewohner als Untermieter in den Mietvertrag aufnimmt und mit jedem Mitbewohner einen separaten Untermietvertrag abschließt.

Der Hauptmieter kommuniziert mit dem Vermieter und ist dafür verantwortlich, dass Schäden gemeldet werden und die Miete pünktlich und vollständig überwiesen wird, auch wenn einer der Mitbewohner ausgezogen ist.

Auf der anderen Seite darf sich der Hauptmieter seine Mitbewohner aussuchen. Bei dessen Auszug müssen die Untermieter hoffen, dass sie trotzdem in der Wohnung bleiben dürfen. Sonst kann sich der Vermieter nämlich einen neuen Hauptmieter suchen.

Ziehst du als Untermieter in eine WG ein, sollte im Mietvertrag festgehalten sein, dass du auch beim Auszug des Hauptmieters weiterhin in der Wohnung bleiben darfst.

Die zweite Möglichkeit ist, dass alle Bewohner als Hauptmieter den Mietvertrag mit denselben Rechten und Pflichten unterschreiben.

Dann sind zwar alle Mieter gleichberechtigt, können den Mietvertrag aber nur gemeinsam auflösen. Wenn ein Hauptmieter einfach auszieht, muss er weiterhin seine Miete zahlen. Tut er dies nicht, müssen alle anderen Bewohner gesamtschuldnerisch für ihn aufkommen.

Zieht ein Mitbewohner aus, gibt es in jedem Fall einen neuen Mietvertrag, bei dem der Vermieter sogar die Miete erhöhen darf. Aus diesem Grund solltest du darauf achten, dass die Mieter laut Mietvertrag die Mitbewohner austauschen dürfen.

Bei der dritten Variante wird für jedes WG-Zimmer ein Einzelmietvertrag abgeschlossen, der zwar wie ein Mietvertrag für die gesamte Wohnung alle Rechte und Pflichten des Mieters regelt, aber eben nur für dessen Zimmer.

Damit haben die Mieter keinen Anspruch auf die Auswahl der Mitbewohner, worüber alleine der Vermieter entscheidet.

Zeitmietvertrag

Eine Befristung des Zeitmietvertrags ist nur gültig, wenn es einen angemessenen Befristungsgrund gibt. So etwa, wenn der Vermieter mittelfristig mit einem Eigenbedarf der Wohnung plant.

Für den Mieter bedeutet dies, dass er die Wohnung nicht vorzeitig kündigen darf und nach der Frist sofort ausziehen muss. Wenn es keinen angemessenen Befristungsgrund gibt oder dieser im Laufe der Zeit wegfällt, wird aus dem Zeitmietvertrag eine unbefristeter Mietvertrag mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist.

Ein solcher Zeitmietvertrag hat eigentlich nur Nachteile für den Mieter, kann für dich als Student aber etwa für ein Praxissemester in einer anderen Stadt eine Option sein.

Kündigungsausschlussklausel

Im Mietvertrag kann ein beidseitiger Kündigungsschutz vereinbart werden, um häufige Mieterwechsel auszuschließen. Was auf der einen Seite Sicherheit und Kontinuität verspricht, birgt vor allem für WGs und Studenten Gefahren.

Da du als Student nie sicher weißt, wie lange du an deinem Studienort bleibst, solltest du von solch einer Klausel im Vertrag unbedingt absehen. Sowohl Mieter als auch Vermieter einigen sich mit solch einer Klausel auf einen Kündigungsverzicht von bis zu vier Jahren.

Was sich für Mieter mit langfristigen Absichten zwar fair anhört, ist es aber nicht. Der Vermieter darf den Mietvertrag nämlich nur dann kündigen, wenn ein gesetzlicher Kündigungsgrund besteht. Als Mieter kannst du einen Vertrag ohne Kündigungsklausel hingegen immer kündigen und lediglich eine dreimonatige Kündigungsfrist einhalten.

Schönheits- und Kleinreparaturklauseln

Mit solchen Klauseln übernimmst du Pflichten, die über die gesetzlichen Regelungen hinausgehen. Nicht alles Klauseln sind wirksam und manche sogar per Gesetz ungültig.

Wirksame Kleinreparaturklauseln besagen etwa, dass sich die Kostenübernahme lediglich auf häufig genutzte Bestandteile der Wohnung beschränkt und auch die Höhe der Kosten einzelner Reparaturen klar beschränkt sein muss.

Schönheitsreparaturklauseln sorgen dafür, dass Renovierungsfristen flexibel gestaltet sind und die Wohnung dem Mieter in einem frisch renovierten Zustand übergeben werden muss.

Diese Kosten kommen auf dich zu

Der Auszug von zu Hause bringt viele Kosten mit sich. Neben der Miete, die einen erheblich Teil ausmacht, musst du auch die Nebenkosten, eine Kaution, deinen Lebensunterhalt, einen kompletten Hausrat und die Umzugskosten zahlen.

Mietpreise und Finanzierung

Mietpreise – in Großstädten ein besonders großer Kostenfaktor

Die Mietpreise sind von Stadt zu Stadt und auch von Stadtteil zu Stadtteil extrem verschieden. Wie bereits erwähnt, lohnt sich ein Blick in den Mietspiegel, um dir einen Überblick zu verschaffen.

Während Studenten in Chemnitz schon für 222 Euro ein WG-Zimmer bekommen, müssen Münchener Studenten durchschnittlich 528 Euro zahlen. Auch die gewählte Wohnform hat einen Einfluss auf die Mietkosten.

Die letzte Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks (2016) hat die durchschnittlichen Mietkosten für die jeweilige Wohnform ermittelt.

Eigene Wohnung 389€

Untermiete 346€
Wohngemeinschaft 310€
Wohnheim 271€

Zu beachten ist dabei, dass es sich um reine Durchschnittswerte handelt, die je nach Stadt und Viertel erheblich schwanken können. Zwar wurde 2015 eine Mietpreisbremse beschlossen, diese ist aber noch nicht in allen Ländern wirksam und hält in den meisten Millionenstädten die explodierenden Mietkosten auch nicht auf.

Bei Angaben zu Mietpreisen musst du darauf achten, ob es sich um die Warm- oder Kaltmiete handelt und welche Nebenkosten noch auf dich zu kommen. Die günstigste Wohnung nützt dir nichts, wenn die zusätzlichen Nebenkosten dein Budget sprengen.

In den meisten Fällen werden Heiz-, Wasser- und Gaskosten sowie die Müllabfuhr mit den Nebenkosten abgerechnet. Manchmal ist der Strom in den Nebenkosten enthalten, in anderen Fällen muss er extra bezahlt und manchmal sogar beantragt werden.

Ähnlich ist es beim Kabelanschluss. In einigen Miethäusern ist der Kabelanschluss in jeder Wohnung enthalten und wird auf alle Mieter umgelegt – unabhängig davon, ob du einen Anschluss möchtest oder nicht.

Monatliche Ausgaben

Neben der Miete und den Nebenkosten, wozu üblicherweise Wasser, Heizung, die Müllabfuhr und die Hausreinigung zählen, kommen noch jede Menge andere laufende Kosten auf dich zu. Natürlich können wir nicht pauschal sagen, wie viel du tatsächlich ausgibst und benötigst, allerdings verschaffen wir dir einen Überblick über die Kostenpunkte.

Je nachdem wie viel Geld du zur Verfügung hast, wirst du vielleicht mehr oder deutlich weniger ausgeben. Am besten schreibst du dir deine Ausgaben in den ersten Monaten auf, um dir selbst einen Überblick zu verschaffen.

Der Storm ist nicht in der Nebenkostenabrechnung enthalten und muss separat bezahlt werden. Wie viel Strom du tatsächlich benötigst, hängt natürlich von deinem Lebensstil und der Zeit, die du in deiner Wohnung verbringst ab.

Wenn du alleine lebst und weder den ganzen Abend im dunkeln sitzt, noch tagsüber bei voller Beleuchtung Fernsehn guckst, während das Radio im Bad läuft und du deine Scripte am Laptop durch arbeitest, kannst mit etwa 30 bis 60 Euro monatlich rechnen.

Zwar haben die wenigstens Studenten ein Festnetztelefon zu Hause und telefonieren ausschließlich mit ihrem Handy, allerdings kommt wohl niemand ohne Internetanschluss und WLAN aus. Dafür musst du mit ungefähr 20 bis 30 Euro im Monat rechnen.

Bei kürzeren Laufzeiten mit erheblich mehr.

Du schaust kein Fernsehen, sondern nutzt ausschließlich Streamingdienste? Alleine für die Möglichkeit, dass du Fernsehen schauen und Radio hören könntest, musst du trotzdem GEZ zahlen.

Wenn du BAföG beziehst, kannst du dich davon befreien lassen. Ansonsten zahlst du monatlich 17,50 Euro für Tatort, Fernsehgarten und Co.

Früher hast du Mama eine Liste mit deinen Einkaufswünschen mitgegeben, der Kühlschrank war immer voll und Papa hat dafür gesorgt, dass sich im Keller die Wasser- und Bierkisten gestapelt haben.

Ab jetzt musst du nicht nur selber kochen und einkaufen, sondern die Sachen auch selbst bezahlen. Wenn du gut planst, musst du keine Lebensmittel wegwerfen und sparst Geld. Je nach Anspruch und Appetit wirst du trotzdem monatlich 150 bis 200 Euro im Supermarkt und in der Mensa lassen.

Die monatlichen Ausgaben bei diesem Kostenpunkt schwanken wohl am stärksten und sind nur sehr schwer pauschal zu berechnen. Ohne Make Up, Cremes und andere speziellen Beauty-Produkte und rein für die Grundausstattung wie Toilettenpapier, Seife und Reinigungsmittel musst du ungefähr 15 bis 25 Euro einplanen.
Spotify, Netflix, Amazon Prime, der Handyvertrag, das Fitnessstudio und und und. Je nachdem welchen sonstigen Luxus du dir monatlich noch gönnst beziehungsweise leisten kannst, kommen nochmal weitere 50 bis 70 Euro auf dich zu. Kino- und Cafébesuche, Partys und andere Freizeitaktivitäten exklusive.

Einmalige Ausgaben

Die einmaligen Kosten hängen davon ab, für welche Wohnform du dich entschieden hast und was bei deinen Eltern zu Hause noch so rum steht. Wenn du in eine WG oder ins Wohnheim ziehst und die Küche dort schon komplett eingerichtet ist, im Bad eine Waschmaschine und im Abstellraum ein Staubsauger steht, sparst du natürlich erhebliche Kosten.

Wenn du alleine in eine leere Wohnung ziehst, musst du vom Pfannenwender, über Geschirr und Besteck, bis hin zu Möbel alles kaufen. Da die Liste kein Ende nehmen würde und die Preise auch nicht immer zu kalkulieren sind, da du vieles auch gebraucht und von Freunden und Verwandten bekommen hast, beschränken wir uns auf die nötigsten und wichtigsten Aufgaben.

Beim Einzug verlangt der Vermieter eine Kaution in Höhe von zwei bis drei Monatskaltmieten. Wenn du nicht so viel Geld auf einmal zu Verfügung hast, kannst die Kaution auch in drei Raten zahlen. Der Vermieter muss das Geld anlegen und dir beim Auszug plus Zinsertrag zurückzahlen. Vorausgesetzt es stehen keine Abrechnungen offen oder Reparaturen aus.
Von zu Hause ausziehen bedeutet auch, selbst zu waschen. Vor allem, wenn du so weit weg von deiner Heimat wohnst, dass du nicht jedes Wochenende mit deinem Wäschesack nach Hause fahren kannst.

Eine No-Name oder gebrauchte Waschmaschine bekommst du für ungefähr 200 Euro. Markengeräte sind deutlich teurer. Fehlt dir am Anfang das Geld für eine eigene Waschmaschine, gibt es in großen Mietwohnung auch oft einen Wäschekeller mit Münzwaschmaschinen und in Großstädten Waschsalons.

Fertiggerichte können geschmacklich natürlich nicht bei Mamas Essen mithalten. Doch wenn es in der Klausurenphase mal schnell gehen muss oder Mama und Oma dir beim letzten Heimatbesuch haufenweise Tupperdosen mitgegeben haben, ist eine Mikrowelle unverzichtbar.
Früher ist deine Mama mit dem Staubsauger gegen die Tür gedonnert, wenn du mit Kater bis mittags im Bett gelegen hast, heute musst du selbst einen kaufen. Beim Discounter bekommst du sehr günstige Modelle schon für für 30 bis 40 Euro, Marken-Staubsauger ab dem Doppelten.
Wenn du Netflix nicht nur auf dem Laptop und sonntags doch den Tatort um 20:15 Uhr gucken möchtest, um alles auf Twitter zu kommentieren, brauchst du auch einen Fernseher. Wieso auch GEZ zahlen, wenn du tatsächlich nicht schaust?

Ab 150 Euro bekommst du günstige Modelle mit 32 Zoll. Nach oben hin sind sowohl Zollgröße als auch Preis offen.

Versicherungen

Anders als eine Kranken- oder KfZ-Versicherung, sind eine Hausrat- und Haftpflichtversicherung entgegen ihres Namens keine gesetzliche Pflicht, können dir aber eine Menge Ärger und viele Kosten sparen.

Gegen einen geringen monatlichen Beitrag kannst du dich gegen Schäden an deinen privaten Besitztümern, Einbrüche und selbst verschuldete Schäden absichern.

Hausratversicherung

Hier lohnt die Hausratsversicherung eher nicht

In deiner neuen Wohnung werden sich vermutlich keine kostbaren Schätze tummeln. Dennoch hast du dir eine Menge Gegenstände angeschafft, die dich bei deinem Studentenbudget eine Menge Geld gekostet haben.

Wenn du sogar in eine eigene Wohnung gezogen bist, musstest du dir einen kompletten Hausstand zusammensparen.

Die Hausratversicherung sichert dich gegen alle Schäden an deinen privaten Besitztümern ab. So bleibst du nach einem Brand oder Einbruch nicht auf den Kosten sitzen. Zum Hausrat gehört eigentlich alles, was sich in deiner Wohnung befindet.

Neben Möbeln und Elektrogeräte auch Textilien, Bargeld, Lebensmittel, Bücher, Spiele und sogar dein Haustier. Wenn du beim Einzug ein neues Waschbecken installiert hast, wird dir auch das erstattet.

Gehören zu deiner Wohnung ein Keller, Speicher oder eine Garage, deckt der Versicherungsschutz auch alle Gegenstände ab, die dort untergebracht sind. Gleiches gilt auch für Nebengebäude, die auf demselben Grundstück stehen.

Befindet sich dort etwa der Fahrradschuppen, ist auch dein Rad gegen eventuelle Schäden geschützt. Zudem besteht die Möglichkeit, eine sogenannte Außenversicherung abzuschließen. Wenn du viel reist oder ein Auslandssemester anstrebst, unterliegen deine Besitztümer dann ebenfalls dem Schutz der Hausratversicherung.

Sollten deine Besitztümer wirklich beschädigt sein, bekommst du mit einer Hausratversicherung sogar den Wiederbeschaffungswert ersetzt.

Haftpflichtversicherung

Haftpflichtversicherung

Nicht nur dein Besitz kann Schaden nehmen. Genauso gut kannst du in einem unachtsamen Moment fremden Besitz schuldhaft schädigen. Wenn du bei deinem Umzug das Treppenhaus beschädigst oder die Badewanne überläuft, weil du noch die Power-Point-Präsentation für deinen nächsten Vortrag fertig machen wolltest, ist das nicht nur ärgerlich, sondern auch teuer.

Eine Haftpflichtversicherung schützt dich vor den hohen Kosten und einer Verschuldung. Sollten neben Gegenständen auch Menschen Schaden nehmen, schießen die Kosten in Höhen, die selbst Berufstätige ohne Versicherung nur selten stemmen können.

Je nach Police übernimmt die Privathaftpflichtversicherung alle Kosten für verursachte Schäden an fremdem Eigentum oder fremden Personen.

Du solltest aber darauf achten, dass du den Schutz für bestimmte Schäden dazu buchen musst. Hast du beispielsweise einen Nebenjob in einem Supermarkt oder Café und einen Schlüssel zum Gebäude, solltest du dir auch Gedanken über eine zusätzliche Schlüsselversicherung machen, um bei einem Verlust nicht die Kosten tragen zu müssen.

Da die Privathaftpflichtversicherung nicht gesetzlich vorgeschrieben und kein fester Bestandteil im Mietvertrag ist, bist du nicht zum Abschluss gezwungen. Es kann aber vorkommen, dass der Vermieter darauf besteht, um sich gegen Schäden an der Ausstattung der Wohnung abzusichern und nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben, wenn der Mieter kein Geld dafür hat.

Da ein Schaden schneller entsteht als du glaubst und auch du trotz aller Achtsamkeit sicher nicht fehlerfrei durchs Leben gehst, ist der Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung durchaus ratsam.

Finanzierung

Die Finanzierung – neben dem Vollzeit-Studium eine Herausforderung

Als Student ist dein Hauptjob dein Studium. Anders als Auszubildende, duale Studenten oder Berufstätige bekommst du fürs Studieren natürlich kein Geld oder musst sogar etwas bezahlen, wenn du an einer privaten Hochschule studierst.

Wie teuer das Leben ist, merkst du erst so richtig, wenn du ausziehst. Wenn du während deiner Schulzeit schon gejobbt hast, konntest du das Geld für schöne Dinge ausgeben. Jetzt müssen erstmal Miete und Lebensmittel bezahlt werden.

Und von dem Geld für die Waschmaschine hättest du auch einen Kurztripp nach Mallorca machen können. Doch bevor du das Geld ausgeben kannst, musst du es erstmal verdienen oder andere Finanzierungsangebote in Anspruch nehmen.

Bekommst du als Student BAföG musst du wissen, dass über die BAföG-Förderung nur pauschal 250 Euro für Miet- und Nebenkosten angerechnet werden. Da du in den meisten Städten dafür weder ein WG-Zimmer, geschweige denn eine eigene Wohnung bekommst, musst du für den Rest selbst sorgen. Anspruch auf Wohngeld hast du als Student in der Regel nicht.

Allerdings gibt es ein paar Ausnahmen. Etwa dann, wenn du keinen BAföG-Anspruch (mehr) hast und eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreitest.

Mit einem Wohnberechtigungsschein kannst du in eine Sozialwohnung ziehen. Einkommensschwache Personen können so in öffentlich geförderten Wohnungen für wenig Miete leben.

Den Wohnberechtigungsschein kannst du bei der Stadt- oder Kreisverwaltung beantragen. Dort wird dir der Schein und bestimmten Voraussetzungen für ein Jahr ausgestellt und gilt für das jeweilige Bundesland. Bei der Antragstellung musst du neben deiner Studienbescheinigung und einem Einkommensnachweis auch deinen BAföG-Bescheid und einen Nachweis über die Unterstützung durch deine Eltern vorlegen.

Zudem muss ersichtlich sein, dass dein Lebensmittelpunkt in dieser Wohnung und nicht bei denen Eltern sein wird. Erfüllst du alle Bedingungen und erhältst einen Wohnberechtigungsschein, berechtigt dich dieser, eine Sozialwohnung zu beziehen. Lebst du allein, darf die Wohnung eine Größe von 45qm nicht überschreiten.

Unabhängig vom Einkommen haben Eltern Anspruch auf Kindergeld.

Das Kindergeld muss von den Eltern beantragt werden und wird auch an sie ausgezahlt. Wenn du ausziehst, kannst du sicher mit deinen Eltern sprechen, ob sie dich damit zusätzlich unterstützen. Denn auch nach dem 18. Lebensjahr haben deine Eltern unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf das Kindergeld, das je nach Anzahl der Kinder zwischen 194 und 225 Euro pro Kind liegt.

Der Anspruch auf Kindergeld besteht, solange du dich in deiner ersten Ausbildung oder im Studium befindest und endet mit dessen Abschluss beziehungsweise dem 25. Lebensjahr.

Grundsätzlich gilt, dass das Kindergeld nur solange gezahlt wird, bis du eine erste Berufsausbildung abgeschlossen hast. Momentan ist noch nicht geklärt, ob dies nach dem Bachelor bereits der Fall ist oder ob der Master Teil eines mehrstufigen Erststudiums ist. Allerdings musst du glaubhaft nachweisen können, dass du ernsthaft studierst.

Einfach irgendwo einschreiben funktioniert nicht, da neben der Immatrikulationsbescheinigung auch Leistungsnachweise verlangt werden können. Wenn du nach dem Abitur nicht direkt studierst, sondern ein Praktikum machst, hast du ebenfalls Anspruch auf Kindergeld, solange das Praktikum mit deinem künftigen Studium oder deiner Ausbildung in Zusammenhang besteht. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn das Praktikum Zulassungsvoraussetzung ist.

Wenn die staatlichen Unterstützungen nicht ausreichen und dich deine Eltern auch nicht ausreichend unterstützen können, musst du neben dem Studium zusätzlich arbeiten.

Als Student darfst du während des Semesters allerdings nicht mehr als 20 Stunden in der Woche arbeiten. Ansonsten gilst du nicht mehr als ordentlicher Student und musst deine Krankenversicherung selbst bezahlen. Dies ist auch der Fall, wenn du mehr als 450 Euro verdienst oder älter als 25 bist. Bei gesetzlichen Krankenkassen bekommst du ab circa 80 Euro monatlich einen Studententarif.

Wenn du regelmäßig mehr als 450 Euro im Monat verdienst, musst du auch Sozialversicherungsabgaben zahlen, die sich nach der Höhe deines Einkommens richten.

In den Semesterferien darfst du auch 40 Stunden pro Woche jobben, solltest aber darauf achten, dass du den jährlichen Lohnsteuerfreibetrag von 9000 Euro (2018) nicht überschreitest. Ansonsten musst du überschüssiges Einkommen versteuern.

Wenn du BAföG erhältst, sind die Auflagen wesentlich strenger. Wenn du nicht möchtest, dass dein BAföG-Satz gekürzt wird, darfst du ein monatliches Einkommen von 290 Euro nicht überschreiten. Arbeitest du nebenher selbstständig, darfst du höchstens 4.410 Euro während des Bewilligungszeitraums verdienen.

Bevor du eine der aufgeführten Grenzen überschreitest, solltest du dir überlegen, ob sich das lohnt. Liegt dein Verdienst beispielsweise nur knapp über 450 Euro im Monat, weshalb du die Krankenversicherungs selbst zahlen musst, lohnt es sich wohl nicht.

Gleiches gilt bei der Kürzung des BAföG. Wenn du dir unsicher bist, kannst du dich bei den zuständigen Ämter natürlich beraten lassen.

Checkliste für deinen Umzug

Wenn du den Zulassungsbescheid erhalten, eine Wohnung oder ein Zimmer gefunden und die Finanzierung geklärt hast, kann es endlich losgehen. Doch auch beim Umzug gibt es einige Dinge zu beachten.

Kartons packen und Freunde fragen
Bevor du anfängst Kartons zu packen und Möbel zu kaufen, solltest du Familienmitglieder und Freunde fragen, ob sie dir beim Umzug helfen. Je mehr Leute anpacken, desto weniger Arbeit hat jeder einzelnen und desto schneller seid ihr fertig.

Im Gegenzug freuen sich deine Helfer sicher über Pizza, Bier und eine Einladung zur Einweihungsfeier. Auch Umzugskartons müssen besorgt und bezahlt werden. Wenn du nach helfenden Händen fragst, kannst du gleich in einem nach Kartons fragen, da man diese auch mehrmals nutzen kann.

Transporter und Parkplatz mieten
Nicht jeder hat ein großes Auto oder gar einen Transporter zur Verfügung. Vielleicht hast du aber jemandem im Bekanntenkreis, der der dir aushelfen kann oder einer deiner Umzugshelfer kennt jemanden, der einen Transporter hat.

In jedem Fall solltest du dich früh genug umhören, um ansonsten einen Wagen zu mieten. Wenn die Parksituation an deiner neuen Wohnung nicht optimal ist, kannst du dir sogar im Vorfeld über das Ordnungsamt oder die Polizei einen Parkplatz gegen eine Gebühr sichern lassen.

Am Umzugstag
Sicher möchtest du es dir mit deinen neuen Nachbarn nicht gleich verscherzen. Natürlich sind auch die irgendwann mal eingezogen und haben Lärm verursacht.

Allerdings kannst du alle per Aushang im Hausflur schon mal vorwarnen und dich für den Lärm entschuldigen. Auf Lärm während der Mittagsruhe (13 bis 15 Uhr) und nach 22 Uhr solltest du aber verzichten. Zudem solltest du an Werkzeug, eine Sackkarre für schwere Gegenstände, Schutzhandschuhe und Verpflegung denken.

Auch wichtige Unterlagen wie Ausweis und Führerschein sollten nicht im untersten Karton verschwinden, sondern immer griffbereit sein.

Wohnsitz ummelden
Nach deinem Umzug hast du in der Regel zwei Wochen Zeit, um deinen Wohnsitz umzumelden, bevor du ein Ordnungsgeld riskierst.

Vorab solltest du dich informieren, welche Unterlagen du benötigst. Seit dem 1. November 2015 benötigst du auf jeden Fall eine Wohnungsgeberbestätigung. Bei der Ummeldung wird deine neue Adresse auch in deinen Personalausweis eingetragen.

Es besteht auch die Möglichkeit, einen Zweitwohnsitz anzumelden. Dann kann je nach Gemeinde oder Stadt aber eine Zweitwohnsitzsteuer auf dich zukommen.

Behörden und Freunde informieren
Hast du dich erfolgreich umgemeldet, gibt es jede Menge Behörden und Institution, denen du deine neue Adresse mitteilen musst.

Dazu gehören etwa die Krankenkasse, das BAfög-Amt, Banken und andere Versicherungen, aber auch Mitgliedschaften bei Vereinen oder Amazon, Handyanbieter und Zeitungsabos. Und natürlich sollten auch deine Familie und Freunde deine neue Adresse kennen.

Wenn du dich bei allen offiziellen Stellen umgemeldet und die Kontaktdaten bei Versandhäusern geändert hast, erreicht dich deine Post normalerweise auch in der neuen Wohnung. Falls der Hausmeister dies nicht übernimmt, solltest du für Namensschilder an der Klingel und am Briefkasten sorgen.

Zudem besteht die Möglichkeit, einen kostenpflichtigen Nachsendeantrag bei der Post zu stellen.

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