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Werkstudent: 5 Vorteile & 6 Tipps zu Gehalt, Steuer und Versicherung

Der Großteil aller Studierenden ist darauf angewiesen, neben dem Studium zu arbeiten. Als Werkstudentin oder Werkstudent verdienst du nicht nur gutes Geld, sondern förderst auch deine berufliche Karriere. Im Folgenden zeigen wir die wichtigsten Regelungen und Tipps zu Gehalt, Steuern und Versicherung.

Ein Nebenjob als Werkstudentin oder Werkstudent bringt viele Vorteile mit sich. Du erlangst praktisches Wissen und Fähigkeiten, die sich auf dein Studium beziehen. So verbesserst du deine Chancen auf dem Arbeitsmarkt um ein Vielfaches. Außerdem profitierst du von steuerlichen Vergünstigungen.

Wie für jedes andere Arbeitsverhältnis auch gelten für einen Werkstudentenvertrag gesetzliche Vorgaben. Welche Voraussetzungen du erfüllen musst und welche Vorteile du als Werkstudentin oder Werkstudent hast, erfährst du hier.

Werkstudent: Die wichtigsten Regelungen

Die wichtigsten Regelungen

Im Vergleich zum Minijob darfst du mit einem Werkstudentenvertrag mehr Geld verdienen. Auch bei den Arbeitsstunden bist du flexibler.

Deswegen ist für viele Studierende eine Anstellung als Werkstudentin oder Werkstudent lohnender als ein Minijob. Wir zeigen dir, wann ein Werkstudentenvertrag infrage kommt und welche Regelungen gelten.

Hier erfährst du, wie du richtig Geld sparst.

Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein

Damit du als Werkstudentin oder Werkstudent arbeiten darfst, müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein. Für mehrere Personengruppen ist ein Werkstudentenvertrag ausgeschlossen.

Wenn du zum Beispiel an einer Weiterbildung teilnimmst und dort als Studentin oder Student bezeichnet wirst, erfüllst du meist nicht die Voraussetzungen für einen Werkstudentenvertrag.

Unter diesen Voraussetzungen kannst du als Werkstudentin oder Werkstudent arbeiten:

  • Immatrikulation an einer Universität oder Hochschule in Vollzeit
  • Fernstudium in Vollzeit, zum Beispiel an der FernUniversität in Hagen
  • Teilzeitstudium, wenn du mehr als die Hälfte der Zeit eines Vollzeitstudiums für das Studium aufwendest und das Studium formal auf diesen Umfang ausgelegt ist
  • Zweitstudium in einer anderen Fachrichtung
  • Masterstudium
  • Studiendauer von maximal 25 Fachsemestern wurde nicht überschritten
  • Nach der Abschlussprüfung: bis zum Ablauf des Monats, in dem das Prüfungsergebnis schriftlich vorliegt

In diesen Fällen kannst du keinen Werkstudentenvertrag abschließen:

  • Urlaubssemester zur Unterbrechung des Studiums
  • Duales Studium
  • Studienvorbereitende Sprachkurse, Studienkollegs oder sonstige dem Studium vorgeschaltete Kurse
  • Während eines Praktikums
  • Promotions-Studiengang
  • Teilzeitstudium (mit Ausnahmen, siehe oben)
  • Berufliche Weiterbildung
  • Studiendauer von über 25 Fachsemstern
  • Aufbau-, Ergänzungs- und Zweitstudium lediglich zur Weiterbildung

Arbeitszeit: Wie viele Stunden sind erlaubt

Diese Arbeitszeiten gelten für Werkstudenten

Damit du den Erfolg deines Studiums durch deine Werkstudententätigkeit nicht gefährdest, gibt der Gesetzgeber Obergrenzen bei der Gestaltung der Arbeitszeit vor.

Während der Vorlesungszeit darfst du pro Woche maximal 20 Stunden arbeiten. Wenn du zum Beispiel neben deiner Werkstudententätigkeit noch einen Minijob oder einen Aushilfsjob hast, musst du den zeitlichen Umfang aller Jobs zusammenrechnen.

Insgesamt darfst du nicht mehr als durchschnittlich 20 Stunden pro Woche während der Vorlesungszeit arbeiten.

Arbeitest du zusätzlich abends oder in der Nacht, zählen diese Stunden nicht dazu. Auch die Wochenendarbeit wird nicht hinzugerechnet. In den Semesterferien ist zudem Vollzeitarbeit (40 Stunden) erlaubt.

Allerdings gibt es eine jährliche Obergrenze, die du nicht überschreiten darfst. Die sogenannte 26-Wochen-Regelung besagt, dass du im Laufe eines Zeitjahres (nicht Kalenderjahr) maximal 26 Wochen über 20 Stunden pro Woche arbeiten darfst.

Vorsicht: Auch wenn Arbeitsstunden außerhalb der üblichen Studierzeiten nicht in die maximale Arbeitszeit einfließen, riskierst du die Befreiung von der Sozialversicherungspflicht. Im Zweifelsfall hängt es vom Ermessen deiner Krankenkasse ab. Diese entscheidet, ob du in erster Linie Studierender oder Arbeitnehmerin beziehungsweise Arbeitnehmer bist.

Arbeitsrechtliche Vorgaben

Bei einer Werkstudententätigkeit handelt es sich im Grunde um ein normales Arbeitsverhältnis. Wie alle anderen Arbeitnehmenden auch hast du Anspruch auf Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

Dein Urlaubsanspruch ist abhängig davon, wie viele Tage du pro Woche arbeitest. Es gelten für dich die gleichen Regelungen wie für Teilzeitbeschäftigte.

Auch die gesetzliche Kündigungsfrist gilt. Du kannst deinen Werkstudentenjob mit einer Frist von vier Wochen zum 15. eines Monats oder zum Monatsende kündigen. Im Werkstudentenvertrag können aber abweichende Kündigungsfristen und eine Probezeit mit verkürzter Kündigungsfrist vereinbart werden.

Kommt in deinem Unternehmen für die Festangestellten ein Tarifvertrag zur Anwendung, so gilt dieser auch für dich als Werkstudentin oder Werkstudent.

Ein Werkstudentenvertrag unterscheidet sich von einem normalen Arbeitsverhältnis im Prinzip nur bezüglich Arbeitszeit, Gehalt und Sozialversicherung.

Außerdem hast du trotz deiner Arbeit weiter Anspruch auf Kindergeld, wenn du dich in deiner ersten Ausbildung befindest und das 25. Lebensjahr nicht vollendet hast.

Vorsicht: Achte bei der Vertragsunterzeichnung darauf, dass es sich tatsächlich um einen Werkstudentenvertrag handelt. Ein Job mit Werkvertrag ist etwas komplett anderes. Wenn du einen Werkvertrag abschließt, bist du selbständig tätig und profitierst nicht vom Werkstudenten-Privileg.

Gehalt darf nicht unter Mindestlohn liegen

Gehalt muss mindestens dem Mindestlohn entsprechen

Das Gehalt als Werkstudentin oder Werkstudent muss mindestens dem Mindestlohn entsprechen.

Seit dem 1. Januar 2022 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 9,82 Euro brutto je Stunde, zum 1. Juli 2022 wird er auf 10,45 Euro erhöht.

In der Regel verdienst du als Werkstudentin oder Werkstudent mehr als den Mindestlohn. Zwischen zwölf bis fünfzehn Euro pro Stunde sind üblich.

Das Gehalt orientiert sich an der Branche und deinem Vorwissen. Es gibt auch Werkstudentenjobs mit über zwanzig Euro Stundenlohn.

Vorteile durch einen Werkstudentenvertrag

Als Werkstudentin oder Werkstudent profitierst du von zahlreichen Vorteilen. Im Vergleich zum Minijob kannst du mehr Stunden arbeiten und mehr Geld steuerfrei verdienen.

Auch der Bezug zu deinem Studium ist ein großer Vorteil, weil du dein theoretisches Wissen in die Praxis umsetzen kannst. Das ist gut fürs Studium und deine weitere berufliche Karriere.

Befreiung von der Sozialversicherungspflicht

Das sogenannte Werkstudenten-Privileg befreit dich von der Sozialversicherungspflicht. Da dich deine Krankenkasse hauptberuflich als Studentin oder Student einstuft, musst du keine Kranken- und Pflegeversicherung bezahlen. Aus diesem Grund fällt auch die Arbeitslosenversicherung weg.

Die Befreiung von der Sozialversicherungspflicht gilt sowohl während des Semesters als auch in der vorlesungsfreien Zeit. Allerdings musst du dich an die Arbeitszeitregelung für einen Werkstudentenvertrag halten. Ansonsten kannst du deinen Studentenstatus verlieren.

Krankenversicherung und Rentenversicherung

Alle Studentinnen und Studenten müssen krankenversichert sein. Dabei spielt es keine Rolle, ob du privat, gesetzlich oder in einer Familienversicherung versichert bist. Um über die Familienversicherung krankenversichert zu sein, darf dein Gehalt nicht drei Monate in Folge über 450 Euro liegen.

Die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht ist möglich, wenn du im Monat nicht mehr als 450 Euro verdienst oder die Tätigkeit insgesamt nicht länger als drei Monate pro Kalenderjahr andauert.

Ansonsten musst du Rentenversicherungsbeiträge in Höhe von 9,3 Prozent bezahlen. In der Gleitzone zwischen 450,01 und 1.300,00 Euro (Midijob) sind die Beiträge niedriger.

Anerkennung als Pflichtpraktikum

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Anerkennung als Pflichtpraktikum

In vielen Studiengängen ist ein Pflichtpraktikum vorgeschrieben. Da deine Werkstudententätigkeit fachlich großen Bezug zu deinem Studium hat, kannst du dir deinen Job oft als Pflichtpraktikum anrechnen lassen.

Wende dich hierzu frühzeitig an die verantwortliche Person an deiner Universität oder Fachhochschule.

Praktische Berufserfahrung und Chance auf Übernahme

Als Werkstudentin oder Werkstudent erhältst du frühzeitig Einblick in die Arbeitswelt. Du sammelst schon während des Studiums praktische Erfahrungen und erwirbst Fähigkeiten, die du in deiner späteren beruflichen Karriere benötigst.

Im Gegensatz zu vielen Minijobs wirst du mit anspruchsvollen Aufgaben betraut und kannst in verschiedene Abteilungen hineinschnuppern. Dabei entstehen interessante Kontakte, die dir bei der späteren Jobsuche von Nutzen sein können.

Es besteht außerdem die Chance, dass du nach deinem Studium von dem Unternehmen übernommen wirst.

Hilfe bei der Abschlussarbeit

Viele Unternehmen bieten ihren Werkstudentinnen und Werkstudenten Hilfe bei der akademischen Abschlussarbeit an. Die Suche nach einem Thema fällt durch deinen Einblick in die Arbeitspraxis viel leichter. Im Idealfall darfst du deine Abschlussarbeit in dem Unternehmen schreiben.

Flexible Arbeitszeitgestaltung

Ein großer Vorteil als Werkstudentin oder Werkstudent ist die flexible Arbeitszeitgestaltung. Deine Arbeitszeit ist während der Vorlesungszeit zwar auf 20 Stunden pro Woche begrenzt. In den Semesterferien kannst du aber in Vollzeit arbeiten, ohne dass du dein Werkstudenten-Privileg verlierst.

Da du von einem hohen Steuerfreibetrag und einer Befreiung der Sozialversicherungspflicht profitierst, bleibt dir mehr Geld von deinem Bruttogehalt übrig als bei anderen Anstellungsverhältnissen.

Nützliche Tipps zu Gehalt, Steuer und Versicherung

Tipps zu Gehalt, Steuern und Versicherung von Werkstudenten

Bei Gehalt, Steuer und Versicherung solltest du als Werkstudentin oder Werkstudent einiges beachten, um die Vorzüge dieser Anstellungsart voll ausschöpfen zu können.

Im Folgenden haben wir hilfreiche Tipps und zeigen, worauf es bei der Stellensuche ankommt.

Beachte Grenzen zur Sozialversicherungspflicht

Einer der größten Vorteile für Werkstudentinnen und Werkstudenten ist die Befreiung von der Sozialversicherungspflicht.

Dafür musst du aber zwingend die Arbeitszeitregelungen für einen Werkstudentenjob einhalten. Ansonsten kannst du dein Werkstudenten-Privileg verlieren und musst ganz normal Abgaben zur Sozialversicherung bezahlen.

Das Werkstudenten-Privileg bezieht sich auf deine Kranken- und Pflegeversicherung sowie die Arbeitslosenversicherung. Ab 450 Euro pro Monat musst du trotzdem Beiträge zur Rentenversicherung bezahlen. Insgesamt liegt der Rentenversicherungsbeitrag bei 18,6 Prozent, wovon du die Hälfte in Höhe von 9,3 Prozent bezahlen musst.

Hinweis: Bei einem Bruttogehalt zwischen 450,01 bis 1.300,00 Euro handelt es sich steuerlich gesehen um einen Midijob. In diesem Bereich liegen die Rentenversicherungsbeiträge unter dem Regelbeitragssatz. Erst ab 1.300 Euro Gehalt musst du die vollen 9,3 Prozent bezahlen.

Schöpfe den Steuerfreibetrag aus

Als Werkstudentin oder Werkstudent musst du Lohnsteuer bezahlen. Die Höhe bemisst sich an der Höhe deines Bruttogehalts und an deiner gültigen Steuerklasse. Bist du beispielsweise unverheiratet, verwitwet oder geschieden, wirst du in die Steuerklasse I eingestuft.

Es gibt einen Steuerfreibetrag, bis zu dem du keine Lohnsteuer bezahlen musst. In der Steuerklasse I liegt dieser derzeit bei 9.984 Euro (2022).

Von deinem Werkstudentengehalt werden noch der sogenannte Arbeitnehmerpauschbetrag in Höhe von 1.000 Euro und der Pauschalbetrag für sonstige Sonderausgaben in Höhe von 36 Euro abgezogen.

Bis zu einem Jahresbruttogehalt von 11.020 Euro fällt demnach keine Lohnsteuer an. Verdienst du mehr, bist du steuerpflichtig und musst Lohnsteuer bezahlen. Hinzu kommen noch Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.

Mache eine Steuererklärung

Mache eine Steuererklärung

Am Jahresende solltest du immer eine Steuererklärung machen. Denn auch wenn du aufs Jahr gesehen unter dem Steuerfreibetrag bleibst, kann deine Arbeitgeberin oder dein Arbeitgeber trotzdem Lohnsteuer für dich abführen.

Das kann zum Beispiel in den Semesterferien der Fall sein, wenn du Vollzeit arbeitest.

Ab einer festgesetzten monatlichen Grenze wird die Lohnsteuer automatisch von deinem Gehalt abgezogen und an das Finanzamt abgeführt.

Bleibt dein Jahresgehalt unter dem Steuerfreibetrag, bekommst du zu viel bezahlte Lohnsteuer zurückerstattet. Allerdings nur, wenn du eine Steuererklärung beim zuständigen Finanzamt abgibst.

Sichere deinen BAföG-Anspruch

Auch als Werkstudentin oder Werkstudent kannst du BAföG beziehen. Bis zu einem Bruttogehalt von 450 Euro monatlich oder 5.400 Euro im Jahr erhältst du deinen vollen BAföG-Satz.

Bei höheren Einnahmen wird der Anspruch entsprechend gekürzt, weil der Staat davon ausgeht, dass du deine Lebenshaltungskosten teilweise selbst decken kannst und weniger Unterstützung benötigst.

Es kann passieren, dass du trotz mehr Arbeit nicht mehr Geld monatlich zur Verfügung hast. In diesem Fall musst du abwägen, ob du die Stunden bei deinem Werkstudentenjob nicht besser reduzieren solltest.

Denn einen Anspruch auf BAföG hast du nur, wenn du dein Studium in der Regelstudiendauer schaffst. Zu viel Arbeit kann dieses Ziel gefährden.

Um deinen BAföG-Anspruch nicht zu verlieren, musst du dich an die Regelungen bezüglich der Arbeitszeit für einen Werkstudentenvertrag halten. Der Höchstsatz von BAföG liegt derzeit bei monatlich 861 Euro. Verdienst du im Durchschnitt mehr, verlierst du deinen Anspruch auf eine BAföG-Förderung.

Vorsicht: Falls du mehrere Jobs hast, werden alle Einnahmen zusammengerechnet. Erhältst du Urlaubs- und Weihnachtsgeld, so wird dieses ebenfalls eingerechnet.

Suche das richtige Unternehmen

Suche das für dich passende Unternehmen

Der schwierigste Schritt auf deinem Weg zum Werkstudentenjob ist die Stellensuche.

In erster Linie muss das Unternehmen zu deinem Studiengang passen. Gleichzeitig muss es dir die nötige Flexibilität bieten, damit du Studium und Arbeit gut miteinander verbinden kannst.

Im Marketing gibt es viele Werkstudentenjobs, aber auch im technischen Bereich hast du gute Chancen.

Unternehmen schreiben offene Stellen gewöhnlich auf den bekannten Online-Stellenbörsen aus. Hilfe bei der Suche nach einer geeigneten Stelle erhältst du zum Beispiel im Career Center deiner Universität.

In den folgenden Branchen und Bereichen gibt es oft Werkstudentenjobs.

Marketing

Typische Aufgaben im Bereich Marketing sind zum Beispiel die Betreuung von Marketingkampagnen oder die Auswertung und Pflege von Kundendaten. Mit einem Studium der Betriebswirtschaftslehre oder Kommunikationswissenschaft hast du hier gute Chancen. Noch besser ist ein Medien-Studiengang.

Wirtschaftswissenschaft

In diesem Bereich kann beispielsweise Business Development der Schwerpunkt deiner Werkstudententätigkeit sein. Als Studiengänge kommen alle infrage, in denen Wirtschaftswissenschaft ein Schwerpunkt ist. Das ist zum Beispiel bei vielen naturwissenschaftlichen Studiengängen der Fall.

Online- und Content-Marketing

Da dieser Bereich viel mit Sprache und Medien zu tun hat, hast du mit einem Studiengang in Germanistik, Public Relations, Kommunikationswissenschaften und Digitale Medien die besten Chancen.

Klassische Aufgaben für dich als Werkstudentin oder Werkstudent sind das Erstellen und Einpflegen von Content, die Pflege von Social-Media-Kanälen und das Texten von Webseiten.

Maschinenbau und Elektrotechnik

Eine typische Aufgabe in diesem Bereich ist das Warten von Anlagen und Maschinen. Studiengänge wie Maschinenbau oder Elektrotechnik sind dafür die beste Voraussetzung.

Da im technischen Bereich ein großer Fachkräftemangel herrscht, ist ein Werkstudentenjob oftmals dein Türöffner für eine spätere Übernahme.

IT und Design

Viele Unternehmen stellen für die Überarbeitung der firmeneigenen Webseite eine Werkstudentin oder einen Werkstudenten ein. Studiengänge wie IT, Marketing oder Design bieten dir hier die besten Chancen.

Verfügst du nachweisbar über Vorkenntnisse auf diesem Gebiet, ist das Studienfach aber zweitrangig.

Personalwesen

Werkstudent im Personalwesen

Im Personalwesen gibt es viele Werkstudentenjobs, da große Unternehmen stets Bedarf an neuen Arbeitskräften haben. Das Sichten der Bewerbungsunterlagen und die Bewerberkommunikation sind typische Aufgaben.

Passende Studiengänge können HR-Management, Betriebswirtschaftslehre, Sozialwissenschaften und Pädagogik sein.

Verhandle dein Gehalt clever

Als Werkstudentin oder Werkstudent hast du Anspruch auf den Mindestlohn, der derzeit bei 9,82 Euro pro Stunde liegt. Dabei handelt es sich aber um eine Untergrenze. In der Regel kannst du bei einem Werkstudentenjob deutlich mehr verdienen.

Betone bei der Gehaltsverhandlung, dass beide Seiten von deiner Befreiung von der Sozialversicherungspflicht profitieren.

Denn bei einem normalen Arbeitsverhältnis müssen Arbeitgebende die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge für Kranken- und Pflegeversicherung sowie die Arbeitslosenversicherung übernehmen.

Die Höhe deines Gehalts ist auch abhängig von deinem Vorwissen und deinen beruflichen Erfahrungen. Befindest du dich bereits in einem höheren Semester oder machst ein Masterstudium, kannst du deutlich mehr verlangen als im Grundstudium.

Generell ist dein Gehalt auch von deinem Studiengang und der Branche des Unternehmens abhängig. So bekommst du zum Beispiel in den Naturwissenschaften in der Regel mehr als in den Geisteswissenschaften.

Auch die Lage des Unternehmens und die Stellung am Markt haben Einfluss auf dein Gehalt.

Je nach Qualifikation und Fachrichtung kannst du als Werkstudentin oder Werkstudent zwischen zwölf und fünfzehn Euro pro Stunde verlangen. Bringst du viel theoretisches und praktisches Vorwissen mit, kannst du auch zwanzig Euro und mehr bekommen.

Erkundige dich am besten vor der Bewerbung, welches Gehaltsniveau in dem Unternehmen üblich ist.
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