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Überstunden: Deine Rechte & 3 + 4 praktische Tipps für den Alltag

Überstunden gehören für viele Berufstätige zum Alltag. Doch darf die Chefin oder der Chef einfach ohne Weiteres längere Arbeitszeiten einfordern? Wir erklären dir im Folgenden, was Überstunden eigentlich sind, wie du sie am besten vermeidest – und wann du doch einmal über den Feierabend hinaus arbeiten musst.

Unterschied zwischen Überstunden und Mehrarbeit

Überstunden und Mehrarbeit sind nicht dasselbe.

Überstunden (englisch: "overtime") machst du dann, wenn du länger arbeitest als du als Angestellte oder Angestellter eigentlich müsstest.

Du überschreitest also die individuelle arbeitsvertraglich oder tariflich geregelte Arbeitszeit.

Steht in deinem Arbeitsvertrag, dass du in Vollzeit angestellt bist, ist von einer Wochenarbeitszeit von 40 Stunden auszugehen.

Gibt es keine Formulierung zu deiner Arbeitszeit, ist eine betriebsübliche Arbeitszeit vereinbart. Bei Überstunden ist es zwingend notwendig, dass der Arbeitgebende über sie Bescheid weiß und sein Einvernehmen gibt.

Dies tut er aber auch, wenn er sie stillschweigend akzeptiert. Wer Überstunden freiwillig und ohne Wissen des Arbeitgebenden leistet, hat keinen Anspruch auf einen Ausgleich. Auch wenn die meisten Menschen die beiden Begriffe als Synonym verwenden, bedeutet Mehrarbeit etwas anderes als Überstunden.

Die Mehrarbeit meint im juristischen Sinne die Überschreitung der gesetzlichen Höchstarbeitszeit von zehn Stunden. Im Gegensatz dazu beschreiben Überstunden die Überschreitung der regelmäßigen Arbeitszeit im Arbeits- oder Tarifvertrag (in der Regel acht Stunden).

Verpflichtung zu Überstunden

Es ist Freitagnachmittag, das Wochenende steht vor der Tür. Der Mitarbeitende blickt auf die Uhr und zählt die Sekunden bis der Zeiger die 17 Uhr erreicht.

In Gedanken ist er schon bei einem Bier mit den Freunden. Doch dann kommt der Chef doch nochmal aus seinem Büro. "Können Sie diese Sache noch fertig machen?" Der Beschäftigte fragt sich in dem Moment zurecht: Darf mein Vorgesetzter einfach so Überstunden von mir verlangen?

Die Antwort darauf lautet normalerweise "Nein". Immerhin gilt die im Arbeitsvertrag geregelte Arbeitszeit. Der Arbeitgebende darf zwar die Arbeitszeiten festlegen, das gilt aber nicht für die Anzahl der Stunden.

  • Heißt also, du darfst Überstunden verweigern, sofern sie nicht vertraglich vereinbart sind.

Das Weisungsrecht des Arbeitgebenden erreicht hier seine Grenze. Doch ebenso gibt es Ausnahmesituationen, in denen der Mitarbeitende zu Überstunden verpflichtet ist.

Welche das sind, erklären wir dir im Folgenden:

1. Ausnahme: In einer Notfallsituation kann der Arbeitgebende Überstunden von seinen Mitarbeitenden einfordern. Dies gilt allerdings nur für klare Not- oder Katastrophensituationen, in denen die Existenz des Unternehmens konkret bedroht ist. Wenn einfach nur ein Großauftrag eines wichtigen Kunden reinkommt, reicht das bei Weitem nicht aus.

2. Ausnahme: Du bist ein leitender Angestellter. Ein solcher bist du, wenn du eine gewisse unternehmerische Position beanspruchst, Handlungsvollmächte besitzt oder Mitarbeitende einstellen sowie entlassen kannst. Im Rahmen des Arbeitszeitgesetz müssen leitende Angestellte Überstunden leisten, wenn sie ihr Arbeitgebender einfordert.

3. Ausnahme: Du hast mit deinem Arbeitgebenden eine Einzelvereinbarung getroffen. Bei einer solchen musst du dich in jeder auftretenden Situation neu mit deinem Arbeitgebenden darauf einigen, ob und wie lange du Überstunden leistest. Eine solche einvernehmliche Übereinkunft muss nicht schriftlich festgehalten sein. Es kann auch eine mündliche oder sogar eine stillschweigende Übereinkunft sein.

Überstunden im Arbeitszeitgesetz

Überstunden im Arbeitszeitgesetz

Doch auch in diesen Sonderfällen können Arbeitgebende Überstunden nicht unbegrenzt einfordern.

Das Arbeitszeitgesetz möchte den Arbeitnehmer vor einer Überlastung schützen und gibt deshalb auch hier einige Regeln vor.

Aus diesem Grund darf die tägliche Arbeitszeit maximal zehn Stunden betragen und auf den Arbeitstag muss stets eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden folgen.

Die Maximalgrenze für die Wochenarbeitszeit liegt bei 48 Stunden. So geleistete Überstunden soll der Mitarbeitende darüber hinaus in einem Zeitraum von sechs Monaten ausgeglichen.

Hier findest du die wichtigsten Regelungen des Arbeitszeitgesetzes.

Überstunden an Feiertagen und am Wochenende

Rechtlich gesehen ist eine Arbeit an Sonn- und Feiertagen verboten. Praktisch gelten aber branchenspezifische Ausnahmen durch Tarifverträge. Ansonsten könnten beispielsweise Krankenhäuser ihren Notdienst an Sonntagen nicht besetzen.

Die Arbeit an Samstagen ist hingegen grundsätzlich erlaubt, da das Arbeitsrecht den Samstag als normalen Werktag definiert. Dafür darf sich der Mitarbeitende allerdings an einem anderen Tag in der Woche freinehmen.

In jedem Fall verboten sind Überstunden in einer Teilzeitstelle (unter 30 Stunden und ohne abweichende Tarifvereinbarung), für Schwangere sowie stillende Mütter, Jugendliche und für schwerbehinderte Beschäftigte, die eine entsprechende Freistellung von Überstunden verlangt haben.

Folgen von Überstunden

Eine Folge von Schlafstörungen: Erschöpfung.

Wer als Vollzeitbeschäftigter regelmäßig Überstunden macht, leidet statistisch gesehen öfter unter gesundheitlichen Beschwerden wie Schlafstörungen oder hohem Blutdruck.

Das belegt auch eine Studie des Arbeitszeitreport der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.

Zwar ist die reine Stundenanzahl weniger ausschlaggebend als der allgemeine Stressfaktor während der Arbeitszeit, dieser geht allerdings oft mit einer schlechten Work-Life-Balance einher.

Unter Überstunden kann allerdings nicht nur die Gesundheit leiden sondern auch die Produktivität. Laut einer Studie der Stanford University beginnt die Produktivität bei einer Wochenarbeitszeit von mehr als 50 Stunden zu sinken.

Wie du Stress effizient abbauen kannst, erfährst du in diesem Artikel.

Mit diesen Tipps vermeidest du Überstunden

Mit diesen Tipps vermeidest du Überstunden

Nicht immer sind längere Arbeitszeiten auf zu wenig Arbeitskräfte zurückzuführen.

Du möchtest den Überstunden den Kampf ansagen? Dann haben wir hier ein paar Tipps für dich.

Überdenke deine Arbeitsweise

Wir alle schieben ab und an unangenehme Aufgaben vor uns her. Doch das ist nicht sonderlich schlau und sorgt dafür, dass du abends vielleicht immer noch im Büro sitzt, um die Deadline einzuhalten.

Stattdessen solltest du dich dem größten Problem direkt am Anfang deines Tages widmen. Das erfordert Selbstdisziplin. Somit verschwendest du jedoch keine Energie, ständig über die Aufgabe nachzudenken.

Solltest du sie dennoch nicht rechtzeitig bewältigen können, solltest du das Gespräch mit deiner Chefin oder deinem Chef suchen.

Lass dich nicht ablenken

Den ganzen Tag über acht Stunden lang produktiv sein ist schwer. Noch schwerer machst du es dir mit Dingen, die dich von deiner Arbeit ablenken. Die meiste Zeit geht dadurch verloren, dass du ständig aus deinem Workflow gerissen wirst und dich dann wieder neu einfinden musst.

Darum solltest du auch nicht dauernd deinen Posteingang nach neuen E-Mails checken. Stattdessen setze dir feste Uhrzeiten, zu denen du deine E-Mails überprüfst. Auch die Geräuschkulisse kann gerade in Großraumbüros stark ablenken. Abhilfe schaffen hier Noise-Cancelling-Kopfhörer mit beruhigender Musik.

Wechsle nicht zwischen Aufgaben hin und her

Analysiere deine Arbeitsschritte. Bearbeitest du oft mehrere Projekte gleichzeitig in verschiedenen Entwicklungsschritten? Wann immer unser Gehirn mit einer neuen Aufgabe konfrontiert ist, braucht es ein paar Minuten zur Eingewöhnung.

Deshalb ist es ratsam, sich möglichst lange mit einer Aufgabe zu beschäftigen, bevor man zur nächsten übergeht. Erstelle dir wenn möglich für jeden Arbeitstag eine Struktur, die wiederkehrende Aufgaben zusammenlegt. Abhilfe kann auch eine To-Do-Liste schaffen.

Beherzige das Pareto-Prinzip

Pareto-Prinzip beherzigen.

Das Pareto-Prinzip besagt, dass du oft 80 Prozent des Nutzens mit nur 20 Prozent des Arbeitsaufwandes erreichen kannst.

Zwar solltest du deinen Job sorgsam und gewissenhaft erledigen, ab und zu hilft es aber, sich auf die wirklich wichtigen Dinge zu konzentrieren. Vermeide es also, dich unnötig in Details zu verlieren oder dich in übertriebenen Perfektionismus zu üben.

Mehr über das Pareto-Prinzip erfährst du hier.

Delegiere deine Aufgaben

Du willst lieber alles selbst erledigen, weil du dich ja am besten mit dem Projekt auskennst? Dann bist du auf dem besten Weg zu mehr Überstunden.

Gerade in Führungspositionen ist es verlockend, Projekte nicht abzugeben. Effizient ist das allerdings nicht und zu einem guten Führungsstil gehört auch immer das Delegieren von Aufgaben und ein starkes Projektmanagement.

Lehne Aufgaben ab

Wer nicht nein sagen kann, sammelt Überstunden.

Wer zu allem ja sagt und jede neue Aufgabe nickend annimmt obwohl sich noch zahlreiche andere auf dem Schreibtisch stapeln, darf sich über Überstunden nicht wundern.

Anstatt jeden Kollegen unterstützen zu wollen, werde dir lieber deinen eigenen Prioritäten bewusst.

Auch gegenüber deinem Vorgesetzten solltest du Grenzen definieren. Es ist ebenso im langfristigen Interesse deiner Chefin oder deines Chefs, dass du nicht regelmäßig Überstunden machen musst.

Ständig Überstunden wegen Personalmangel

Nicht selten bleibt die Arbeit aufgrund von Mitarbeitermangel an den Beschäftigen hängen. Doch auch bei Personalmangel gilt: Wenn keine Klausel in deinem Tarif- oder Arbeitsvertrag steht, dann kann der Arbeitgebende keine Überstunden aufgrund von Personalmangel anordnen.

Setze dir ein Limit

In den wenigsten Jobs kommt es vor, dass ein Arbeitstag ohne noch offene Aufgaben endet. Nur allzu leicht findest du dich nach Feierabend beim Vorbereiten der Aufgaben des nächsten Tages wieder.

Um das zu vermeiden, solltest du dir einen festen Zeitpunkt setzten, an dem du Schluss machst. Hilfreich kann es auch sein, sich für den Abend Pläne mit Freunden oder Familie zu machen. Das zwingt dich, pünktlich in den Feierabend zu gehen.

Überstunden auszahlen lassen

Überstunden auszahlen lassen

Ob du Überstunden durch Freizeit oder eine zusätzliche Vergütung ausgleichen kannst, hängt von deinem Arbeitsvertrag oder deiner Tarifvereinbarung ab.

Eine grundsätzliche Vergütung von Überstunden im Vertrag pauschal auszuschließen ist allerdings verboten.

Sollte sich eine solche Klausel in deinem Vertrag befinden, kannst du dagegen klagen.

Ein Beispiel für eine solche Klausel wäre: "Mit der Arbeitsvergütung sind etwaige Überstunden abgegolten". Ausnahmen gelten nur, wenn dein monatliches Bruttogehalt oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegt. Aber generell sind solche vagen Formulierungen laut dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts nicht gültig.

Das heißt konkret, dass aus der Klausel in deinem Arbeitsvertrag hervorgehen muss, bis zu welcher Anzahl Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sind. Und auch hier ist nicht festgelegt, wie viele Überstunden pro Monat als "mit dem Gehalt" abgegolten" gelten dürfen.

Im Regelfall muss der Arbeitgebende deine Überstunden mit einem Stundenlohn vergüten.

Diesen kannst du übrigens mit folgender Formel aus deinem Monatsgehalt ermitteln:

  • Monatsgehalt x 3 : 13 : Anzahl deiner Wochenarbeitsstunden

Ein Beispiel: Bei einem monatlichen Bruttogehalt von 3.000 Euro und 38 Arbeitsstunden pro Woche würde die Rechnung lauten: (3000 mal 3), also 9.000 Euro, geteilt durch 13 geteilt durch 38. Der Stundenlohn beträgt somit in diesem Fall 18,21 Euro.

Darüber hinaus besteht noch die Möglichkeit, dass du für deine Überstunden nicht nur deinen Stundenlohn bekommst sondern auch noch einen Überstundenzuschlag.

Das ist die Erhöhung deines Stundenlohns speziell für Überstunden. Anspruch auf einen solchen hast du in der Regel aber nur, wenn dies in deinem Arbeitsvertrag geregelt ist.

Überstunden abbauen durch Freizeitausgleich

Überstunden mit Freizeitausgleich abbummeln

Wenn der Beschäftigte damit einverstanden ist, kann sie oder er seine geleisteten Überstunden auch mit einem Freizeitausgleich "abfeiern".

Die meisten Arbeitsverträge sehen den Überstundenabbau durch Freizeit vor.

Allerdings ist der Arbeitnehmende nicht dazu verpflichtet. Der Chef darf ihn also nicht dazu zwingen, an einem Tag früher zu gehen, weil er am Vorigen länger gearbeitet hat.

Da du als Angestellter einen Anspruch auf Beschäftigung hast, ist eine einseitige Freistellung von der Arbeit durch den Arbeitgebenden nicht erlaubt.

In vielen Fällen sind die Mitarbeitenden jedoch mit so einer Vereinbarung einverstanden oder sie haben eine entsprechende Klausel in ihrem Arbeitsvertrag stehen.

Übrigens: Im Krankheitsfall liegt das Risiko beim Beschäftigten. Anders als während der Urlaubszeit hat der Mitarbeitende keinen Anspruch auf einen erneuten Freizeitausgleich, wenn er währenddessen erkrankt ist.

Sonderfall: Überstunden von Beamten

Beamte haben keinen Anspruch auf Überstundenvergütung. Sie stellen eine Ausnahme dar, da sie ihren Lohn nicht nach Umfang ihrer Arbeit erhalten. Stattdessen haben Beamte unabhängig davon Anspruch auf eine angemessen Vergütung. Statt des Austauschprinzips "Arbeit gegen Lohn" gilt hier das Alimentationsprinzip.

Verfall-Fristen für Überstunden

Zu welchem Zeitpunkt Überstunden verfallen, ist im Gesetz nicht genau geregelt. Daher finden sich in manchen Arbeitsverträgen sogenannte Ausschlussfristen, ab denen der Anspruch auf den Ausgleich von Überstunden erlicht. Eine solche Frist muss jedoch mindestens drei Monate betragen.

Gibt es keine oder eine zu kurz angesetzte Ausschussfrist im Arbeitsvertrag, dann gilt die gesetzliche Verjährungsfrist. Diese liegt laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch bei drei Jahren und beginnt erst am Ende des Jahres, in dem der Beschäftige die Überstunden geleistet hat.

Überstunden auszahlen lassen und Steuer

Überstunden versteuern.

Da es sich bei Überstunden um einen normalen Arbeitslohn handelt, gibt es für sie weder Steuerbegünstigungen noch eine Steuerbefreiung.

Aufgrund der höheren Steuerbelastung solltest du dir überlegen, vielleicht einen Freizeitausgleich vorzuziehen.

Bei Überstundenzuschlägen sieht das nicht anders aus. Auch auf für diese fallen Steuern an.

Ausnahmen sind Zuschläge für Feier- und Sonntagsdienste sowie für Nachtarbeit. Diese sind zu einem bestimmten Teil steuerbefreit.

Mehr über die Nachtarbeit erfährst du hier.

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